Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Sachverhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zum
Bilanzstichtag 31.12.2021 wurde am 21.06.2022 in den Rat eingebracht, zur
Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß
§ 102 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss und der Lagebericht,
vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen.
Das Prüfungsamt des Kreises Mettmann hat als örtliche Rechnungsprüfung für die
Stadt Haan die Durchführung der Prüfung übernommen. Die Prüfung erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 102 GO NRW und hat zu
keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem anliegenden
Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst, der einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Prüfungsamtes enthält.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.
Beschlussvorschlag für den
RP-Ausschuss:
- Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2021 in der Fassung vom 17.10.2022 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.
In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.10.2022 einbezogen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 02.07.2021 und den Lagebericht billigt.
Die Erklärung wird von der Ausschussvorsitzenden unterschrieben.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021.
- Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.
Beschlussvorschlag für den HFA und Rat:
1. Der Rat stellt gemäß §§ 96, 102 GO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest.
2. Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 96 GO NRW der Bürgermeisterin die Entlastung aus.