hier: - Auswirkungen der Rechtsprechung zu Bereitschaftszeiten im Einsatzführungsdienst
- Auswirkung des Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann vom
Sachverhalt:
Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Feuerwehr begründet sich im
Wesentlichen im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 sowie dem Gesetz über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer (RettG NRW) vom 24.11.1992 zuletzt geändert am 25.3.2015.
Für die Stadt Haan ergeben sich aus dem BHKG originäre Zuständigkeiten,
die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Rettungsdienstes erfolgt, wie auch in
allen anderen Städten des Kreises Mettmann im Rahmen einer Vereinbarung zum
Betrieb einer Rettungswache gem. § 9 RettG.
Brandschutz,
Hilfeleistung und Katastrophenschutz
Der Personalbedarf im Bereich des Brandschutzes, der Hilfeleistung und
des Katastrophenschutzes ergibt sich grundlegend aus dem Brandschutzbedarfsplan
der Stadt Haan in der aktuellen Fassung vom 29.10.2020.
Einsatzführungsdienst:
Der Einsatzführungsdienst wird als sog. B-Dienst zurzeit gem. diesem
Plan außerhalb der Bürozeiten im Rahmen von Rufbereitschaften wahrgenommen.
Dieser sichert, dass außerhalb der hauptamtlichen Dienstzeiten auf der Wache
eine planmäßig eingesetzte Führungskraft innerhalb von 13 Minuten nach der
Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen muss, um die Einsatzleitung zu
übernehmen. Der Aufenthaltsort und die Freizeitgestaltung der Führungskraft
werden nicht weiter vorgegeben. Die Führungskraft verfügt während des
B-Dienstes über einen (mit Sonderrechten ausgestatteten) Einsatzleitwagen.
Der B-Dienst wird werktäglich von hauptamtlichen sowie an Wochenenden
und Feiertagen von ehrenamtlichen Führungskräften geleistet, die bei anderen
Arbeitgebern vollzeitbeschäftigt sind. Die ehrenamtlichen Kräfte erhalten
hierfür eine pauschale Entschädigung, die hauptamtlichen Kräfte erhalten für ihren
Dienst außerhalb der Arbeitszeit eine Rufbereitschafts-vergütung. Zu Einsätzen
des B-Dienstes kommt es durchschnittlich viermal in der Woche, davon je zweimal
außerhalb der üblichen Dienstzeit und mit Sonderrechten.
In der Stellungnahme des Kreises Mettmann zum Brandschutzbedarfsplan der
Stadt Haan wurden rechtliche Bedenken hinsichtlich der zurzeit in Haan
praktizierten Verfahrensweise des Einsatzführungsdienstes geäußert. Grundlage
für die Bedenken stützen sich auf einem Urteil des EuGHs (EuGH, 21.02.2018,
C518/15), wonach die zurzeit praktizierte und in Zukunft abzubildende
Rufbereitschaft aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen als Arbeitszeit zu
werten sei. Auf Grund weiterer aktueller Rechtsprechungen (u.a. EuGH, 9.3.21
C580/19) ist nicht auszuschließen, dass die Rufbereitschaftszeitregelung nicht
mehr angewendet werden kann und die Aufgabenwahrnehmung als volle Arbeitszeit
geplant werden muss.
Dies würde dazu führen, dass allein für die Aufgabenwahrnehmung des
Einsatzführungsdienstes 5 - 6 Funktionsstellen benötigt werden. Unter
Berücksichtigung von Synergien, die sich aus den Aufgaben der
Sachgebietsleitungen und des Einsatzführungsdienstes ergeben, und einer Präsenz
der Wachleitung ist davon auszugehen, dass sich ein realer Personalmehrbedarf
von 4 Stellen in der Laufbahngruppe 2.1 ergibt. Eine weitere Umverteilung auf
ehrenamtliche Kräfte wäre aufgrund der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen
nicht möglich.
