hier: Bericht zum Stand der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 das Handlungskonzept zum
Rad- und Fußgängerverkehr
beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, jährlich über den
Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.
Sachlich zuständig für diese Aufgaben ist die örtliche
Straßenverkehrsbehörde - im Folgenden StVB - genannt. Vor jeder Entscheidung
sind die Polizei und die Straßenbaulastträger zu hören. Die Verwaltung hat sich
daher neben der örtlichen Polizei auch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW
hinsichtlich der Maßnahmen an der B 228, der L 288 und der L 357, sowie dem
Kreis Mettmann hinsichtlich der Projekte entlang der K 5, K 16 und K 20 ins
Benehmen gesetzt.
Das Maßnahmenkonzept zum Radverkehr umfasst insgesamt 53 Punkte. Diese
wurden in drei Priorisierungsstufen gegliedert. Von den 53 Maßnahmen entfallen
22 auf die Stufe 1, 21 auf die Stufe 2, und 10 auf die Stufe 3.
Nachstehende Tabelle der Anlage 1 zeigt den aktuellen Stand des
Radwegekonzepts. Nur 3 Maßnahmen der Prioritätsstufe 1 von insgesamt 22 sind
noch nicht erledigt, zwei davon sind aber bereits in Bearbeitung. Für die
Prioritätsstufe 2 sind bisher 3 Punkte erledigt zwei davon sind im Jahr 2022
umgesetzt worden (s. Anlage 2). 9 Punkte sind aktuell in der Bearbeitung und 10
Punkte noch nicht begonnen. 6 Punkte der Prioritätsstufe 3 sind wegen der
geringeren Priorität und der fehlenden personellen Ressourcen noch nicht
aufgenommen.
Insgesamt sind fast 50 % der Maßnahmen in Bearbeitung oder bereits
umgesetzt. Im Jahr 2023 soll ein großer Teil der noch offenen Maßnahmenpunkte
ergänzend abgearbeitet werden. (s. Anlage 3).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Umsetzung
der beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
bisher ca. 113.000,- €