Betreff
Stellenplan 2023
hier: Einführung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,7 (S 14) im Stellenplan 2023 für das Sachgebiet Eingliederungshilfe
Vorlage
10/106/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Derzeitige Situation in der Eingliederungshilfe

 

Das Sachgebiet Eingliederungshilfe (EGH) besteht aus 1,5 Stellenanteilen, welche von zwei Mitarbeitenden mit jeweils einer halben und einer Vollzeitstelle besetzt werden. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das BTHG hat sich das Aufgabengebiet der EGH maßgeblich erweitert.

Die Fallauslastung zeichnet einen zunehmenden Anstieg ab. Derzeit sind 82 Fälle in dem Sachgebiet in kontinuierlicher Bearbeitung. Zusätzlich führt eine/ein Mitarbeitende/r mit der halben Stelle sechs Fälle mit unbegleiteten Minderjährigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Für diese Fälle müsste aktuell pro Halbjahr ein Hilfeplangespräch veranlasst werden. Die Hilfeplangespräche dienen der Einleitung, Steuerung und Überprüfung der bewilligten Maßnahmen. Allein die Koordinierung, Durchführung und Dokumentation dieser Hilfeplangespräche ist in dieser hohen Anzahl nicht zu schaffen.

Neben dieser zentralen Aufgabe der Hilfeplanung gehören jedoch Teilnahme bzw. Planung diverser Teilhabekonferenzen mit unterschiedlichsten Reha-Trägern ähnlicher Intensität mittlerweile zum gesetzlichen Auftrag.

Hinzu kommen Antragsbearbeitung, die aufgrund der Beteiligung von Schulen, Ärzten, Kliniken – abgesehen von den notwendigen persönlichen Gesprächen mit den Betroffenen – einen weiteren großen Raum einnehmen.

Die Mitarbeiterinnen der EGH werden ebenfalls in Kinderschutzfällen hinzugezogen, sie sind Ansprechpartner_innen, Bearbeiter_innen und Begleitpersonen bei der Überprüfung von Gefährdungseinschätzungen.

Erfahrungsgemäß werden die Fallzahlen weiterhin ansteigen, und sie werden mehr ansteigen, als dass Hilfen beendet werden können.

 

Während der Zeiten des Corona-Lockdowns und der Distanzunterrichte konnten einige Hilfeplangespräche nicht stattfinden, so dass das Arbeitsaufkommen deshalb gerade noch zu bewältigen war.

Aktuell ist es so, dass in erster Linie Hilfen eingeleitet werden, auf die junge Menschen mit einer seelischen Behinderung einen gesetzlichen Anspruch haben sowie die dazugehörenden Akten bearbeitet und verwaltet werden, als in persönlichen Gesprächen die Maßnahmen nach Bedarf und Perspektive zu erörtern.

Lediglich in Krisen können bzw. müssen Hilfeplangespräche stattfinden, da aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr alle Hilfeplangespräche terminiert, geschweige denn dokumentiert werden können.

 

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die installierten Maßnahmen nicht mehr in ausreichendem und notwendigen Maß gesteuert werden können. Dies kann dann auch dazu führen, dass viele junge Menschen mit einer seelischen Störung Hilfen bekommen, die sie in diesem Maße vielleicht nicht mehr benötigen oder aber auch nicht die richtige bzw. auch zu wenig Hilfestellung für ihre Entwicklung erhalten.

Immer mehr Kinder und Jugendliche werden dem Personenkreis des § 35a SGB VIII zugeordnet, sprich: erhalten durch die Kinder- und Jugendpsychiater die Diagnose „seelische Störung“.

 

 

Personalbemessung

 

Der GPA-Bericht über das Jahr 2020 benennt in den Sozialen Diensten im Jugendamt Haan (BSD und Eingliederungshilfe) 37 Fälle pro VZÄ. Der Median bei Vergleichskommunen liegt bei 29 Fällen pro VZÄ. Damit liegt die Fallbelastung in Haan ohnehin schon deutlich über der von Vergleichskommunen.

Im Sachgebiet Eingliederungshilfe liegt die aktuelle Fallbelastung zurzeit bei 55 Fällen pro VZÄ und damit fast schon bei der doppelten Zahl des Durchschnitts in Vergleichskommunen. In den vergangenen Jahren sind die Fallzahlen stetig angestiegen, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen.

Bei einer zusätzlichen halben Stelle würde sich eine Fallbelastung von 41 Fällen/ VZÄ ergeben, bei einer zusätzlichen 0,7-Stelle eine Fallbelastung von 37 Fällen/ VZÄ.

Damit wäre mit einer 0,7-Stelle eine Fallbelastung erreicht, die sich an die durchschnittliche Fallbelastung in den Sozialen Diensten in Haan angleicht und die immer noch über der durchschnittlichen von Vergleichskommunen liegt.

 

Fallbelastung/ VZÄ

Median Vergleichs-kommunen*

Ist-Wert 2020

Soziale Dienste in Haan*

Ist-Wert Mai 2022

 

Bei einer zusätzlichen halben Stelle

Bei einer zusätzlichen

0,7-Stelle

Bei einer zusätzlichen vollen Stelle

29

37

55

41

37

31

*Quelle: Überörtliche Prüfung der Stadt Haan im Jahr 2020, GPA NRW

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt einem zusätzlichen Stellenanteil von 0,7 (S 14) im Stellenplan 2023 für das Sachgebiet Eingliederungshilfe zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Ca. 11.300 € in 2023 (3 Monate berücksichtigt), ca. 44.900 € jährlich bei einem Stellenanteil von 0,7.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen