Betreff
Verschiebung Einbringung Entwurf Jahresabschluss 2021
Vorlage
20/045/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO hat der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 ist dem Rat nach § 95 Abs 5 GO innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Feststellung zuzuleiten. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12.des Folgejahres gem. § 96 Abs. 1 GO durch Beschluss fest.

Entgegen der Vorgabe des § 95 Abs 5 GO kann der Jahresabschluss 2021 nicht in die Ratssitzung vom 29.03.2022 eingebracht werden, da bis zu diesem Zeitpunkt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Haan gesichert vermittelt werden kann.

Hauptgrund hierfür ist ein, hauptsächlich durch die Corona-Pandemie bedingtes Informationsdefizit, das wesentliche Teile der Bilanz und Ergebnisrechnung noch offenlässt.

So liegen bis Anfang März z.B. weder das Pensionsgutachten noch die Informationen zur Versorgungslastenteilung der Rheinischen Versorgungskassen vor. Da allein die Pensionsrückstellung 17% der Bilanzsumme zum 31.12.2020 aus macht, ergeben sich hier große Unsicherheiten. Sowohl das Pensionsgutachten als auch die Informationen zur Versorgungslastenteilung betreffen mehrere Bilanzpositionen, so dass diese nicht abschließend bearbeitet werden können.

Auch die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2020 konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden. Es fehlen hier noch wesentliche Informationen. Zwar gab es 2021 klärende Gespräche mit den Rheinischen Versorgungskassen zur Versorgungslastenteilung, die abschließenden Ergebnisse liegen in Gänze jedoch noch nicht vor.

Für ein Bauvorhaben konnten die einzeln zu aktivierenden Vermögensgegenstände mit Hilfe des Generalunternehmers bewertet werden, für das zweite Bauvorhaben ist die Aufstellung noch ausstehend. Begründet werden die Verzögerungen u.a. auch durch Personalengpässe durch Corona bedingte Ausfälle.

Die Be- und Verarbeitung kreditorischer Rechnungen einschließlich Visakontrollen liefen ebenfalls zeitverzögert, auch damit begründet, dass z.B. notwendige Abnahmen seitens der Lieferanten nicht durchgeführt werden konnten oder die Rechnungslegung so spät erfolgte. Gerade bei aktivierungsfähigem Vermögen verzögert dieses die Bearbeitung in der Anlagenbuchhaltung.

Um einen vollständigen Jahresabschluss zu gewährleisten hat der Verwaltungsvorstand entschieden, dass der Jahresabschluss erst in die Ratssitzung am 21.06.2022 eingebracht wird. Die Vorgaben des § 96 Abs 1 GO bleiben davon unberührt. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen wird davon ausgegangen, dass der Jahresabschluss 2021 nicht wesentlich von der Haushaltsplanung 2021 abweicht. Zum Ende 2021 liegen wie schon in den Vorjahren keine originären Liquiditätskredite vor.

 

Informationsvorlage:

 

Der Rat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

 

Keine