Betreff
Zuschüsse Verbände
Vorlage
51/031/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die freien Träger Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf Mettmann GmbH und SKFM Haan e.V. nehmen Aufgaben der Sozialen Dienste in der Jugendhilfe wahr:

  • § 2 (2) 2. SGB VIII (Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie, §§ 16-21)
  • § 2 (2) 3. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen, §§ 27-35, 36, 37, 39, 40)
  • § 2 (2) 5. SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung, §§ 41, 41a)
  • § 2 (3) 6. SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 50)


Zusätzlich nimmt der SKFM Haan e.V. Aufgaben wahr nach:

  • § 2 (3) 8. SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, § 52)
  • und hält Fachleistungsstunden für Leistungen nach § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) vor.

Die Stadt Haan fördert dies durch pauschale Zuschüsse für Sach- und Personalkosten und kommt somit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Leistungsberechtigten ein Wunsch- und Wahlrecht gem. § 5 SGB VIII zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem SKFM Haan e.V., der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf Mettmann GmbH und dem Jugendamt läuft seit vielen Jahren sehr fruchtbar und hat sich bewährt.

In der Regel haben die Vereinbarungen über die Zuschüsse eine Laufzeit von fünf Jahren und werden dann fortgeschrieben. Leider wurde übersehen, dass die letzten Vereinbarungen im Jahr 2020 ausgelaufen sind. Um die Zuschüsse weiter zu gewähren, muss dringend eine Fortschreibung der Vereinbarungen erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarungen mit den Trägern Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf Mettmann GmbH und SKFM Haan e.V. über die Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen i.H.v. 47.386 €/Jahr (SKFM Haan e.V.) und 22.886€/Jahr (Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf Mettmann GmbH) für Leistungen im Bereich der Jugendhilfe für die Jahre 2020 bis 2027 fortzuschreiben.

 

Finanz. Auswirkung:

70.272 €/ Jahr

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.