Betreff
Beschulung von Kindern aus der Ukraine
Vorlage
40/026/2022
Aktenzeichen
40
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Inzwischen sind ca. 54 Schüler/innen (SuS) aus der Ukraine in Haan angekommen, die sich auf die Primarstufe (Kl. 1-4) mit 24, die Sekundarstufe I (Kl. 5-9)  mit 23 und die Sekundarstufe II (ab Kl. 10) mit 7 SuS verteilen. Im Bereich der Grundschulen (Primarstufe) erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Grundschulstandorte in enger Abstimmung zwischen Verwaltung (Amt für Schule und Sport und Sozial- und Integrationsmanagement) und den Schulleitungen, um eine Verteilung der SuS in Abhängigkeit der Auslastungen in den einzelnen Jahrgangsstufen möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Schulstandorte zu verteilen. Derzeit sind die 24 SuS auf alle 5 Grundschulstandorte in Haan verteilt.

 

Im Bereich der weiterführenden Schulen ist vor Aufnahme der SuS eine Beratung durch das Kreisintegrationszentrum in Mettmann erforderlich. Hierzu hat in den Osterferien ein zentraler Beratungstermin im Schulzentrum Walder Straße stattgefunden. Vorher wurde zwischen Schulaufsicht, Schulen, Kreisintegrationszentrum und Verwaltung die Anwendung des sog. Duisburger Modells abgestimmt, was bedeutet, dass SuS der Klassen 5-7 grundsätzlich an die Gesamtschule, SuS der Klassen 8 und 9 ans Gymnasium und SuS ab der Klasse 10 an die Berufskollegs kommen werden. In begründeten Einzelfällen kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden. Nachdem der Beratungstermin stattgefunden hat und im Nachgang die notwendigen Formalitäten geklärt wurden, können insgesamt rd. 30 SuS jetzt entsprechend der o.g. Vorgaben an den Schulen angemeldet werden. Stand heute werden 16 die Gesamtschule, 7 das Gymnasium und 7 die Berufskollegs besuchen.

 

Eine Beschulung ist voraussichtlich ab dem 09.05.2022 vorgesehen. Bis dahin findet noch die seit 31.03.2022 bestehende Willkommensgruppe statt, in der die ukrainischen SuS 4-5 x pro Woche in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr in Trägerschaft des Vereins Du-Ich-Wir, finanziert über Spenden, möglichst viel über die deutsche Sprache sowie Grundzüge des hiesigen Schullebens kennen lernen und sich so besser vernetzen und ein bisschen einleben können. Da die Schulen die zusätzlichen Aufgaben überwiegend mit Bordmitteln bewältigen müssen, sind flankierende Maßnahmen zur Förderung des Spracherwerbs aus Sicht der Verwaltung weiter dringend erforderlich. Hierzu ist ein kontinuierlicher Abstimmungsbedarf mit den Schulen erforderlich, um darauf aufbauend zielgerichtet planen zu können. Mangels vorhandener Haushaltsmittel liegt hier zumindest in den Anfängen weiterhin die Hoffnung auf spendenbasierten Angeboten. In einem nächsten Schritt ist im Primarbereich die Versorgung mit Ganztagsplätzen zu prüfen. Vorsorglich wurden bereits Zuschüsse für zusätzliche OGS-Plätze beantragt, was aber in der kurzfristigen Realisierung auch bei allem guten Willen allein räumlich durch bereits be- und noch ausstehende Interimslösungen an den Grundschulstandorten an Grenzen stößt. Hinzu kommen auch hier die Herausforderungen des Fachkräftemangels.

 

In den zurückliegenden Osterferien wurden die ukrainischen Kinder in den Grundschulen bereits in das Förderprogramm „Extra Zeit zum Lernen“ integriert. Trotz aller Herausforderungen für die Schulen durch die zusätzliche Aufgabe verbunden mit mehr als knappen personellen Ressourcen ist der Einsatz an allen Schulen bemerkenswert und zusätzlich positiv dadurch geprägt, dass die Schulleitungen der Haaner Schulen auch schulübergreifend sehr kooperativ zusammenarbeiten.              

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

Zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmittel müssen in die Haushalts- und Finanzplanung 2023 ff. eingestellt werden.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstudie der Stadt Haan.