Betreff
Beratung des Haushaltes 2020 und des Stellenplanes 2020
für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/041/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.Vorbemerkungen

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs.2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs.3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs.3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe.

 

 

2.Beratung des Haushaltes 2020

 

Im Einzelnen:

Produkt

 

Bezeichnung

Seiten

Haushaltsplanentwurf

 

060110

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

 

439 - 445

 

060125

 

 

Städt. Kindertageseinrichtungen

 

446 - 454

 

060130

 

 

Kindertagespflege

 

455 - 458

 

060210

 

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von

Einrichtungen

 

459 - 462

 

060220

 

 

Einrichtungen der Jugendarbeit

 

463 - 468

 

060310

 

 

Ambulante Hilfen

 

469 - 472

 

060320

 

 

Stationäre Hilfen

 

473 - 476

 

060330

 

 

Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

 

477 - 480

 

 

2.1 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

 

·         Produkt 060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (städt. Träger)

 

·         Produkt 060130 Kindertagespflege

 

 

2.1.1     Finanzierung der Kindertageseinrichtungen/ KiBiz Reform

 

I Problem

Die finanzielle Situation der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen war bis 2017 äußerst angespannt. Der schwierigen Lage mit drohenden Einrichtungsschlie-ßungen, Qualitätsverlusten durch Personalabbau und der Gefährdung des notwendi-gen Platzausbaus hat die Landesregierung unmittelbar nach Regierungsantritt ent-gegen gewirkt. Ursächlich für die Notsituation war vor allem die strukturelle Unterfi-nanzierung der Kindertageseinrichtungen. Bis zum Kindergartenjahr 2015/2016 er-

 

 

höhten sich die Kindpauschalen jedes Jahr automatisch um 1,5 Prozent. Diese Er-höhung konnte besonders die deutlich schneller gestiegenen Personalkosten nicht auffangen. 2017 hat die Landesregierung deshalb die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit dem Kita-Träger-Rettungsprogramm deutlich entlastet und zunächst für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 Qualität in der Kinder-tagesbetreuung gesichert.

 

Auf Grundlage einer Verständigung mit den Kommunen konnte diese Stabilisierung für das Kindergartenjahr 2019/2020 verlängert und gleichzeitig der Einstieg in eine umfassende Reform begonnen werden. Ziel der Übergangsfinanzierung 2019/2020 war vor allem, eine angemessene Vorlaufzeit für Träger, Kommunen und Land zur Neujustierung der Finanzierung zu erreichen. Darüber hinaus dienten die Mittel dazu, die Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung durch die Finanzierung des Personals insbesondere auch von Leitungszeit zu sichern und zu verbessern. Damit ist eine dauerhaft tragfähige Finanzierung jedoch noch nicht erreicht.

 

Die derzeitigen Rahmenbedingungen halten den hohen qualitativen Maßstäben an eine zukunftsfähige Elementarbildung in der Fläche noch nicht Stand. Besonders seit Inkrafttreten des Betreuungsanspruchs für ein- und zweijährige Kinder wächst der Ausbaubedarf rasant. Hinzu kommen die demografische Entwicklung und die gestie-gene Erkenntnis, wie wichtig frühe Bildung für das Aufwachsen der Kinder und mehr Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft ist.

 

Sprache ist der Schlüssel in der Bildungsbiografie der Kinder. Um zu gewährleisten, dass sprachliche Bildung flächendeckend qualitativ gut und verbindlich umgesetzt, wird, muss die alltagsintegrierte Sprachbildung weiterentwickelt werden.

 

Eine planungssichere Finanzierung ist zudem für die Sicherstellung und Weiterent-wicklung eines guten Personalschlüssels existentiell. Der quantitativ wie qualitativ notwendige Ausbau des Betreuungsangebots muss von einer kontinuierlichen quali-fizierten Sicherung des Fachkräftebestands und einer Offensive für deren Neugewin-nung zur Deckung des Mehrbedarfs begleitet werden. Erhöhter Platzbedarf und län-gere Betreuungszeiten erfordern finanzielle Mittel, die es in den Kindertageseinrich-tungen und in der Kindertagespflege ermöglichen, die erforderlichen Personalres-sourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Eine weitere Herausforderung auch in finanzieller Hinsicht liegt in den gestiegenen Anforderungen der Arbeitswelt an Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten und den damit verbundenen Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier müssen auch die Arbeitgeber ihrer Verantwortung für Familien gerecht werden. Auf-grund der anhaltenden Veränderungen, aber auch vor dem Hintergrund größerer Vielfalt familiärer Strukturen, erfordert die Bedarfsgerechtigkeit der Angebote für Ju-gendämter und Träger zusätzliche Anstrengungen.

