Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021
Vorlage
51/043/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

siehe beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA empfiehlt dem Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 (01.08.2020 bis 31 07.2021) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 Kinderbildungsgesetz NRW,  zuzustimmen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Gruppenumwandlung in der Kita Erikaweg/ Ohligserstraße umzusetzen. Die erforderliche räumliche Ausstattung ist zu berücksichtigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzliche Großtagespflegestelle abzulehnen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produkte:

 

-       060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

-       060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen

 

 

Im Haushalt 2020 eingeplant:

 

Ertrag:

Landeszuweisung für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita, Sprachförderung, Beitragsfreiheit die letzten zwei Kindergartenjahre, ua.

 

Produkt: 060 110                                                                                        8.063.522 

Produkt: 060 125                                                                                           772.001 

 

 

Aufwand: (nur Produkt 060 110)

Jugendamtszuschuss (§36 KiBiz) zum laufenden Betrieb,

Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,

plusKita, Sprachförderung, u.a.                                                                    12.613.335 €

 

Städtischer Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.)                                    1.150.000 €