Sachverhalt:
Mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern (SuS) Unterstützung im Hinblick
auf Nachteile während der Corona Pandemie zu gewähren, wurden seitens des
Landes verschiedene Programme unter dem Oberbegriff „Aufholen nach Corona“
aufgelegt. Hierzu im Einzelnen zu den die Schulträger betreffenden Maßnahmen
wie folgt:
Extra Zeit:
Für SuS der Jahrgangsstufen 1-13 können für Gruppen zwischen 5 und 18
SuS Förderangebote in folgenden Bereichen geschaffen werden:
-
Aufarbeitung individueller pandemiebedingter
Lerndefizite
-
Festigung von Basiskompetenzen
-
Vermittlung von Lernstrategien und Strategien zum
selbstregulierten Lernen
-
Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen
Lernen
-
Aktivitäten und Maßnahmen zur Ermöglichung von
Selbstwirksamkeitserfahrungen
-
Angebote aus den Bereichen berufliche Orientierung und
individuelle Bildungsplanung
-
Angebote aus
dem Bereich Zukunftskompetenzen (z.B. Digitalisierung, Verbraucherbildung,
Bildung für nachhaltige Entwicklung)
-
Vorbereitung auf
Abschlussprüfungen
Wie bereits im BSA im September und Dezember 2021 berichtet, werden mit
Fördermitteln aus diesem Programm, ergänzt durch einen 20 %igen
Eigenanteil der
Stadt, Fördermaßnahmen in den Ferien in Zusammenarbeit mit dem Verein „Du-Ich-Wir“ aus
Erkrath durchgeführt. Erste Maßnahmen wurden in fast allen Haaner Schulen
durchgeführt und wurden von den Beteiligten sehr positiv bewertet und eine
Fortführung dahingehend gewünscht. Ein Zuwendungsbescheid für 20 Gruppen in den
Osterferien liegt bereits vor, so dass auch hier weitere Angebote in der
zweiten Ferienwoche in Zusammenarbeit mit „Du-Ich-Wir“ geschaffen werden. Ein
Antrag für zwei Wochen in den Sommerferien wurde gestellt, der aber erst zu
einem späteren Zeitpunkt beschieden wird.
Extra-Geld
Diesen Bereich betreffend hat Haan für seine städtischen Schulen eine
Landeszuwendung in Höhe von 190.295 € erhalten, der sich wiederum in die drei
Bereiche „Schulbudget, Schulträgerbudget und Bildungsgutscheine“ aufteilt, die
hier kurz erläutert werden.
Schulbudget:
Das Schulbudget umfasst rd. 57.000 €. Es wurde nach Schülerzahlen auf
die Schulen aufgeteilt und kann für folgende Bereiche verwendet werden:
- Besuche außerschulischer Lernorte,
- Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen
stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
- ergänzende Lernförderung durch externe
Dienstleister,
- die Anschaffung von Fördermaterialien,
- der Kauf von Lizenzen für digitale
Förderprogramme, oder auch
- die Förderung von Projekten wie
„Schüler helfen Schülern“
Bildungsgutscheine
Für
Bildungsgutscheine kann für städtische Haaner Schulen ein Betrag in Höhe von
ca. 57.200 € verausgabt werden. Das entspricht 286 Bildungsgutscheinen, Ein
Bildungsgutschein umfasst 10 Lerneinheiten à 90 Minuten, der bei einem über das
Land als zertifiziert bewertetem und in einer Liste einzusehendem
Leistungsanbieter eingelöst werden kann. Die Ausgabe der Bildungsgutscheine und
die Beurteilung, wer einen Bildungsgutschein erhält, obliegt den Schulen. Die
Abrechnung erfolgt über den Schulträger, ebenso die Verteilung der Gutscheine
auf die einzelnen Schulen. Es besteht die Vorgabe, dass 50% analog der Schülerzahlen
zu verteilen ist, für die anderen 50% können soziale Faktoren berücksichtigt
werden. Hierzu wurde mit allen Schulen gemeinsam abgestimmt, dass die
verbleibenden 50% auf unsere Schulen des Gemeinsamen Lernens (GGS Bollenberg,
GGS Mittelhaan, Gesamtschule) und die auslaufende Haupt- und Realschule analog
der dortigen Schülerzahlen verteilt werden. Hierzu bestand Einvernehmen
zwischen allen Beteiligten ebenso wurde vereinbart, sich zu den Sommerferien
auszutauschen, um ggf. nicht in Anspruch genommene Gutscheine neu zwischen den
Schulen zu verteilen.