Die Verwaltung sieht derzeit angesichts der sich noch entwickelnden
Rechtsprechung keinen zwingenden Anlass, die Wahrnehmung des B-Dienstes zu
ändern, weil der Dienstherr nicht den Aufenthaltsort der Beschäftigten vorgibt.
Es bleibt abzuwarten, ob die in Haan verbleibenden Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung so beschränkt sind, dass eine Bereitschaftszeit vorliegt.
Rettungsdienst
Für
den Bereich des Rettungsdienstes ergeben sich die Bedarfe aus dem jeweils
gültigen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann, zurzeit aus dem Jahr
2017. Ende Juni 2021 hat der Kreis Mettmann den kreisangehörigen Städten den
Entwurf einer Überarbeitung dieses Planes zur Stellungnahme und Zustimmung
vorgelegt. Aufgrund der Vorabstimmungen ist davon auszugehen, dass dem neuen
Plan zugestimmt wird und der Plan noch im Jahr 2021 vom Kreistag verabschiedet
werden kann.
Als
Ergebnis für die Feuerwehr Haan ergibt sich eine reduzierte Vorhaltung im
Bereich des qualifizierten Krankentransportes und eine Ausweitung der
Vorhaltung im Bereich der Notfallrettung.
|
Rettungsdienstbedarfsplan
2017 |
Rettungsdienstbedarfsplan
2021 |
Krankentransport |
werktags
7.00 Uhr– 21.00 Uhr |
werktags
8.00 Uhr – 18.45 Uhr |
Notfallrettung |
RTW
1 24 Stunden RTW
2 täglich 12 Stunden (real
werktags 8 Stunden) |
RTW 1 24 Stunden |
Im
Bereich des Krankentransportes kann somit auf den Dienstbetrieb in zwei
Schichten verzichtet werden. Der Personalbedarf verringert sich von 5,8 Stellen
auf 4,0 Stellen. Zur Besetzung des RTW 2 erhöht sich unter Berücksichtigung
eines Dienstbetriebs im 8- bzw. 12-Stundendienst im Rahmen der 39 Stundenwoche,
der Personalbedarf von 6,2 auf 11,8 Stellen.
Mit
Bezug auf einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom
22.12.2020 besteht unter gewissen Rahmenbedingungen die Möglichkeit, den
Dienstbetrieb im Rettungsdienst auch im 24-Stundendienst, im Rahmen einer
48-Stundenwoche zu organisieren. Da sich diese Verfahrensweise personalwirtschaftlich
günstiger darstellt und auch die Mitarbeiter diese Dienstform favorisieren,
soll in der weiteren Umsetzung dieses Ziel für Fahrzeuge, die im
24-Stundendienst besetzt werden, verfolgt werden.
Die
Rahmenbedingungen, unter denen diese Regelung möglich ist, sind vielfältig,
unter anderem sind die Auslastung der Fahrzeuge und die damit verbundenen
realen Arbeitszeitanteile zu berücksichtigen. Aus heutiger Sicht (u.a.
Einsatzaufkommen) ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen eigehalten
werden können.
Der
Personalbedarf zur Besetzung des RTW 2 würde sich mit dieser Regelung von 11,8
auf 10,0 Stellen verringern. Darüber hinaus würde sich auch der Personalbedarf
des RTW 1 von 10,9 auf 10.0 verringern. Für den Krankentransportdienst ist
diese Regelung personalwirtschaftlich nicht zielführend, da dieses Fahrzeug nur
an 10 Stunden pro Tag eingesetzt wird.
Für
die Ausbildung von Notfallsanitäter/innen berücksichtigt der
Rettungsdienstbedarfsplan die Vorgaben aus dem RettG und dem NotSanG und sieht
in Anlehnung an die Vorgaben für jede Hauptfeuer- und Rettungswache des Kreises
eine volle Stelle als Praxisanleiter vor. Somit muss der zurzeit bei der
Feuerwehr Haan vorgesehene Stellenanteil von 0,3 auf 1,0 angepasst werden.
