Betreff
Richtlinien der Stadt Haan zur Kinder- und Jugendsportförderung
Vorlage
40/027/2022
Aktenzeichen
40
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Kinder- und Jugendförderung im Bereich Sport wurde im Jahr 2021 ff. ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 30.000 € bereitgestellt, so dass dafür im Jahr 2021 ein Betrag von rd. 47.000 €, perspektivisch für die Folgejahre ca. 50.000 € zur Verfügung steht.  Ausgehend davon wurde mit Beschluss des BSA vom 09.06.2021 auf Grundlage der Beratungsvorlage 40/016/2021 dem Vorschlag der Verwaltung zur Verteilung dieser Fördermittel zugestimmt. Das betrifft nur die Ermittlung der grundsätzlich den Vereinen zur Verfügung stehenden Beträge, nicht das Verfahren der Beantragung der Zuwendungsmittel und die Nachweiserbringung.

 

Die Vereine wurden bereits im Sommer des Jahres 2021 darüber informiert, dass für das Jahr 2021 noch das gewohnte Procedere gilt (Meldung der Belegungszahlen durch die Vereine und Auszahlung des Zuschusses nach neuem Verteilerschlüssel), ab dem Jahr 2022 jedoch der gesamte Zuwendungsbereich durch Neuaufstellung der Verwaltung im Bereich „Fördermittelmanagement“ neu geordnet und sowohl formal als auch inhaltlich andere Maßstäbe anzulegen sind. In Vorbereitung darauf wurden entsprechende Formulare bereits zur Verfügung gestellt und eine weitergehende Information im Vorfeld des Antragsverfahrens für das erste Quartal 2022 angekündigt. Für das Jahr 2021 wurde ergänzend ein Sachbericht über die Verwendung der Mittel eingefordert.

 

Am 22.02.2022 hat für alle anspruchsberechtigten Vereine die angekündigte Informationsveranstaltung stattgefunden. Vorsorglich wurden die bereits im Sommer versendeten Unterlagen nochmal verschickt. Hier in Kürze das Verfahren:

 

      Die Vereine stellen auf Basis ihrer Mitgliederzahlen im Kinder- und Jugendbereich bis zum 31.03. eines Jahres einen Antrag auf Mittel aus dem Kinder- und Jugendsportförderprogramm. Grundlage bilden die Zahlen, die auch dem Landessportbund zum 31.01. eines Jahres gemeldet werden, die damit als Stichtagszahlen gelten. Beizufügen ist eine kurze Darstellung der Projekte, die für das Jahr vorgesehen sind. Der maximal mögliche Förderbetrag ergibt sich aus dem Beschluss des BSA vom 09.06.2021 d.h., 400 € Sockelbetrag + 14,-- €/Mitglied im Kinder- und Jugendbereich.

 

      Prüfung des Antrags durch die Verwaltung und Erstellung eines Bewilligungsbescheides

 

      Mittelabruf durch den Verein

 

   Erstellung eine Verwendungsnachweises durch den Verein unter Darlegung der Einnahmen und Ausgaben für den Kinder- und Jugendbereich bis zum 31.03. des auf die Zuwendung folgenden Jahres, d.h., z.B. für 2022 bis zum 31.03.2023

 

In der Sitzung des BSA am 18.05.2022 werden die Kämmerin und der Sachbearbeiter für den Bereich Fördermittelmanagement anwesend sein, um das Verfahren zu erläutern und auch Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Einige Vereine sehen in diesem Verfahren einen von ihnen nicht zu erbringenden Verwaltungsaufwand, da die Trennung von Einnahmen und Ausgaben zwischen Kinder- und Jugend- sowie Erwachsenenbereich nicht solide darzustellen ist und damit immer die Gefahr bestehe, bewilligte Zuschüsse am Ende zurückzahlen zu müssen. Eine Vorlage von belastbarem Zahlenmaterial erscheint nach dortiger Auffassung nicht möglich. Aus Sicht der Verwaltung steht dies im Gegensatz zu der allgemein im Sport vertretenen Aussage, dass die Kinder- und Jugendabteilungen grundsätzlich bezuschusst werden müssen. Vielmehr besteht die Vermutung, dass das Procedere in Gänze, vor allem in diesem Jahr, noch intensiverer Unterstützung durch die Verwaltung bedarf, also eine Klärung bei der Durchführung. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

keine Auswirkungen