Rund 30 Prozent aller unterdreijährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen werden in Kindertagespflege betreut. Besonders die Qualifikation der Kindertagespflegeperso-nen und ihre regelmäßige Unterstützung bei der erforderlichen Qualitätsentwicklung erfordern flächendeckend mehr Qualifizierung und mehr Professionalisierung. Das Recht jeder Einrichtung und jeder Kindertagespflegeperson auf fachliche Beratung ist unterschiedlich entwickelt. Einrichtungsträger, Leitungskräfte und die pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege benötigen besonders in Zeiten des quantitativen und qualitativen Ausbaus Unterstützung bei der Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen und dem Transfer von Wissenschaft und Fachpraxis.

Familien werden in Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des letzten Kindergartenjahres mit Elternbeiträgen finanziell belastet.

 

 

II Lösung

Mit der grundlegenden Reform des KiBiz folgt nun der wichtigste Schritt für die Zukunft der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Zur Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung werden jährlich zusätzlich rund 750 Millionen Euro je hälftig vom Land und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln können die von Anfang an im KiBiz vorgesehenen Standards wieder realisiert werden.

 

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung wird durch die dynamische Anpassung nach einem Index auch für die Zukunft verlässlich. Damit wird sichergestellt, dass sich die pauschalierte Finanzierung jedes Jahr entsprechend der tatsächlichen Ent-wicklung der Personal- und Sachkosten erhöht.

 

Gleichzeitig kann so in Zukunft gewährleistet werden, dass in jeder Einrichtung die Leitungskräfte mindestens anteilig von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit den Kindern freigestellt sind. Leitungskräfte haben eine Schlüsselrolle bei der Si-cherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen. Die strukturelle Verbesserung der Finanzierung sichert einen Mindestumfang dieser wichtigen Leitungszeit.

 

Durch die neue Finanzierung der Kindertagesbetreuung, insbesondere die planungs-sichere Finanzierung einer insgesamt höheren Gesamtpersonalkraftstundenzahl, werden die Zeiten, die für die pädagogische Betreuung der Kinder zur Verfügung. stehen, nachhaltig verbessert. Jede Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen erhält mehr finanzielle Mittel für mehr Personal.

Die Rahmenbedingungen für die alltagsintegrierte Sprachbildung werden verbessert. Die Grundlage für eine qualitative Weiterentwicklung der Sprachförderung wird vor allem dort erweitert, wo besonders viele Kinder mit besonderem Unterstützungsbe-darf betreut werden, sei es, weil sie mit einer nicht-deutschen Familiensprache auf-wachsen oder weil sie von Armut betroffen sind. Sprachförderung muss verbindlich, gut und überprüfbar umgesetzt werden. Dies soll auch durch mehr Qualifizierung und mehr fachliche Begleitung forciert werden.

 

Im Bereich der Kindertagespflege wurden in vielen Jugendamtsbezirken vielfältige Entwicklungen angestoßen. Es gibt sehr unterschiedliche Ansätze zur Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen und eine sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Angebote vor Ort. Mit der Gesetzesänderung werden gezielt die Potenziale unter-stützt, die die Kindertagespflege als ortsnahes, flexibles Angebot für die lokalen Be-darfslagen und gleichzeitig als qualifizierte, individuelle Betreuungsalternative in klei-nen Gruppen ausmachen. Die Finanzierung von mittelbarer pädagogischer Zeit der Kindertagespflegepersonen, die Förderung der kompetenzorientierten Qualifizierung, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung sollen dazu beitragen, dass sich die Kindertagespflege flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt.

 

Die Kindertagesbetreuung ist in den letzten Jahren stetig angewachsen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Geburtenzahlen, der Anzahl der nach Nordrhein-Westfalen zugewanderten Familien und dem wachsenden Umfang an Betreuungs-bedarfen, ist auch in den nächsten Jahren mit einer Expansion der Kindertagesbetreuung zu rechnen. Die Reform des Gesetzes dient deshalb der Förderung der Aus-bildung und damit der Fachkräftesicherung und -gewinnung. Um auch künftig flächendeckend eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung sicher zu stellen, setzt das Gesetz einen wichtigen Akzent auf Maßnahmen zur attraktiveren Gestaltung des Berufsfelds und der Beschäftigungsbedingungen von Anfang an. Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln können am Lernort „Praxis“ mehr Plätze für Berufspraktika und mehr Ressourcen für die Anleitung von Auszubildenden zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Qualifizierung des gesamten Feldes und eine verlässliche Qualitätsentwicklung ist eine gute Fachberatung unerlässlich, nur mit qualifizierter Fachberatung kann die Zukunftsfähigkeit der Kindertagesbetreuung gewährleistet werden. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes werden daher erstmalig Regelungen zur Fachberatung getroffen, Mittel zu deren Förderung gesetzlich zur Verfügung gestellt und die Grundlage für eine fundierte Qualitätsentwicklung gelegt. Dabei wird die unterschiedliche strukturelle Anbindung berücksichtigt.

