Betreff
Neues Kinderschutzgesetz NRW
Vorlage
51/035/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Am 01. Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz in Kraft getreten.

Unter dem Eindruck schwerer Missbrauchsfälle hat das Land NRW bereits Ende 2020 ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt. Dieses findet sich dann auch in dem Landeskinderschutzgesetz NRW wieder.

Die Fachverbände haben gegenüber dem Referentenentwurf eine breite Zustimmung signalisiert.

Somit fußt das Gesetz auf bereits laufenden Maßnahmen und seit langem von Fachleuten geforderten Standards.

Im Wesentlichen geht es um die folgenden sieben Kernpunkte:

 

  1. Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche Mindeststandards beachtet werden.

Sachstand:

Im Jugendamt Haan gibt es seit der Neufassung des SGB VIII mit der Einführung des § 8 a eine verbindliche Dienstanweisung zur Bearbeitung von Kinderschutzfällen mit entsprechenden Standards. Ein 2021 im Bezirkssozialdienst entwickeltes Qualitätshandbuch hat die Prozessbeschreibung der Bearbeitung von Kinderschutzfällen fortgeschrieben und benennt wesentliche Qualitätskriterien.

Sehr hohe fachliche Standards liegen der Bearbeitung von Kinderschutzfällen im Jugendamt Haan zugrunde. Jährlich wird im Team des Bezirkssozialdienstes die Einhaltung der Standards evaluiert und das Qualitätshandbuch fortgeschrieben.

Herausforderungen und Lösungen:

Insbesondere der Fachkräftemangel wird sich auf die Einhaltung der Standards auswirken. Im BSD gehören zu den wesentlichen Standards das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (Vier-Augen-Prinzip) und die genaue Dokumentation. Das lässt sich nur durchhalten, wenn alle Stellen auch besetzt sind. Der Fachkräftemangel bei Trägern von Maßnahmen führt bereits jetzt dazu, dass es schwierig werden kann, zeitnah Hilfen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen bereitzustellen.

Zurzeit wird das aufgefangen durch ein hochmotiviertes Team im Bezirkssozialdienst.

 

  1. Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.

Sachstand:

Hier handelt es sich um ein völlig neues Verfahren, bei dem das Landesjugendamt federführend sein wird.

In Ansätzen ist eine ähnliche Prüfung im letzten Jahr im Rahmen der Überprüfung durch die GPA erfolgt und hat recht gute Ergebnisse ergeben.

Herausforderungen und Lösungen:

Grundsätzlich wird es aus dem Jugendamt begrüßt und als gute Unterstützung für die eigene Evaluation und Qualitätsentwicklung wahrgenommen.

 

  1. Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung zur Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern wird das Land eine zuständige Stelle einrichten.

Sachstand:

Dieser Punkt hängt eng mit Punkt 2 zusammen.

 

  1. In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.

Sachstand:

Es gibt in Haan eine sehr gute Netzwerkstruktur, in die das Jugendamt eng eingebunden ist. Mit den einzelnen im Gesetz benannten Akteuren gibt es bereits eigene Netzwerke (Polizei, Schulen, Frühe Hilfen, Familiengericht, Gesundheitsamt, Psychosoziale Versorgung…) In allen diesen Netzwerken ist das Thema Kinderschutz Querschnittsthema.

Mit der geplanten Ortsgruppe des Kinderschutzbundes werden zusätzliche lokale Akteure eingebunden, die bisher noch nicht in den Netzwerken vertreten sind.

Herausforderungen und Lösungen:

In Haan und im Kreis Mettmann gibt es keine homogene Struktur. Neben der lokalen Struktur teilen sich verschiedene Städte im Kreis Mettmann bestimmte Angebote, dies aber auch nicht nach einer einheitlichen Struktur. So hat etwa das Gesundheitsamt eine Einteilung in Nord-, Süd und Mittelkreis, es gibt mehrere Amtsgerichtsbezirke, unterschiedliche Einzugsbereiche der Förderzentren und dann wiederum Strukturen, die den ganzen Kreis betreffen.

Eine große Herausforderung wird sein, wie die Netzwerkstrukturen beschaffen sein werden, um noch arbeitsfähig zu sein. Dies wird nur in Kooperation mit den anderen kreisangehörigen Jugendämtern zu schaffen sein.

Für die zu schaffende Stelle der Netzwerkkoordination gibt es noch keine Empfehlung zum Stellenprofil und zum notwendigen Umfang. Es ist daher davon auszugehen, dass die Stelle erst im Stellenplan 2024 erscheinen wird.

 

  1. Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.

Sachstand:

Dieser Punkt greift die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf. Inhaltlich orientieren sich die Leitlinien an den Verfahren, die im § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz beschrieben sind.

Im Jugendamt ist die Aufgabe angesiedelt an der Stelle Präventiver Kinderschutz.

Herausforderungen und Lösungen:

Während es mit den Einrichtungen Trägervereinbarungen gibt, sind im Bereich der Vereine, die anerkannter Jugendhilfeträger sind, noch entsprechende Verfahren zu entwickeln. Dies wird Thema im kommenden Kinder- und Jugendförderplan sein.

 

  1. Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.

Sachstand:

Fortbildungen im Bereich Kinderschutz haben im Jugendamt seit jeher einen hohen Stellenwert. Mehrere Mitarbeitende im Jugendamt sind bereits zertifizierte Kinderschutzfachkräfte, bei den meisten wurden die Weiterbildungskosten durch die Stadt Haan getragen.

Herausforderungen und Lösungen:

Die Qualifizierungsoffensive des Landes wird als willkommene Unterstützung der bisherigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Jugendamt angesehen.

 

 

 

 

  1. Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf.

Sachstand:

Kinderrechte haben einen hohen Stellenwert in Haan. Mit dem Kinderparlament und dem Jugendparlament bestehen wertvolle Strukturen zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen der Stadt.

Im Rahmen der Teilnahme an dem Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ wurde im Jugendamt eine Stelle zur Umsetzung von Kinderrechten geschaffen.

Der Unterausschuss Kinderschutz des JHA gibt dem Thema Kinderschutz eine besondere Bedeutung.

Mit der in Gründung befindlichen Ortsgruppe des Kinderschutzbundes wird ein weiterer wichtiger Akteur zur Umsetzung von Kinderrechten und Kinderschutz in Haan hinzukommen.

 

Fazit:

Das Landeskinderschutzgesetz greift auf das bereits angelaufene Maßnahmenpaket der Landesregierung, die bestehenden gesetzlichen Reglungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und von Fachleuten geforderten Mindeststandards zurück und schafft hierfür eine gesetzliche Grundlage auf Landesebene.

Vieles hat das Jugendamt Haan bereits lange umgesetzt.

Eine Herausforderung wird noch die Entwicklung eines Netzwerkes Kinderschutz sein. Bei der zu schaffenden Stelle der Netzwerkkoordination müssen noch die Ausführungsbestimmungen und das zu entwickelnde Stellenprofil abgewartet werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des JHA nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Es sind keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ersichtlich.