Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: VRR-weites Konzept für die Einrichtung von Mobilstationen
Vorlage
61/316/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) - u. a. Aufgabenträger für den Schienen-personennahverkehr und Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ist auf dem Weg von einem Unternehmens- zu einem Mobilitätsverbund. Er möchte in den kommenden Jahren gemeinsam mit den Kommunen ein Netz von Mobilstationen aufbauen.

 

Mobilstationen verknüpfen unterschiedliche Verkehrsmittel systematisch miteinander. Sie unterstützen bzw. fördern ein inter- und multimodales Verkehrsverhalten.

Hierdurch entsteht insbesondere in verdichteten Siedlungsbereichen die Chance, die überlastete Straßeninfrastruktur zu entlasten und negative Umweltauswirkungen des Verkehrs zu reduzieren. Mobilstationen leisten aber auch einen Beitrag zur Verbesserung der Erreichbarkeit, insbesondere für Personen ohne permanente Pkw-Verfügbarkeit.

 

An Mobilstationen finden sich – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ggf. Schienenpersonennahverkehr (SPNV) -  z. B. Radabstellanlagen, automatische Radverleihsysteme, Taxistand, Lastenfahrräder, Pkw-Stellplätze, Carsharing oder Haltepunkte für Fernbusse.

Neben der Verknüpfung der Verkehrsmittel beinhalten Mobilstationen je nach Standort, Nutzerpotenzial und Flächenverfügbarkeit weitere Serviceangebote. Dies können z. B. Ladesäulen für Elektromobilität, Gepäckschließfächer bis hin zur Gastronomie sein (siehe auch weitergehende Information zu Mobilstationen in Anlage 1). Je nach Standort ergeben sich unterschiedliche Mobiltätsanforderungen.

 

Die Einführung des VRR-weiten Konzepts für die Einrichtung von Mobilstationen wird fachgutachterlich begleitet. Das beauftragte Ingenieurbüro Spiekermann, Düsseldorf hat bereits ein verbundweites Mobilstationenkonzept für den Nahverkehr Rheinland (NVR) erarbeitet. Das zu erarbeitende Gutachten wird vom Verkehrsministerium NRW gefördert. Ziel des Landes ist ein landesweiter Ausbau von Mobilstationen.

 

Im Verbundraum des VRR liegen rund 13.500 Haltestellen, davon 296 SPNV-Haltepunkte. Im Hinblick auf mögliche Mobilstationen hat das Ingenieurbüro den Auftrag, alle Haltestellen anhand ihrer Verknüpfungsfunktion zu kategorisieren und auf ihr Entwicklungspotenzial zu prüfen.

 

Im Ergebnis soll das Gutachten ca. 600 geeignete Standorte identifizieren und in Form von Steckbriefen Empfehlungen für erforderliche Ausstattungen aufzeigen. Die Steck-briefe dienen als Grundlage für die weitere Ausarbeitung in der Kommune und Beratung seitens des VRR und des Zukunftsnetzes Mobilität NRW zu Erweiterungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung. In jeder Kommune wird mindestens ein Verknüpfungspunkt betrachtet.

 

Zum Ausbau von Mobilstationen wurden seitens des Gutachters mit Mail vom 07.02.2020 die Haltestellen Haan Bhf, Haan Markt, Haan Stadtbad und Haan Gruiten vorgeschlagen. Die Verwaltung wurde gebeten, bis Ende Februar mitzuteilen, ob aus ihrer Sicht bedeutende Haltestellen fehlen oder ob an den ausgewählten Standorten möglicherweise kein Bedarf besteht. In Summe soll die aktuelle Anzahl der ausge-wählten Haltestellen je Kommune dabei nicht wesentlich verändert werden.

 

Im Zuge der Neugestaltung des Umfeldes des Haaner Bahnhofs (u. a. Bau einer Bike / Park & Ride - Anlage und Verlegung des Taxistandes) wurden am ÖPNV / SPNV-Verknüpfungspunkt Haan Bhf bereits viele - aus Sicht der Verwaltung hier umsetzbare - Merkmale einer Mobilstation realisiert.

 

Im Hinblick auf den ÖPNV / SPNV-Verknüpfungspunkt Haan-Gruiten hat die Verwaltung im letzten Jahr einen Antrag auf Investitionsförderung für die Errichtung von Fahrrad-boxen mit digitalem Hintergrundsystem beim VRR gestellt und hierzu eine Einplanungs-mitteilung erhalten. Die Maßnahme soll mit der Einrichtung einer E-Ladesäule der Stadtwerke kombiniert werden.

 

Im Hinblick auf die ÖPNV-Haltestelle Haan Stadtbad ist im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan, hier Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Alten Kirchplatzes, ein barrierefreier Ausbau dieser Haltestelle vorgesehen. Bei der Planung wurden bereits überdachte Fahrrahradabstellmöglichkeiten im Umfeld der Haltestelle berücksichtigt, eine zusätzliche E-Ladesäule der Stadtwerke wird überprüft.

 

Zu diesen Haltestellen bestehen somit bereits konkretisierte Planungen mit Ausstattungselementen, die einer Mobilstation zuzuordnen sind. Nach Einschätzung der Verwaltung würde eine Einbeziehung dieser Haltestellen in die Untersuchung vor allem eine Überprüfung dieser Maßnahmen bzw. Empfehlungen zu ergänzenden Serviceangeboten ergeben.

 

Die Verwaltung wird zum Unterausschuss ÖPNV prüfen, ob auch andere Haltestellen zur Qualifizierung als Mobilstation sinnvoll sind.

 

Um den Sachverhalt im Unterausschuss ÖPNV beraten zu können, wurde der Stadt Haan eine Fristverlängerung bis zum 03.03.2020 eingeräumt.

 

In Bezug auf den weiteren Zeitplan der Konzepterarbeitung ist eine Standortanalyse und -bewertung, parallel eine Kategorisierung der Mobilstationen im Zeitraum März bis April geplant. Die Erstellung von Maßnahmenkatalog, Priorisierung und Umsetzungs-programm ist im April und Mai 2020 vorgesehen. In diesem Zeitraum ist auch eine Präsentation und Einbeziehung der Aufgabenträger in die Ergebnisse vorgesehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

„Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.“