Hinweis:
Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Brandschutzes kann gem. 10 BHKG ausschließlich von Beamt(inn)en erfolgen, die Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes können von Beamt(inn)en aber auch von Beschäftigten wahrgenommen werden. Die bei der Stadt Haan praktizierte Verfahrensweise, die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst zum Teil von Beamt(inn)en und zum Teil von Beschäftigten durchzuführen zu lassen, hat sich bewährt und gewinnt durch die aufwendige Ausbildung von Notfallsanitätern zunehmend an Sinnhaftigkeit. Als Ziel soll eine Funktion auf dem RTW 1 durch eine/-n Beamtin / Beamten und die drei anderen Funktionen (1x RTW 1, 2x RTW 2) durch Beschäftigte wahrgenommen werden.
Zusammenführung
der Personalbedarfe aus den Vorgaben des RDBP und BSBP
Aufgabe nach BSBP und
RDBP |
2021 |
2022 |
Erläuterung |
||||
|
Funkt. Stellen |
Faktor |
Personal-bedarf |
Funkt. Stellen |
Faktor |
Personal-bedarf |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Leiter der Feuerwehr, B-Dienst |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
*1 |
SB Verwaltung |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
*2 |
SB Rettungsdienstabrechnung |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
*3 |
SGL Stellv. Leiter /Personal, B-Dienst |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SB Dientkoordination |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SGL Vorb. Brandschutz, B-Dienst |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SB Brandschau |
1 |
|
|
1 |
|
|
*4 |
SGL Rettungsdienst, B-Dienst |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SGL Technik, B-Dienst |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SB Schirrmeister |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SGL Einsatzplanung, B-Dienst |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
|
SB I.u.K. |
1 |
|
1,0 |
1 |
|
1,0 |
*5 |
Wachabteilung Brandschutz |
6 |
5,0 |
30,0 |
6 |
5,0 |
30.0 |
*6 |
Rufbereitschaft Brandschutz |
0,5 |
- |
0,5 |
0,5 |
- |
0,5 |
*7 |
RTW 1 |
2 |
5,0/5,9 |
10,9 |
2 |
5,0 |
10,0 |
*8 |
RTW 2 |
2 |
|
6,2 |
2 |
5,0 |
10,0 |
*9,
*12 |
KTW |
2 |
|
5,8 |
2 |
2,0 |
4,0 |
*10,
*12 |
Rufbereitschaft RD |
0,5 |
- |
0,5 |
0,5 |
- |
0,5 |
*7 |
SB Praxisanleiter |
0,3 |
|
0,3 |
1,0 |
|
1,0 |
*12 |
Gesamtbedarf |
|
|
65,2 |
|
|
68,0 |
*11 |
Zusätzl. B-Dienst |
0 |
|
0 |
4 |
|
4 |
*13 |
Erläuterungen:
*1 Leitung der Feuerwehr und Leitung der hauptamtl. Wache
*2 Gebührenrechnung Brandschutz, Anordnungen
*3 Gebührenrechnung Rettungsdienst, Geschäftszimmer Freiwillige
Feuerwehr
*4 Durch die Übernahme der Brandschutzdienststelle vom Kreises
Mettmann erhöht sich der Personalbedarf in Haan
*5 gleichzeitig Elektrofachkraft und stellv.
Datenschutzbeauftragter der Stadt Haan
*6 Hinweis: Der Funktionsstellenfaktor bei den Beamten lag in den
Jahren 2018 und 2019 aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Krankenstandes
bei 5,5.
*7 Zur Absicherung der Einsatzfunktionen wird für den Bereich des
Brandschutzes und für den Bereich Rettungsdienst jeweils eine Person in
Rufbereitschaft versetzt.
*8 Die Funktion Führer RTW 1 ist von einem Notfallsanitäter zu
besetzen. Sie wird überwiegend von Angestellten wahrgenommen. Die Funktion des
Fahrers wir planerisch von einem Feuerwehrbeamten im 24-Stundendienst
wahrgenommen. Die Verfahrensweise hat sich bewährt und führt bei
Personalausfall zu einer entsprechenden Flexibilität.
