Sachverhalt:
Bereits in den Jahren 2001/2002 hatten die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes „Wildgehege Neandertal“ dessen Auflösung beschlossen (u.a. Rat der Stadt Haan am 26.06.2001) und zur Existenzsicherung des Wildgeheges dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Damit sollte der hohe administrative Aufwand für einen (kleinen) Zweckverband vermieden werden, dessen gesamte Verbandsumlage bei lediglich 85.000 € p.a. liegt. Die Absicht ist jedoch nie umgesetzt worden, weil die Stadt Wuppertal signalisiert hatte, aus finanziellen Erwägungen die Auflösung zum „Austritt“ aus dem Zweckverband zu nutzen und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht beizutreten. Die Stadt Wuppertal ist noch heute Mitglied des weiterhin existierenden Zweckverbandes.
Herr Landrat Hendele hat, auch in seiner Eigenschaft als Verbandsvorsteher, die Thematik vor dem Hintergrund stetig steigender administrativer Anforderungen an die Verwaltung des Zweckverbandes (Stichwort: Neues kommunales Finanzmanagement) aktuell aufgegriffen und in einem Schreiben vom 30.12.2009 folgenden Vorschlag unterbreitet:
„Der Zweckverband Wildgehege Neandertal wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt (spätestens zum Ende des Jahres 2010) aufgelöst und die – in wenigen Punkten anzupassende – öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bestandssicherung des Wildgeheges wird in einer nahtlosen zeitlichen Abfolge unterzeichnet. Allerdings muss die Stadt Wuppertal aus der Gemeinschaft der Beteiligten am Wildgehege Neandertal ausscheiden. Dies setzt aber zwingend voraus, dass die Stadt Wuppertal auf jegliche Ansprüche aus dem Vermögen des Zweckverbandes verzichtet. Das Vermögen des Zweckverbandes verbleibt beim Wildgehege und wird von meiner Verwaltung im Rahmen der Betriebsführung des Geheges treuhänderisch verwaltet. Zugleich ist der Kreis Mettmann bereit, den jährlichen Kostenanteil der Stadt Wuppertal in Höhe von 9.807,69 € zu übernehmen. Ich sehe im Übrigen kein Risiko, dass der Finanzaufwand für das Wildgehege in den nächsten Jahren steigen wird.“[1]
Der Landrat hat bereits erste Gespräche mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal geführt.
Die Verwaltung steht dem Vorschlag des Landrates positiv gegenüber. Der administrative Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Aufgaben des Zweckverbandes, sodass die vor nunmehr fast einem Jahrzehnt beschlossene Auflösung endlich vollzogen werden sollte. Wegen des langen Zeitraumes sieht die Verwaltung allerdings die Notwendigkeit eines erneuten Ratsbeschlusses.
Die Alternative -ausschließlich unter finanziellen Aspekten- wäre der Austritt der Stadt Haan aus der Gemeinschaft der am Wildgehege Beteiligten. Wegen der regionalen Bedeutung und der Bekanntheit des Geheges sollten aber auch in finanzschwachen Zeiten die notwendigen Mittel[2] bereitgestellt und der seinerzeitige Ratsbeschluss bestätigt werden.
Der Mitgliedsbeitrag für den in 2010 noch existierenden Zweckverband ist im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2010 veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Auflösung des Zweckverbandes Wildgehege Neandertal wird zugestimmt. Zur Bestandssicherung des Wildgeheges schließt die Stadt Haan mit den anderen kommunalen Vertragspartnern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
Finanz. Auswirkung:
Umlage jährlich 4.904 €