Schulträgerbudget
Das
Schulträgerbudget umfasst rd. 76.000 €. Es dient der Sicherung und Schaffung,
gegebenenfalls auch schulübergreifender, regionaler Angebote
zur Beseitigung von fachlichen und psychosozialen Lernrückständen in
Kooperation mit externen Bildungsanbietern. Diese können z.B. als fachliche
Förderangebote in Kleingruppen, als zusätzliche Bewegungsangebote oder als
Angebote der kulturellen Bildung an einzelnen Schulen oder Schulübergreifend
stattfinden. Auch die Unterstützung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern
im Zusammenhang mit angebotenen Maßnahmen ist möglich.
Hier wurde
ebenfalls in Abstimmung mit den Schulen entschieden, dass jede Schule für sich
den besten Überblick hat, welche Maßnahmen vor Ort wichtig und priorisiert zu
realisieren sind. Ebenfalls wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass ein
Bedarf grundsätzlich an allen Schulen gegeben ist, im Bereich der reinen
Lernförderung allein durch schulische Fördermaßnahmen, durch „Extra Zeit und
Bildungsgutscheine“ bereits sehr viel aufgefangen wird, dass aber mit Blick auf
die psychosozialen Defizite möglichst viele SuS in den Genuss weiterer
Fördermaßnahmen kommen sollen und die Gelder daher auf Basis der Schülerzahlen
gleichmäßig an alle Schulen verteilt und in Verantwortung der Schulen
verausgabt werden sollen. Seitens der Verwaltung wurde natürlich Unterstützung
zugesichert, auch als Bindeglied zur Bezirksregierung.
Abschließend erfolgt eine
Tabelle um die Verteilung auf die einzelnen Schulen mit Zahlen hinterlegt zu
verdeutlichen:
Schule |
Schulbudget |
Schulträgerbudget |
Anzahl der Bildungsgutscheine |
GGS Bollenberg |
3.658 |
4.625 |
27 |
GGS Mittelhaan |
6.284 |
8.156 |
49 |
GGS Unterhaan |
4.645 |
6.814 |
13 |
KGS Don-Bosco |
4.547 |
5.643 |
10 |
GGS Gruiten |
3.915 |
4.986 |
10 |
Hauptschule |
2.514 |
1.276 |
9 |
Realschule |
3.797 |
2.330 |
14 |
Gesamtschule |
10.982 |
18.524 |
110 |
Gymnasium |
16.746 |
23.663 |
44 |
Gesamt |
57.088 |
76.017 |
286 |
Der
Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es ein weiteres Programm
aus dem Jugendbereich in Federführung des Jugendamtes gibt, das u.a. Projekte
der Schulsozialarbeit an Schulen bezuschusst. Hier wurden in Abstimmung mit
Schulsozialarbeit Richtlinien entwickelt, die konkret Projekte in Schulen
fördern. Mit einer konkreten Umsetzung wird erst im Laufe des Jahres gerechnet,
da viele gute Ideen bestehen, die Realisierung bisher leider an der anhaltend
hohen Infektionslage gescheitert ist. Mit in Aussicht stehenden Lockerungen und
dem Blick auf den Frühling stehen die Zeichen jedoch auch vorsichtigen
Optimismus.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Das Projekt Extra-Zeit ist an einen 20%igen Eigenanteil gebunden, der im Haushalt 2022 eingeplant wurde.