Sachverhalt:
Gem. § 80 Abs. 1 der
Gemeindeordnung (GO NW) wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 von der Kämmerin aufgestellt und der
Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt.
Der von der Bürgermeisterin
bestätigte unveränderte Entwurf des Haushaltsplanes 2022 wird dem Rat der Stadt
Haan hiermit als Tischvorlage zugeleitet.
Gem. § 80 Abs. 4 GO NRW ist der
Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung
zu beraten und zu beschließen. In Verbindung mit § 59 Abs. 2 GO und der
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse beraten die Fachausschüsse und
insbesondere der Haupt- und Finanzausschuss den Haushaltsplanentwurf für den
Rat vor.
Unmittelbar nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes ist der Entwurf gem. § 80 Abs. 3 GO öffentlich bekannt zu machen, um Einwohnern und Abgabepflichtigen die Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen den Entwurf erheben zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Haushaltsplanentwurf 2022