 

In den letzten Jahren wurde das Angebot der Kindertagesbetreuung immer vielfältiger und die Verweildauer der Kinder weitete sich zunehmend aus. Gleichwohl gibt es darüber hinaus einen Bedarf an verlässlicher Betreuung zu atypischen Zeiten, dem bislang nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden kann. Mit dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen mit dieser Gesetzesänderung alle Eltern dabei unterstützt werden, ihrem Erziehungsauftrag nachkommen und dabei gleichzeitig berufliche Ziele weiterverfolgen zu können. Es sollen geeignete Angebote entwickelt und erprobt werden, damit Eltern und Familien mit längeren Öffnungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten zu besonderen Zeiten, das heißt in frühen Morgenstunden, am Abend und an Wochenend- und Feiertagen unterstützt und entlastet werden können. Land und Kommunen stellen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, um beispielsweise längere Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, ergänzende Betreuung in Kindertagespflege oder Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf zu ermöglichen.

 

Mit der Gesetzesänderung werden Familien spürbar entlastet.

Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes müssen Familien für die letzten beiden Jahre vor der Einschulung keinen Kostenbeitrag mehr für die Kindertagesbetreuung aufbringen.

 

 

III Kosten

Die im Gesetz genannten Verbesserungen werden aus Bundesmitteln, Landesmitteln und mit Mitteln der Kommunen finanziert. Zur Herstellung der Auskömmlichkeit und Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung in den Kindertageseinrichtungen,

 

Ø  für den Erhalt der Trägervielfalt und zur Stützung des quantitativen Ausbaus,

Ø  für eine verbesserte Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen,

Ø  für mehr Qualität in der Kindertagespflege,

Ø  zur Erweiterung von Teilhabe für Eltern und Kinder,

Ø  zur Unterstützung der verbindlicheren, gezielten Sprachförderung und der

           plus-KITAs,

Ø  zur verbesserten Finanzierung der Familienzentren,

Ø  zur Unterstützung der Ausbildung, der weiteren Qualifizierung und der

           Fachberatung,

Ø  für mehr Flexibilität bei den Betreuungs- und Öffnungszeiten

Ø  und zur Entlastung der Familien

sollen für das Kindergartenjahr 2020/2021 im Landeshaushalt in den betreffenden Haushaltsjahren insgesamt rund 808 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen Mittel der Kommunen. Aktuell ist nicht ermittelbar, ob die Neufassung des KiBiz tatsächlich eine auskömmliche Finanzierung ab 1. August 2020 ergibt. Es gibt noch verschiedene Unwägbarkeiten, wie beispielsweise der Zuschuss zu der Flexibilisierung der Betreuungszeiten (s.§ 48 KiBiz). Hier wird erklärt, dass ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden soll, die Höhe des Zuschusses für die einzelne Kommune ist derzeit noch unklar.

 

 

IV Auswirkung auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden

    und Gemeindeverbände

 

Durch die Gesetzesänderungen und die damit verbundene landesseitige Finanzaus-stattung werden die Kommunen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährleistung eines trägerpluralen Kindertagesbetreuungsangebotes vor Ort unterstützt. Die Kommunen erhalten durch die finanziellen Unterstützungsmaßnah-men und die verbesserte Refinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder mehr Planungssicherheit und bessere Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die erhöhten Pau-schalen für Kindertagespflege und die Landesfinanzierung im Bereich Fachberatung werden sie entlastet. Die örtliche Steuerungs- und Planungsverantwortung wird ge-stärkt. Die Kindertagesbetreuung bleibt pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommunen. Allerdings erfahren die Kommunen eine deutliche Unterstützung bei der Pflicht zur Sicherstellung eines dem Subsidiaritätsprinzip entsprechenden Leis-tungsangebotes.

