Betreff
Ausschreibung des Heimatpreises 2022
Vorlage
WTK/026/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verleihung des Heimatpreises würdigen die Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW das Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimatpflege.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2021 bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 beschlossen, dass sich die Stadt Haan zukünftig am Landesprojekt „Heimatpreis“ beteiligen soll.  

Um die Fördergelder entsprechend beantragen zu können und auch in den nächsten Jahren den Heimatpreis fortführen zu können, ist ein weiterführender Beschluss als Grundsatzbeschluss notwendig. Zusätzlich beschließt der Stadtrat mit dieser Vorlage die Besetzung der Jury.

 

Gefördert werden Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Dazu gehören auch Projekte und Maßnahmen, die die Stadt Haan als Heimat erlebbar machen z.B. in den Bereichen Inklusion, Barrierefreiheit, Identitätsstiftung, Kultur, Bildung und Vermittlung.

 

Förderungswürdig sind Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln. Die vorangegangene Aufzählung soll beispielhaft sein. Für eine Förderung kommen auch andere Maßnahmen in Betracht, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen.

 

Ausgelobt werden für Haan bis zu zwei Preise der Landesförderung zu je 2.500 € in den Kategorien „Bildung und Kultur“ und/oder „Soziales Engagement“. Es besteht alternativ die Möglichkeit für per Juryentscheid einen Gesamtpreis zu 5.000 € zu vergeben (s.u. Juryrichtlinien).

 

Die Preisträger des Heimatpreises stellen sich nach der Preisvergabe der Stadt Haan automatisch einem Wettbewerb auf NRW-Landesebene.

Die Vergabe der Heimatpreise in der ersten Runde erfolgt durch eine Jury der Stadt Haan.

 

Antragsberechtigt sind privatrechtlich organisierte Gruppen und Organisationen wie Vereine, Gesellschaften und Initiativen sowie Einzelpersonen, die ansässig in Haan sind. Der Heimatpreis wird im Rahmen einer Projektförderung vergeben.

Für eine Förderung qualifizieren sich Projekte, die ihren Schwerpunkt in Haan haben und mind. eines der Kriterien in den Kategorien „Bildung und Kultur“ oder „Soziales Engagement“ erfüllen.

 

Bildung und Kultur

Projekte, die

-       einen Beitrag zu Förderung und Vermittlung der örtlichen und geschichtlichen Tradition leisten

-       schulische und außerschulische Lernmöglichkeiten im Bereich Heimat und Heimatgeschichte für Kinder und Jugendliche fördern

-       Bildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten für Personen unterschiedlicher Herkunft oder Altersstufen eröffnen

-       niedrigschwellige Kulturangebote für die Stadt Haan schaffen

 

Soziales Engagement

Projekte, die

-       einen Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit starkem lokalem Bezug leisten

-       das offene und tolerante Miteinander im gesellschaftlichen Kontext fördern

-       sich für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzen

-       einen Beitrag zur lokalen Identitätsstiftung leisten

-       die Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger in Haan nachthaltig erhöhen

 

Positiv bewertet wird die Erfüllung mehrerer Kriterien in einer oder beiden Kategorien sowie darüber hinaus:

-       Ehrenamtliche Tätigkeit

-       Gemeinnützigkeit

-       langjähriges Engagement

 

Da Überschneidungen der beiden Kategorien zu erwarten sind, erfolgt die Zuordnung der Bewerbungen durch die Jury.

 

Vereine, Initiativen und Einzelpersonen können sich entweder selbst für den Heimatpreis bewerben oder können durch Haaner Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden.

 

Heimatpreis Haan - Juryrichtlinien

 

Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Es gelten die Richtlinien zur Vergabe des Heimatpreises des Landes NRW. Die Jury der Stadt Haan tagt nicht öffentlich.

 

Die Entscheidung über die Vergabe des Heimatpreises, die Wertung der Kriterien und ggf. über Ausnahmen fällt eine lokale Jury bestehend aus der Bürgermeisterin und Vertreter(innen) der Politik sowie der Verwaltung und Fachleuten. Jede im Stadtrat vertretene Fraktion hat die Möglichkeit, eine(n) Vertreter(in) in die Jury zu entsenden.

 

Die Jury ist entscheidungsfähig, wenn mind. die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Jurysitzung kann auch virtuell abgehalten werden. Sollte ein Jurymitglied zum Sitzungstermin verhindert sein, besteht die Möglichkeit, eine Vertretung zu benennen. Der/die Vorsitzende des WLKSTA darf nur durch die/den stellvertretende(n) Vorsitzende(n) vertreten werden.

 

Die Jury fasst ihre Auswahl durch einen einfachen Mehrheitsentscheid zwischen den zur Jurysitzung anwesenden Mitgliedern.

 

Es werden zwei gleich dotierte Preise in zwei Kategorien vergeben. Die Jury entscheidet über die Zuordnung der Bewerbungen zu den Kategorien und kann auch zwei Preise in einer Kategorie vergeben. In diesem Fall wird kein Preis in der zweiten Kategorie vergeben, sodass das volle Preisgeld in der ersten Kategorie ausgeschüttet werden darf. Insgesamt können nicht mehr als zwei Preisträger(innen) benannt werden.

Sollten nicht genügend qualifizierte Bewerbungen eingehen, kann die Jury entscheiden, beide Preise an eine(n) Preisträger(in) zu vergeben bzw. das volle Preisgeld in einer Kategorie an eine(n) Preisträger(in) auszuschütten.

 

Die Jury besteht aus der/dem Bürgermeister(in) und Stellvertreter(innen), Vertreter(innen) der politischen Fraktionen des Stadtrats, der Kulturabteilung der Stadtverwaltung sowie einem Fachmitglied.

 

Die Jury der aktuellen Legislaturperiode umfasst 11 stimmberechtigte Mitglieder:

 

  1. Bürgermeister(in)
  2. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in)
  3. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in)
  4. Vorsitzende(r) des WLKSTA [Eine Vertretung darf nur durch die/den Stellvertreter(in) erfolgen]
  5. CDU
  6. SPD
  7. WLH
  8. GAL
  9. FDP
  10. Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur
  11. Vorstand der Kultur- und Sozialstiftung der Stadtsparkasse Haan

 

Die Jurymitglieder und Kontaktdaten sind der Stabsstelle WTK mitzuteilen: kultur@stadt-haan.de

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Haan schreibt 2022 erstmalig den Heimatpreis des Landes NRW aus.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zum Förderprogramm Heimatpreis beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen und die Ausschreibung des Heimatpreises entsprechend umzusetzen.

 

Der Ratsbeschluss gilt gemäß den Landesvorgaben als Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Haan am „Heimat-Preis“ auch für die Folgejahre.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Besetzung der Jury (s. Sachverhalt) zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Die in den Haushaltsplanberatungen für 2022 eingestellten Mittel von 5.000 Euro auf dem Konto 040400.531812 sollen für die entstehenden Kosten im Rahmen der Preisverleihung verwendet werden.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

 

Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan birgt die Ausschreibugn des Heimatpreises das Potenzial, Projekte zu fördern, die nachhaltig einen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität in Haan leisten.

Es werden explizit auch Projekte und Initiativen gefördert, die sich u.a. in den Bereichen Inklusion, Bildung, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt mit einem starken lokalen Bezug zu Haan engagieren.