Betreff
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II West/Mitte
Vorlage
32-2/021/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedspersonen.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2021 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau Beyer am 12.03.2022 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Frau Beyer hat sich mit Datum vom 06.12.2021 gerne für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt.

 

Die im Rahmen der (Wieder-)wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich ausdrücklich für eine Wiederwahl von Frau Beyer ausgesprochen. Die zuständige Leitung des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wiederwahl von Frau Beyer zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Da auch sonst keine Hinderungsgründe im Sinne des Schiedsamtsgesetzes bekannt geworden sind, kann aus diesem Grund auf die sonst vorgesehene Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW), verzichtet und Frau Beyer unmittelbar zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

Hinweis

 

Sofern ein Beratungsbedarf über die geschützten Daten der Bewerberin besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Verfasserin: Andrea Kronauer

Beschlussvorschlag:

 

Frau Kerstin Beyer wird für eine weitere Amtsperiode zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II West/Mitte der Stadt Haan gewählt.

Finanz. Auswirkung:

 

keine