Sachverhalt:
Auf Basis des GAL-Antrags vom 14.02.2021 zur Anhebung der Untergrenze der Elternbeiträge wurde durch den HFA am 25.03.2021 stellvertretend für den Rat beschlossen,
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die unterste Einkommensgrenze der o.g.
Satzung von 25.000 € auf 33.000 €
heraufzusetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für den nächsten Sitzungszyklus die Anpassung der Satzung zur Beschlussfassung vorzubereiten und hierbei auch die Elternbeiträge und ggfs. Einnahmeverluste im Bereich des offenen Ganztags (OGS) zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich vom 11.07.2017 wird in der Fassung der Anlage 1 zur Beratungsvorlage 51/015/2021 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Auf Basis der aktuell vorliegenden Unterlagen werden für alle Betreuungsformen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 55.800 € erwartet.