Sachverhalt:
Nach dem Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) vom 16. 11.
2006 darf die Stadt Haan als örtliche Ordnungsbehörde - auch im Dezember -
zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonn- und einigen Feiertagen durch eine
Ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Eines besonderen Anlasses für die
Freigabe bedarf es nicht mehr.
Entsprechend den guten Erfahrungen in den vergangenen
Jahren sollen auch in diesem Jahr aus Anlass verschiedener Veranstaltungen nach
erfolgter Anhörung des Haaner Einzelhandels zusätzliche Ladenöffnungszeiten an
Sonntagen freigegeben werden. Eine Anhörung der Gewerkschaften,
Einzelhandelsverbände und Kirchen ist nicht erforderlich und daher
unterblieben.
Die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung werden wie in den vorangegangenen Jahren erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt den Erlass der in Anlage 1 enthaltenen Verordnung.
Beschlussvorschlag:
"Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2010 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen."
Finanz. Auswirkung:
keine