*9 Der RTW 2 war gem. RDBP 2017 an 7 Tagen in der Woche 12 Stunden
zu besetzen. Aufgrund der auszuweitenden Vorhaltezeit soll das Fahrzeug in
Zukunft auch im 24-Stundendienst besetzt werden.
*10 Der KTW ist gem. Rettungsdienstbedarfsplan an jedem Wochentag zu
besetzen. Der Personalbedarf beträgt somit real Pro Funktion 2,26. Durch den
Einsatz der Hilfsorganisationen am Wochenende verringert sich der
Personalbedarf bei der Feuerwehr auf 4,0 Stellen für das Fahrzeug.
*11 jeweils ohne Stellenanteile AL 32, AbtL 32-2 und ohne
zusätzlichen B-Dienst
*12 Anpassung gem. dem Rettungsdienstbedarfsplan (Entwurf 2021)
*13 Zusätzlicher Personalbedarf zur Darstellung des B-Dienstes im 24-
Stundendienst, nur nachrichtlich erwähnt.
Personalentwicklung
Brandschutz
Die Gewinnung von ausgebildetem Personal ist
auf dem Arbeitsmarkt nahezu unmöglich. Eine Vielzahl von Kommunen und Kreisen
können den Personalbedarf auf Jahre nicht decken.
Da die Ausbildungskapazitäten landesweit dem
Bedarf nicht entsprechen hat der Kreis Mettmann im April 2021 mit dem
Dienstbetrieb einer eigenen Feuerwehrschule begonnen. Die Stadt Haan hat sich
im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet, ihre
Feuerwehrkräfte der Laufbahngruppe 1.2 an der Schule des Kreises ausbilden zu
lassen.
Folgende
Ausbildungen sind vorgesehen:
Einstellung (Ausbildungsbeginn) |
Ausbildungsende |
Einsatzbar ab: |
|
01.04.2021 |
30.09.2022 |
01.10.2022 |
2 MA |
01.01.2022 |
30.06.2023 |
01.07.2023 |
3 MA |
01.09.2022 |
30.03.2024 |
01.04.2024 |
3 MA |
01.06.2023 |
30.12.2024 |
01.01.2025 |
3 MA |
01.04.2024 |
30.09.2025 |
01.10.2025 |
0 MA |
01.01.2025 |
30.06.2026 |
01.07.2026 |
2 MA |
Die Personalentwicklung für die
Sicherstellung des Einsatzführungsdienstes in der Laufbahngruppe 2.1 gestaltet
sich ebenfalls schwierig. Die Resonanz auf interne Stellenausschreibungen für
einen Laufbahnwechsel ist sehr mäßig. Die Ausbildung von Laufbahnbewerbern
dauert 2 Jahre und setzt ein Bachelor Studium voraus.
Die Personalentwicklung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, in Folge
besteht die Notwendigkeit die Organisationstruktur der Feuerwehr zu
überarbeiten.
Rettungsdienst
Durch die Umstellung des Berufsbildes vom Rettungsassistenten zum
Notfallsanitäter habe die meisten Kommunen über mehrere Jahre hinweg keine
Kräfte im Rettungsdienst ausgebildet. Dies führt nun zu einem erheblichen
Defizit an ausgebildeten Notfallsanitätern auf dem Arbeitsmarkt. Die Stadt Haan
hat mit dem Jahr 2018 mit der Ausbildung von Notfallsanitätern in Kooperation
mit der Bildungsakademie des Kreises Mettmann begonnen, sodass davon
ausgegangen werden kann, dass im Jahr 2021 ein und im Jahr 2022 zwei
Notfallsanitäter ihre Ausbildung beenden und in den Einsatzdienst übernommen
werden. Es ist beabsichtigt auch in den nächsten Jahren Notfallsanitäter
auszubilden.
