Betreff
Übernahme des Sozial- und Integrationsmanagements mit städtischem Personal
Vorlage
50/008/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Entscheidung des Rates zur Übernahme des Sozial- und Integrationsmanagements (SIM) mit eigenem Personal ab Januar 2022 wurden erste konzeptionelle und organisatorische Eckdaten festgelegt. Demnach ist geplant, Wohnungslose und Menschen mit Fluchthintergrund weiterhin aus einer Hand zu betreuen, und zwar mit einer sauberen Aufgabenabgrenzung zum Allgemeinen Sozialdienst (ASD). Die Zeitdauer der Beratung von Bewohner_innen der Unterkünfte soll insgesamt fünf Jahre nicht übersteigen. Sofern danach weiterer Beratungsbedarf besteht, werden Klient_innen an den ASD übergeben. Es ist vorgesehen, für das neue Team „SIM“ eine Teamleitung zu installieren, bei der die Ehrenamtskoordination ausschließlich angedockt ist. Im nächsten SIGA soll das Konzept für das SIM vorgestellt und beraten werden. Parallel werden aktuell bereits Stellenbeschreibungen für die neuen Kolleg_innen des SIM erstellt und sollen die Stellenausschreibungen bis Ende 07/21 veröffentlicht werden. Die vorhandenen Arbeitsplätze in der ehemaligen LFS werden rechtzeitig an das städtische Netz angebunden. Die Übergabe der Fallakten durch EHC wurde bereits thematisiert. Die Verantwortlichen im Sozialamt bereiten sich somit intensiv auf die neue Aufgabe vor. Das Team sieht der intensiven Zusammenarbeit mit den neuen Kolleg_innen zuversichtlich entgegen.

 

In der öffentlichen Wahrnehmung ist z.T. Skepsis zu spüren, u.a. weil städtische Berater auch die Entscheidungen über Anträge der Klienten treffen könnten. Diese Sorge ist jedoch nicht berechtigt. Die Arbeit mit den Bewohner_innen der städtischen Unterkünfte erfolgt vertrauensvoll und wird grundsätzlich an den Interessen der neu eingewanderten sowie der wohnungslosen Personen ausgerichtet.

Den Gemeinden obliegen die Aufgaben der Aufnahme und Betreuung neu eingewanderter Personen. Die Durchführung von Integrationsmaßnahmen der Gemeinden nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Im Jahr 2013 hat der Kreis Mettmann auf Grundlage des § 7 TIntG das Kreisintegrationszentrum im Sozialamt der Kreisverwaltung gegründet. Das Kreisintegrationszentrum setzt sich für die Verbesserung der Teilhabe und der Chancen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Mettmann ein. Hier werden nachhaltige Strukturen und Grundlagen zur Integration geschaffen. Es unterstützt durch Information und Beratung, Vernetzung, Projektentwicklung und -begleitung sowie Qualifizierung.

Zum besseren Verständnis der Verwaltungsorganisation wird die Struktur bzw. Verantwortlichkeit in den Aufgabenbereichen kurz und vereinfacht wie folgt dargestellt:

Ø  In der Abteilung 50-2 sind die (Leistungs-) Sachbearbeiter_innen u. a. zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Alles, was mit Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts zusammenhängt (notwendiger Bedarf), wird hier bearbeitet.

 

Ø  Die Mitarbeiter_innen des neu anzubindenden SIM haben davon grundsätzlich abweichende Aufgaben wie z.B. die Beratung zum Besuch von Kindergarten und Schule, zur Arbeitsaufnahme und Wohnungssuche, zur Gestaltung von Freizeitaktivitäten und zur Optimierung von Alltagskompetenzen. Alles, was zu einer guten und gelungenen Integration gehört, wird durch die SIM-Mitarbeiter_innen abgedeckt.

Die Trennung der beiden vorgenannten Arbeitsbereiche (Leistungssachbearbeitung und SIM) ist aufgrund der obigen Aufgabenstruktur deutlich erkennbar und ergibt sich auch aufgrund der Tatsache, dass im Leistungsbereich grundsätzlich Verwaltungskräfte eingesetzt werden, im Bereich SIM aber Sozialarbeiter_innen. Die Verwaltung sichert wie bisher eine rechtskonforme Umsetzung der anzuwendenden Gesetze zu und wird gleichzeitig die Chance nutzen, die sich aus einer deutlich prozessoptimierten Zusammenarbeit zwischen beiden Bereichen bietet. Die Mitarbeiter_innen des Fachamtes 50 arbeiten auch bislang gut und vertrauensvoll zusammen mit Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Zuweisungen der geflüchteten Menschen an die jeweiligen Kommunen verantwortlich. Darüber hinaus trifft die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann Entscheidungen über die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten wie Aufenthaltstitel, Duldung oder Abschiebung.

Entscheidungen über den Ausgang des Asylverfahrens trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in eigener Zuständigkeit. Ferner ist das Auswärtige Amt über die Auslandsvertretungen für die Entscheidungen über den Familiennachzug oder Visaangelegenheiten zuständig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA nimmt den Bericht der Verwaltung zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Übernahme des SIM mit städtischem Personal zur Kenntnis.