Betreff
Erweiterung des Kleingartengeländes des Kleingärtnerverein Haan 69 e.V.
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
60/016/2021/1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Kleingartenverein Haan 69 e.V. hat am 04.01.2021 einen Bürgerantrag zur Erweiterung des Kleingartengeländes gestellt, welcher im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) am 24.06.2021 erstmalig im Fachausschuss beraten wurde. Diese Sitzungsvorlage informiert über den aktuellen Stand und soll eine ergänzende Grundlage für weitere Beratungen sein.

 

·         Der SPUBA hat am 24.06.2021 vereinbart, dass alle Fragestellungen der Fraktionen zum Antrag des Kleingartenvereins innerhalb von 4 Wochen gesammelt und an die Verwaltung übermittelt werden. Die Verwaltung soll die Fragestellungen anschließend im Rahmen einer Vorlage beantworten. Bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage sind keine Fragestellungen der Fraktionen bei der Verwaltung eingegangen.

 

·         Die Beratungsinhalte im SPUBA am 24.06.2021 wurden von der Verwaltung aufgenommen, diese sind im Einzelnen:

 

Entwicklung der Nachfrage

Über die Entwicklung der Nachfrage nach Kleingärten in den vergangenen Jahren liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Auch zur zukünftigen Entwicklung kann von der Verwaltung keine Einschätzung abgegeben werden. Hier muss sich auf die Aussagen des Kleingartenvereins sowie des Verbandes verlassen werden.

 

Kontaktaufnahme zum Eigentümer des priv. Grundstücks

Dies ist bereits erfolgt. Dem Eigentümer ist die Ausweisung im Regionalplan (Allg. Siedlungsbereich) bekannt, eine entsprechende Erwartungshaltung bezgl. des Kaufpreises ist vorhanden.

 

Erweiterung in östlicher Richtung/ Bachtal

Hierzu wurde die Einschätzung eines Gutachters eingeholt. Dieser kann aufgrund der Ergebnisse von Feldmessungen zur Situation im Bereich der betreffenden Höchstspannungsfreileitung im Rahmen eines Gutachtens für den Bauverein Haan als auch aufgrund von Ergebnissen aus anderen gutachterlichen Messungen an Stromtrassen eine Aussage machen. Nach seiner Einschätzung ist zu erwarten, dass der Richt- bzw. Vorsorgewert des Abstandserlasses NRW überschritten bzw. nicht eingehalten wird.

Eine weitere Betrachtung der Fläche entfällt somit.

 

Möglichkeiten zu einer Erweiterung innerhalb der bestehenden Anlage

Der Vorsitzende des Kleingartenvereins hat in der SPUBA-Sitzung erläutert, aus welchen Gründen der Kleingartenverein dies als nicht umsetzbar einschätzt. Sofern die Politik diese Option vertiefen möchte, schlägt die Verwaltung vor, einen Fachplaner zu beauftragen, um Verdichtungsmöglichkeiten im Bestand aufzuzeigen. Die Verwaltung hat sich ein Bild vor Ort gemacht, um potenzielle Flächen für weitere Gärten vorab zu identifizieren. Insbesondere der Baumbestand wurde dabei berücksichtigt, so dass es zu keiner Fällung kommen müsste. Eine erste Übersicht hierzu als Anlage 1 anbei.

 

Flächenerwerb durch den Verein

Der Kleingartenverein hat in seinem Schreiben vom 26.04.2021 darauf hingewiesen, dass ein solches Projekt personell und finanziell für den Verein nicht umsetzbar ist.

 

Anteil der Bewerber, der der gewünschten Nutzerstruktur entspricht

Dies muss durch den Kleingartenverein beantwortet werden.

 

Kontaktaufnahme zur Bezirksregierung bezgl. Fördermöglichkeiten

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten ist Grunderwerb sowie der Bau neuer oder die Erweiterung bestehender Anlagen grundsätzlich förderfähig, sofern die Stadt Haan Träger des Vorhabens ist.

Die Projektförderung beträgt 60 v.H. bis 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bezogen auf den Grunderwerb. Beim Bau neuer sowie Erweiterung bestehender Dauerkleingartenanlagen dürfen höchstens 4.500 Euro je Kleingarten als zuwendungsfähige Ausgaben zugrunde gelegt werden.

 

Auf Nachfrage erklärte die Bezirksregierung, dass alle Anträge auf Zuweisungen für Kleingartenanlagen bis zum 31.12. eines jeden Jahres gesammelt werden. Dann entscheiden alle Bezirksregierungen gemeinsam, welche Anträge auf Grund der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt werden. Da der Fördertopf „überschaubar“ ist, lässt sich nicht abschätzen, ob und gfls. wann eine Zuweisung erfolgen kann. Der Ansprechpartnerin war keine Einzelförderung in der Größenordnung bekannt, die mit dem Haaner Sachverhalt (Erwerb der privaten Grundstücksfläche) vergleichbar wäre.

 

Konkret wurde bezgl. des Grunderwerbes mitgeteilt, dass es zunächst keine Wertgrenzen für den Kaufpreis gibt. Wenn es sich jedoch wie in Haan um eine große Fläche mit einem voraussichtlichen erhöhten Quadratmeterpreis handelt, ist es unwahrscheinlich, dass genug Fördermittel für den erforderlichen Zuweisungsbetrag zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist mit einer Ablehnung des Förderantrags zu rechnen.

Beschlussvorschlag:

Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.