Betreff
Bürgerantrag vom 28.03.2021
hier: Beidseitiger Fahrradschutzstreifen auf der Bahnhofstraße zum Erhalt der Parkplätze
Vorlage
10/049/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag vom 28.03.2021 (siehe Anlage) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Mobilität (UMA) verwiesen.