Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021
Vorlage
20/046/2022
Aktenzeichen
20-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, soweit sie im Einzelfall nicht erheblich sind. Sind sie erheblich bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.

Nach § 21 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) hat die Stadt Haan zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung verschiedene Budgets eingerichtet. In den Budgets ist jeweils die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich. Verschiebungen zwischen den einzelnen Produktsachkonten innerhalb der Budgets gelten daher nicht als überplanmäßig bereit gestellte Mittel und werden hier entsprechend nicht mit aufgeführt.

Im Haushaltsjahr 2021 sind insgesamt über- und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.026.826,19 € entstanden, die vollständig durch Minderaufwendungen in Höhe von 724.826,19 € und Mehrerträge in Höhe von 302.000,00 € gedeckt werden konnten. Insgesamt ist es durch die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nicht zu einer zusätzlichen ungeplanten Belastung der Ergebnisrechnung gekommen.

In der Finanzrechnung mussten im konsumtiven Bereich Mittel in Höhe von 1.437.718,91 € bereitgestellt werden, davon 1.135.718,91 € durch Minderauszahlungen an anderer Stelle und 302.000,00 € durch Mehreinzahlungen.

Im investiven Bereich wurden für verschiedene Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von insgesamt 2.722.997,49 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgte jeweils durch Minderauszahlungen an anderer Stelle, sowohl im investiven (2.213.831,18 €) als auch im konsumtiven Bereich (509.166,31 €).

Insgesamt führte auch die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Auszahlungsmittel nicht zu einer weiteren Belastung der Finanzrechnung 2021.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Keine