Betreff
Bürgerantrag: Anleinpflicht für Hunde im Haaner Bachtal
Vorlage
32-2/019/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im FOA vom 16. November 2021 hat der Ausschuss über den Bürgerantrag „Anleinpflicht von Hunden“ im Haaner Bachtal (s. Anlage) beraten. Die Verwaltung wurde gebeten, die rechtlichen Grundlagen zum nächsten Fachausschuss schriftlich zusammenzufassen und dem Fachausschuss nochmals Gelegenheit zur weiteren Beratung zu geben.

 

Keine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde im Haaner Bachtal

 

Eine ausnahmslose Anleinpflicht für Hunde sieht das Landeshundegesetz (LHG) gemäß § 2 Abs. 2 vor

1.    in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2.    in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3.    bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4.    in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

 

Bei dem Haaner Bachtal handelt es sich um keine umfriedete Park-, Garten- oder Grünanlage. Die Anlage ist insbesondere im nordwestlichen Bereich und am östlichen Rand offen gestaltet. Mangels Umfriedung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 LHG besteht kein Anleinzwang für Hunde. Ferner ist kein hochfrequentierter Publikumsverkehr gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LHG NRW zu verzeichnen, der einen Anleinzwang gebieten würde. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Anleingebot nicht erfüllt werden.

 

Auch besteht im Haaner Bachtal keine gesetzliche Anleinpflicht für große Hunde gem. § 11 LHG NRW. Gem. § 11 Abs. 6 S. 1 LHG NRW besteht für große Hunde nur eine Anleinpflicht im bebauten Innenbereich. Nach der Verwaltungsvorschrift 11.6.1.3    zu § 11 Abs.1 steht für große Hunde eine Anleinpflicht im bebauten Innenbereich nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Das Haaner Bachtal und seine Fußwege sind nicht straßenrechtlich gewidmet, so dass – selbst wenn man das Bachtal als „Innenbereich“ werten würde – keine Anleinpflicht für Große Hunde besteht.

 

Die Ausführungen gelten entsprechend für Thunbuschpark und Sandbach.

 

Anderes gilt für Spielplätze:

 

Auf Spielplätzen dürfen gem. §§ 5 Abs. 2 und 5 sowie 9 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.2.1999 grundsätzlich keine Hunde geführt werden.

 

Verordnung der Stadt Haan

 

Allerdings hat die Stadt Haan für bestimmte, nicht von § 2 LHG NRW erfasste Bereiche gem. § 15 Abs. 2 LHG NRW Anleingebote verordnet.

 

Insofern bestimmt § 5 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan, dass in den Fußgängerzonen Neuer Markt / Dieker Straße / Friedrichstraße und im Bereich der Straße Neuer Markt sowie der Kaiserstraße Hunde angeleint zu führen sind. Die Ausweisung weiterer Flächen innerhalb des Stadtgebietes wie z. B. (nicht umfriedete) Parks oder Grünanlagen hatte der Rat der Stadt Haan bei seinem Beschluss über die vg. Verordnung am 09. 02. 1999 abgelehnt.

 

 

Bisherige Diskussion im Fachausschuss

 

Die Verwaltung hatte im Fachausschuss am 16.11.2021 erläutert, dass das Haaner Bachtal durch die Neugestaltung im Jahr 2022 eine Aufwertung und voraussichtlich höhere Frequentierung der Bürgerinnen und Bürger erfahren werde. Die Grünwegeverbindungen würden verbessert und die Spielplätze grundlegend saniert. Insgesamt flössen 2 Millionen Euro Fördermittel in die Modernisierung und würden zu einer sichtbaren Verbesserung beitragen. Durch diese Aufwertung werde das Bachtal von vielen Nutzergruppen hoffentlich neu entdeckt bzw. intensiver bespielt werden. Fahrradfahrer, Fußgänger, Hundebesitzer, spielende Kinder seien Nutzergruppen, die sich die Fläche teilen werden.

 

Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass es im Haaner Bachtal keine gemeldeten Beißvorfälle mit Hunden oder Meldungen von freilaufenden Hunden auf Spielplätzen gegenüber der Verwaltung gegeben habe. Aus Sicht des Ordnungsamtes sei das Bachtal unauffällig. Sollte sich der Ausschuss für eine Anleinpflicht zum Beispiel im Haaner Bachtal aussprechen, so sei das Ordnungsamt personell nicht in der Lage, umfangreiche Kontrollen auszuüben.

 

Weiteres Vorgehen

 

Sollte sich der Ausschuss gegen eine Anleinpflicht auf weiteren (nicht umfriedeten) Flächen innerhalb des Stadtgebietes aussprechen, greift die Verwaltung gern den Vorschlag aus dem November-Fachausschuss auf, durch eine zusätzliche Beschilderung zu gegenseitiger Rücksichtnahme und für ein friedliches Miteinander aufzurufen. Das Motto „Rücksicht hat Vorfahrt“ oder auch „Gemeinsam mit Rücksicht“ sollte im Vordergrund stehen und für Nutzungskonflikte sensibilisieren. Ein Vorschlag eines solchen Schildes ist beigefügt:

 

„Gemeinsam mit Rücksicht“: Bezirksbürgermeister Marc Gräf (li.) und Polizeipräsident Jörg Lukat beim Aufstellen eines Schildes an der Springorum-Trasse. 

 

 

Diese Beschilderung soll auch an den Eingängen weiterer öffentlicher Parkanlagen aufgestellt werden. Damit würde sich eine Befassung des Rates mit der Vorlage (s. Beratungsverlauf) erübrigen.

 

 

Sollte sich der Ausschuss im März für eine Anleinpflicht im Haaner Bachtal, eventuell auch Thunbuschpark oder Sandbach entscheiden und der Verwaltung den Auftrag geben, die Satzung im kommenden Rat entsprechend zu ändern, sollte die Verwaltung gleichzeitig den Auftrag erhalten, entsprechende Auslaufzonen für Hunde einzurichten. Selbstverständlich können auch bei dieser Entscheidung die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bürgerantrag wird insofern abgelehnt, als er eine Anleinpflicht für Hunde im Haaner Bachtal, Thunbuschpark oder Sandbach vorsieht.

Die Verwaltung wird beauftragt, Schilder an öffentlichen Parkeingängen aufzustellen, die für mehr Rücksicht und ein friedliches Miteinander sorgen.

 

alternativ

 

2.    Dem Bürgerantrag wird zugestimmt und die Anleinpflicht für Hunde in den Bereichen Haaner Bachtal, Thunbuschpark und Sandbach beschlossen. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan wird um diese Bereiche erweitert.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, in diesen Bereichen Auslaufzonen für Hunde einzurichten.