Sachverhalt:
Mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 22/23 wurden die geplanten Plätze der Kinderbetreuung im JHA am 02.03.2022 umfänglich dargestellt.
Eine stichprobenartige Prüfung des Landesjugendamtes hat ergeben, dass zusätzlich zur bestehenden Ausfertigung der Kindertagesstättenbedarfsplanung eine einrichtungsbezogene Detailaufschlüsselung zu den Platzkonstellationen erforderlich ist. Diese ist im JHA zu bestätigen und beim LVR einzureichen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bestätigung inkl. der ausgewiesenen Minimalabweichung zu befürworten.
Für künftige Bedarfsplanungen ist eine Detailansicht in die Ausarbeitungen aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der
zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl. der Minimalabweichungen zur Kenntnis
und stimmt der Meldung gegenüber dem Landesjugendamt zu.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.