Prognose
Jahr |
Soll-Stärke |
Abgänge |
Zugange (jeweils
Ausbildungsende) |
voraussichtliche |
Unterdeckung |
Stellenplan Haan |
|||||||
|
Gesamt * |
Brandschutz |
Rettungsdienst |
Sachgebiete /Führung, Verwaltung *** |
Geplant |
nicht geplant** |
FW-Schule Bocholt |
FW- Schule |
RD- Schule |
externe Zugänge |
|
||
2019 |
55 |
19,1 |
23,9 |
12 |
1 |
3 |
3 |
|
|
2 |
47 |
- 8 |
55 |
2020 |
55 |
19,1 |
23,9 |
12 |
1 |
2 |
3 |
|
|
4 |
51 |
- 4 |
55 |
2021 |
65,2 |
35,5 |
18,4 |
11 |
- |
0 |
6 |
0 |
1 |
|
58 |
- 7,2 |
59 |
2022 |
68 |
35,5 |
20,5 |
12 |
2 |
1 |
|
2 |
2 |
1 |
60 |
- 8 |
63 |
2023 |
71 |
35,5 |
20,5 |
15 |
- |
1 |
|
3 |
0 |
1 |
63 |
- 8 |
65 |
2024 |
71 |
35,5 |
20,5 |
15 |
1 |
1 |
|
6 |
0 |
|
67 |
- 4 |
69 |
2025 |
71 |
35,5 |
20,5 |
15 |
- |
1 |
|
0 |
1 |
|
67 |
- 4 |
69 |
2026 |
71 |
35,5 |
20,5 |
15 |
- |
1 |
|
2 |
1 |
|
69 |
- 2 |
71 |
* Gesamtbedarf gem.
Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan
** Im Jahr 2019 konnten zwei Mitarbeiter für eine weiterführende
Ausbildung bei der Stadt Haan gewonnen werden. Bei den nicht geplanten Abgängen
sowie externen Zugängen von einem Mitarbeiter pro Jahr in den Folgejahren
handelt es sich um Schätzwerte.
*** Mit einer sukzessiven Besetzung der Stellen ist erst ab dem Jahr 2023 zu rechnen.
Berechnung des Funktionsstellenfaktors
Beschäftigte
KTW – Führer(in)/Fahrer(in) 39
Stundenwoche
Berechnung des
Funktionsstellenfaktors für einen Angestellten im Wechseldienst in der
39-Stundenwoche
Vorhaltung: Werktags 8.00 – 18.45 Uhr
samstags und sonntags: 9.00 – 17.30 Uhr
Arbeitszeit somit: Werktags 10 Stunden, Sa und So 8 Stunden =66 Stunden
Abzüglich 8 Stunden
am Samstag (Hiorg) 58
Stunden Arbeitszeit
58 Stunden x 52
Wochen = 3016 Stunden Arbeitszeit
Ausfallzeiten
Durchschnittlicher
Jahresurlaub 6
Wochen
(6 Wochen)
Zusatzurlaub durch
Wechselschichtzulage 1 Woche
Krankheit, Kur,
Sonderurlaub, Kinderbetreuung 3
Wochen
Erhaltung der
Einsatzfähigkeit 2 Wochen
(Aus- und
Fortbildung, Zertifizierung, G 42)
Keine
Funktionswahrnehmung aus dienstlichen Gründen 1
Woche
(Besprechungen,
Arbeitskreise, PR)
52 Wochen- 13
Wochen Abwesenheit = 39 Wochen
Ein(e) Beschäftigte(r) steht planmäßig 39 Wochen*39 Stunden = 1521
Stunden zur Verfügung.
3016
Stunden
Funktionsstellenfaktor = 1,98
Beschäftigte
1521
Stunden
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten nimmt den
Sachstand zur Personalsituation zu Kenntnis und empfiehlt im Stellenplan 2022
weitere 4 Stellen bereitzustellen. In den Folgejahren soll eine weitere
Stellenanpassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu (Ruf-)Bereitschaftszeiten
sowie entsprechend der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung erfolgen.