Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05. 06. 2021 – Eingang am 11. 06. 2021 – (Anlage 1) haben Frau Rosemarie Krahwinkel sowie die Herren Detlef Krahwinkel und Oliver Rinn die Absicht erklärt, ein Bürgerbegehren in der Stadt Haan durchzuführen. Dieses richtet sich gegen den Ratsbeschuss vom 25. 03. 2021 zur Umsetzung des Radwegkonzeptes auf der B 228. Wegen der weiteren Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt des vg. Schreibens verwiesen.

 

Die Durchführung eines solchen Bürgerbegehrens wäre zulässig. Hierzu müssten 1.770 Unterschriften von Haaner Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden. Die am 25. 06 2021 endende Dreimonatsfrist für die Vorlage der Unterschriften verlängert sich zunächst um drei Tage, die zwischen Zugang der Ankündigung und Zustellung der Antwort der Verwaltung am 14.06. 2021(Anlagen 2.1 – 2.3) verstrichen sind.

 

Eine weitere Hemmung ist mit Zugang des Antrags auf Fristverlängerung am 18. 06. 2021 (Anlage 3) eingetreten. Somit verbleibt nach aktuellem Stand noch eine Woche für die Vorlage der Unterschriften. Daher hat die Vertretung des Bürgerbegehrens eine Fristverlängerung von 6 Wochen beantragt. Angesichts der coronabedingten Schwierigkeiten bei der Unterschrftensammlung empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen; gem. § 9 der Bürgerentscheid DVO ist eine Verlängerung bis zu 6 Wochen statthaft.

 

Nach Entscheidung des Rates über den Verlängerungsantrag verbleibt dann ein Zeitraum von 1 Woche zuzüglich einer vom Rat zugebilligten Verlängerung um höchstens 42 Tage zur Vorlage der Unterschriften. Anschließend würde die Verwaltung die Unterschriftenlisten prüfen und dem Rat bezüglich der Erreichung des Unterschriftenquorums eine Entscheidung vorschlagen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren bei dessen Zulässigkeit nicht, müsste innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Bis zur Ergebnisfeststellung des Bürgerentscheids wäre eine Umsetzung des beschlossenen Radwegekonzeptes auf der B 228 gesperrt.

Beschlussvorschlag:

 

Die Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens wird gem. § 9 Bürgerentscheid DVO um 6 Wochen verlängert.