 

Zur Herstellung der Auskömmlichkeit der Kindpauschalen und zur Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung in den Kindertageseinrichtungen werden sich die Kommunen im Kindergartenjahr 2020/2021 mit rund 375 Millionen Euro beteiligen. Darüber hinaus beteiligen sie sich an den Kosten für mehr Flexibilität bei den Betreu-ungs- und Öffnungszeiten aufwachsend mit zunächst 10 Millionen im Kindergarten-jahr 2020/2021 bis mit 20 Millionen Euro jährlich ab dem Kindergartenjahr 2022/2023.

Durch die hälftige Aufteilung der Mittel für die Herstellung der Auskömmlichkeit zwi-schen Land und Kommunen werden insoweit Mehrbelastungen für alle, auch die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und die Eltern vermieden; der relative Finanzierungsanteil von Elternbeiträgen und Trägeranteilen sinkt. Insoweit werden dadurch auch indirekte Mehrbelastungen der Kommunen durch nicht reali-sierte Einnahmen aus Elternbeiträgen vermieden. Ferner werden Kommunen durch die Teilfinanzierung des Anteils kommunaler Träger entsprechend ihrem Anteil an Einrichtungsplätzen in kommunaler Trägerschaft entlastet.

 

Die Einführung eines weiteren elternbeitragsfreien Kindergartenjahres führt bei Krei-sen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt zu Einnahmeausfällen. In Anerkennung der Konnexitätsrelevanz der entstehenden Einnahmeausfälle haben sich Land und kommunalen Spitzenverbände auf eine An-hebung des entsprechenden Belastungsausgleichs verständigt. Das Land gleicht den Einnahmeausfall entsprechend der beigefügten Kostenfolgenabschätzung aus und entspricht damit dem Gebot des Artikels 78 Absatz 3 der Landesverfassung i. V. m. dem Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG). Bei dem Ausgleich wird rechne-risch eine Elternbeitragsquote von 16,4 Prozent der Summe der im Jugendamtsbezirk anfallenden Kindpauschalen zugrunde gelegt. Die Zahl der ausgleichspflichtigen Kindpauschalen für die beiden letzten Kindergartenjahre wird – wie bisher – aus der Summe der Kindpauschalen aller in Tageseinrichtungen betreuten Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung dividiert durch 3,5 errechnet und nunmehr mit zwei multipliziert. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wird dann eine Entlastung angerechnet, die die Kommunen aufgrund der Einsparung von Verwaltungsressourcen haben.

 

 

2.1.2 Finanzielle Auswirkungen/Änderungen im Haushalt 2020

 

Die Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021 wird dem Jugendhilfeausschuss in der ersten Sitzung des Jahres 2020 vorgelegt.

 

Übersicht über die Veränderungen

 

Für die Haushaltsplanberatungen 2020 wurde der Betriebsübergang der zweigruppigen Kindertageseinrichtung der Ev. Kirchengemeinde am Standort Kurze Straße in städtische Trägerschaft mit 43 Plätzen berücksichtigt. Die geplante Überleitung der beiden Gruppen in die Bachstraße erfolgt, sobald die Kindertageseinrichtung „Märchenwald“ die neuen Räumlichkeiten an dem Erikaweg bezieht. Der Umzug der beiden Einrichtungen wird nach dem aktuellen Sachstand wohl erst im Herbst 2020 erfolgen können.

 

 

3. Änderung der Haushaltsansätze

 

 

Produkt 060310 Ambulante Hilfen

Für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem.

§ 35 a SGB VIII wurde für den Haushaltansatz 2020 der Ansatz von 495.000 € auf 670.000 € erhöht. Diese Erhöhung des Haushaltsansatzes ist erforderlich, weil hier ein erhöhtes Fallaufkommen zu verzeichnen ist. Insbesondere im Teilhabebereich schulische Bildung werden immer häufiger Integrationshelfer eingesetzt.

 

Produkt 060320 Stationäre Hilfen

 

Für die Unterbringung junger Menschen in geeigneten Einrichtungen ist ein höherer Haushaltsansatz erforderlich. Oft ist auf Grund der Problematik eine Unterbringung in einer intensivpädagogischen Einrichtung notwendig. Der Haushaltsantsatz für 2020 wurde auf 1.700.000 € erhöht.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stellenplan 2020 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem Verwaltungsentwurf (siehe Ratsinformationssystem) beschlossen.

 

2.    Der Haushalt 2020 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse/der gefassten Einzelbeschlüsse des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Entsprechend der im Haushaltsplanentwurf bzw. in den Veränderungsanträgen dargestellten finanziellen Veränderungen.