hier: Einführung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,7 (S 14) im Stellenplan 2023 für das Sachgebiet Eingliederungshilfe
Sachverhalt:
Derzeitige Situation in der Eingliederungshilfe
Das Sachgebiet Eingliederungshilfe (EGH) besteht aus 1,5 Stellenanteilen,
welche von zwei Mitarbeitenden mit jeweils einer halben und einer
Vollzeitstelle besetzt werden. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das
BTHG hat sich das Aufgabengebiet der EGH maßgeblich erweitert.
Die Fallauslastung zeichnet einen zunehmenden Anstieg ab. Derzeit sind 82
Fälle in dem Sachgebiet in kontinuierlicher Bearbeitung. Zusätzlich führt eine/ein
Mitarbeitende/r mit der halben Stelle sechs Fälle mit unbegleiteten Minderjährigen
ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Für diese Fälle müsste aktuell pro Halbjahr ein Hilfeplangespräch
veranlasst werden. Die Hilfeplangespräche dienen der Einleitung, Steuerung und
Überprüfung der bewilligten Maßnahmen. Allein die Koordinierung, Durchführung
und Dokumentation dieser Hilfeplangespräche ist in dieser hohen Anzahl nicht zu
schaffen.
Neben dieser zentralen Aufgabe der Hilfeplanung gehören jedoch Teilnahme
bzw. Planung diverser Teilhabekonferenzen mit unterschiedlichsten Reha-Trägern
ähnlicher Intensität mittlerweile zum gesetzlichen Auftrag.
Hinzu kommen Antragsbearbeitung, die aufgrund der Beteiligung von
Schulen, Ärzten, Kliniken – abgesehen von den notwendigen persönlichen
Gesprächen mit den Betroffenen – einen weiteren großen Raum einnehmen.
Die Mitarbeiterinnen der EGH werden ebenfalls in Kinderschutzfällen
hinzugezogen, sie sind Ansprechpartner_innen, Bearbeiter_innen und
Begleitpersonen bei der Überprüfung von Gefährdungseinschätzungen.
Erfahrungsgemäß werden die Fallzahlen weiterhin ansteigen, und sie werden
mehr ansteigen, als dass Hilfen beendet werden können.
Während der Zeiten des Corona-Lockdowns und der Distanzunterrichte
konnten einige Hilfeplangespräche nicht stattfinden, so dass das
Arbeitsaufkommen deshalb gerade noch zu bewältigen war.
Aktuell ist es so, dass in erster Linie Hilfen eingeleitet werden, auf
die junge Menschen mit einer seelischen Behinderung einen gesetzlichen Anspruch
haben sowie die dazugehörenden Akten bearbeitet und verwaltet werden, als in
persönlichen Gesprächen die Maßnahmen nach Bedarf und Perspektive zu erörtern.
Lediglich in Krisen können bzw. müssen Hilfeplangespräche stattfinden, da
aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Hilfeplangespräche terminiert,
geschweige denn dokumentiert werden können.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die installierten Maßnahmen nicht mehr
in ausreichendem und notwendigen Maß gesteuert werden können. Dies kann dann
auch dazu führen, dass viele junge Menschen mit einer seelischen Störung Hilfen
bekommen, die sie in diesem Maße vielleicht nicht mehr benötigen oder aber auch
nicht die richtige bzw. auch zu wenig Hilfestellung für ihre Entwicklung
erhalten.
Immer mehr Kinder und Jugendliche werden dem Personenkreis des § 35a SGB
VIII zugeordnet, sprich: erhalten durch die Kinder- und Jugendpsychiater die
Diagnose „seelische Störung“.
Personalbemessung
Der GPA-Bericht über das Jahr 2020 benennt in den Sozialen Diensten im
Jugendamt Haan (BSD und Eingliederungshilfe) 37 Fälle pro VZÄ. Der Median bei
Vergleichskommunen liegt bei 29 Fällen pro VZÄ. Damit liegt die Fallbelastung
in Haan ohnehin schon deutlich über der von Vergleichskommunen.
Im Sachgebiet Eingliederungshilfe liegt die aktuelle Fallbelastung
zurzeit bei 55 Fällen pro VZÄ und damit fast schon bei der doppelten Zahl des
Durchschnitts in Vergleichskommunen. In den vergangenen Jahren sind die
Fallzahlen stetig angestiegen, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen.
Bei einer zusätzlichen halben Stelle würde sich eine Fallbelastung von 41
Fällen/ VZÄ ergeben, bei einer zusätzlichen 0,7-Stelle eine Fallbelastung von
37 Fällen/ VZÄ.
Damit wäre mit einer 0,7-Stelle eine Fallbelastung erreicht, die sich an
die durchschnittliche Fallbelastung in den Sozialen Diensten in Haan angleicht
und die immer noch über der durchschnittlichen von Vergleichskommunen liegt.
Fallbelastung/ VZÄ
Median Vergleichs-kommunen* |
Ist-Wert 2020 Soziale Dienste in Haan* |
Ist-Wert Mai 2022 |
Bei einer zusätzlichen halben Stelle |
Bei einer zusätzlichen 0,7-Stelle |
Bei einer zusätzlichen vollen Stelle |
29 |
37 |
55 |
41 |
37 |
31 |
*Quelle: Überörtliche Prüfung der Stadt Haan im Jahr 2020, GPA NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt einem zusätzlichen Stellenanteil von 0,7 (S 14) im Stellenplan 2023 für das Sachgebiet Eingliederungshilfe zu.
Finanz. Auswirkung:
Ca. 11.300 € in 2023 (3 Monate berücksichtigt), ca. 44.900 € jährlich bei
einem Stellenanteil von 0,7.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen