Sachverhalt:
Am
01. Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz in Kraft getreten.
Unter
dem Eindruck schwerer Missbrauchsfälle hat das Land NRW bereits Ende 2020 ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt. Dieses findet sich dann
auch in dem Landeskinderschutzgesetz NRW wieder.
Die
Fachverbände haben gegenüber dem Referentenentwurf eine breite Zustimmung
signalisiert.
Somit
fußt das Gesetz auf bereits laufenden Maßnahmen und seit langem von Fachleuten
geforderten Standards.
Im
Wesentlichen geht es um die folgenden sieben Kernpunkte:
- Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei
Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche
Mindeststandards beachtet werden.
Sachstand:
Im Jugendamt Haan gibt es seit der Neufassung
des SGB VIII mit der Einführung des § 8 a eine verbindliche Dienstanweisung zur
Bearbeitung von Kinderschutzfällen mit entsprechenden Standards. Ein 2021 im Bezirkssozialdienst
entwickeltes Qualitätshandbuch hat die Prozessbeschreibung der Bearbeitung von
Kinderschutzfällen fortgeschrieben und benennt wesentliche Qualitätskriterien.
Sehr hohe fachliche Standards liegen der
Bearbeitung von Kinderschutzfällen im Jugendamt Haan zugrunde. Jährlich wird im
Team des Bezirkssozialdienstes die Einhaltung der Standards evaluiert und das
Qualitätshandbuch fortgeschrieben.
Herausforderungen
und Lösungen:
Insbesondere der Fachkräftemangel wird sich
auf die Einhaltung der Standards auswirken. Im BSD gehören zu den wesentlichen
Standards das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (Vier-Augen-Prinzip) und die
genaue Dokumentation. Das lässt sich nur durchhalten, wenn alle Stellen auch
besetzt sind. Der Fachkräftemangel bei Trägern von Maßnahmen führt bereits
jetzt dazu, dass es schwierig werden kann, zeitnah Hilfen zur Abwendung von
Kindeswohlgefährdungen bereitzustellen.
Zurzeit wird das aufgefangen durch ein
hochmotiviertes Team im Bezirkssozialdienst.
- Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem
Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der
Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
Sachstand:
Hier handelt es sich um ein völlig neues
Verfahren, bei dem das Landesjugendamt federführend sein wird.
In Ansätzen ist eine ähnliche Prüfung im
letzten Jahr im Rahmen der Überprüfung durch die GPA erfolgt und hat recht gute
Ergebnisse ergeben.
Herausforderungen
und Lösungen:
Grundsätzlich wird es aus dem Jugendamt
begrüßt und als gute Unterstützung für die eigene Evaluation und
Qualitätsentwicklung wahrgenommen.
- Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur
Qualitätsberatung zur Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern wird das Land
eine zuständige Stelle einrichten.
Sachstand:
Dieser Punkt hängt eng mit Punkt 2 zusammen.
- In allen Jugendamtsbezirken sollen
interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer
Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
Sachstand:
Es gibt in Haan eine sehr gute
Netzwerkstruktur, in die das Jugendamt eng eingebunden ist. Mit den einzelnen
im Gesetz benannten Akteuren gibt es bereits eigene Netzwerke (Polizei,
Schulen, Frühe Hilfen, Familiengericht, Gesundheitsamt, Psychosoziale
Versorgung…) In allen diesen Netzwerken ist das Thema Kinderschutz Querschnittsthema.
Mit der geplanten Ortsgruppe des
Kinderschutzbundes werden zusätzliche lokale Akteure eingebunden, die bisher
noch nicht in den Netzwerken vertreten sind.
Herausforderungen
und Lösungen:
In Haan und im Kreis Mettmann gibt es keine
homogene Struktur. Neben der lokalen Struktur teilen sich verschiedene Städte
im Kreis Mettmann bestimmte Angebote, dies aber auch nicht nach einer
einheitlichen Struktur. So hat etwa das Gesundheitsamt eine Einteilung in
Nord-, Süd und Mittelkreis, es gibt mehrere Amtsgerichtsbezirke,
unterschiedliche Einzugsbereiche der Förderzentren und dann wiederum
Strukturen, die den ganzen Kreis betreffen.
Eine große Herausforderung wird sein, wie die
Netzwerkstrukturen beschaffen sein werden, um noch arbeitsfähig zu sein. Dies
wird nur in Kooperation mit den anderen kreisangehörigen Jugendämtern zu
schaffen sein.
Für die zu schaffende Stelle der
Netzwerkkoordination gibt es noch keine Empfehlung zum Stellenprofil und zum
notwendigen Umfang. Es ist daher davon auszugehen, dass die Stelle erst im
Stellenplan 2024 erscheinen wird.
- Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten
in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert
werden.
Sachstand:
Dieser
Punkt greift die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf. Inhaltlich
orientieren sich die Leitlinien an den Verfahren, die im § 4 des Gesetzes zur
Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz beschrieben sind.
Im Jugendamt ist die Aufgabe angesiedelt an
der Stelle Präventiver Kinderschutz.
Herausforderungen
und Lösungen:
Während es mit den Einrichtungen
Trägervereinbarungen gibt, sind im Bereich der Vereine, die anerkannter
Jugendhilfeträger sind, noch entsprechende Verfahren zu entwickeln. Dies wird
Thema im kommenden Kinder- und Jugendförderplan sein.
- Für das Fachpersonal soll es eine umfassende
Qualifizierungsoffensive geben.
Sachstand:
Fortbildungen im Bereich Kinderschutz haben
im Jugendamt seit jeher einen hohen Stellenwert. Mehrere Mitarbeitende im
Jugendamt sind bereits zertifizierte Kinderschutzfachkräfte, bei den meisten
wurden die Weiterbildungskosten durch die Stadt Haan getragen.
Herausforderungen
und Lösungen:
Die Qualifizierungsoffensive des Landes wird
als willkommene Unterstützung der bisherigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
im Jugendamt angesehen.
- Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar
miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz,
den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf
Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife
– zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den
Gesetzentwurf.
Sachstand:
Kinderrechte haben einen hohen Stellenwert in
Haan. Mit dem Kinderparlament und dem Jugendparlament bestehen wertvolle
Strukturen zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen der
Stadt.
Im Rahmen der Teilnahme an dem Projekt „Kinderfreundliche
Kommune“ wurde im Jugendamt eine Stelle zur Umsetzung von Kinderrechten
geschaffen.
Der Unterausschuss Kinderschutz des JHA gibt
dem Thema Kinderschutz eine besondere Bedeutung.
Mit der in Gründung befindlichen Ortsgruppe
des Kinderschutzbundes wird ein weiterer wichtiger Akteur zur Umsetzung von
Kinderrechten und Kinderschutz in Haan hinzukommen.
Fazit:
Das
Landeskinderschutzgesetz greift auf das bereits angelaufene Maßnahmenpaket der
Landesregierung, die bestehenden gesetzlichen Reglungen aus dem
Bundeskinderschutzgesetz und dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und von
Fachleuten geforderten Mindeststandards zurück und schafft hierfür eine
gesetzliche Grundlage auf Landesebene.
Vieles
hat das Jugendamt Haan bereits lange umgesetzt.
Eine
Herausforderung wird noch die Entwicklung eines Netzwerkes Kinderschutz sein.
Bei der zu schaffenden Stelle der Netzwerkkoordination müssen noch die
Ausführungsbestimmungen und das zu entwickelnde Stellenprofil abgewartet
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des JHA nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Es sind keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ersichtlich.