hier: Aktueller Bearbeitungsstand Vorentwurfsplanung Fußgängerzone Oberer Neuer Markt
Sachverhalt:
Aufbauend auf die Beschlussvorlage Nr. 70/030/2023 (SPUBA 29.08.2023) haben
Verwaltung und das Büro KRAFT.RAUM eine Vorentwurfsplanung zu der
Umgestaltung der Fußgängerzone entwickelt.
Diese Vorentwurfsplanung wurde dem Ausschuss vertieft am 21.11.2023 erläutert (Vorlage: 70/033/2023
und Präsentation 231117_Präsentation_SPUBA Nov 2023_InHK_A70_B).
Weitere Vertiefung im Rahmen der
Vorentwurfsphase:
Auf Grundlage der Rückmeldungen des Ausschusses am 21.11.2023, weiterer grundlegender verwaltungsinterner Abstimmungen und neuerlicher Gespräche mit dem Seniorenbeirat, der Behindertenbeauftragten, dem Jugendparlament und dem Kinderparlament digital und in der Örtlichkeit, wurde der Vorentwurf weiter vertieft:
Themenschwerpunkte Vertiefung
Vorentwurf:
- Beurteilung des „Schwammstadt“ Bewässerungsmanagements bezüglich der Staudenpflanzungen und Baumstandorte:
· Bau- und Betriebskostenabwägungen
· Ansprechendes Erscheinungsbild der Pflanzungen über die Vegetationsperiode in verschiedenen Witterungen
· Einflüsse länger andauernder Trockenphasen
· Berücksichtigung von Starkregenereignissen (Wasseranstausituationen in Bezug auf Staudenpflanzungen und Baumstandorte)
- Potentialanalyse zur Erhöhung des Grünanteils (Beete) in der Fußgängerzone
- Prüfung der möglichen Erhöhung des Anteils an Baumstandorten
- Anpassung der Bettrandausbildung zum Entfall der Knieholmgeländer
- Verortung von Ausstattungselementen, wie Bänke, Fahrradanlehnbügel
- Erhöhung des Anteils an Wasserspielen (Fontänendüsen ebenerdig)
Hintergrund Beschlussvorschlag (1):
Automatische Bewässerungsanlage mit unterirdischer Regenwasserzisterne:
Nach einer vertieften Baukosten- /
Betriebskosten und Nutzenbeurteilung, der im Ausschuss am 21.11.2023
vorgestellten unterirdischen abgedichteten Schwammstadtkonstruktion, empfiehlt die
Verwaltung eine Variante des Schwammstadtgedankens in der Fußgängerzone,
abweichend von den Schwammstadtrigolen.
Die in der Vorlage 70/033/2023 aufgeführten
Rigolenkörper wurden bezüglich der Baukosten, der Betriebskosten ins Verhältnis
gesetzt zu einer weiteren Grünbewässerungssystematik.
Hinzugezogen wurde der aus den beiden
Bewässerungssystematiken resultierende Wuchserfolg der Pflanzen bei unter
unterschiedlichen Witterungsbedingungen, wie längere Trockenheit (6 Wochen ohne
Niederschlag) oder Starkregenereignisse (Wasseranstau im Beet länger als 48
Stunden).
Den „Schwammstadt Rigolenkörpern“
gegenübergestellt wurde eine automatische Tröpfchenbewässerung in den Beeten,
angeschlossen an eine unterirdische Regenwasserzisterne mit
Oberflächenwasserzulauf von den Belagsflächen und zusätzlicher Einspeisung bei
längerer Trockenheit mit Frischwasser.
Die Verwaltung kommt nach Abwägung oben
genanntem zu dem Schluss, die Variante einer unterirdischen Zisterne, mit
automatischer Tröpfchenbewässerung in jedem Beet in der Fußgängerzone zur
Weiterverfolgung in der Entwurfsplanung zu empfehlen.
Das grundlegende Ziel ist eine wirtschaftliche Bau- und Betriebslösung
für die Grünbewässerung mit optimalen Wachstumsvoraussetzungen für die neuen
Grünbeete in der Fußgängerzone der Gartenstadt Haan mit deren Wohlfahrtswirkung
für das Stadtklima.
Hintergrund Beschlussvorschlag (2):
Ausbildung Tiefbeete ohne Knieholmgeländer:
Die Baumstandorte und Pflanzinseln, aus dem bisher vorliegenden
Vorentwurf, wurden nach weiterer Abstimmung mit allen Abhängigkeiten in der
Fußgängerzone auf eine maximale Ausdehnung angepasst und somit der Grünanteil
in der Fußgängerzone erhöht.
Mit Blick auf die Betriebskosten (Rückbau bei Festivitäten) und das
Erscheinungsbild in der Fußgängerzone empfiehlt die Verwaltung, von der
bisherigen Tiefbeet Ausbildung (-) 30 cm mit einer Aufkantung 10 cm und dem
hieraus resultierend notwendigen Knieholmgeländer Abstand zu nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt ein Tiefbeet mit einer Bordaufkantung (+) 15 cm
und einer Substratkante von (-) 15 cm ab Oberkante Bord. Somit ist die
Substrathöhe gleich der Belagshöhe.
Das Knieholmgeländer kann entfallen, da diese Ausbildung eine übliche
Ausbildung von Pflanzbeeten im innerstädtischen Raum darstellt, die Bordaufkantung
kontrastierend zum Flächenbelag ausbildet wird.
In den Beetflächen ist eine mittelhohe Staudenbepflanzung, analog zu dem
Kreisel Ecke Flurstraße/Ginsterweg, vorgesehen.
Während der Haaner Kirmes werden die Stauden auf 15 cm rückgeschnitten.
Die Beete werden bei Anlass in bisheriger Praxis mit nicht befahrbaren
Abdeckungen versehen.
Erläuterungen zu den Qualitäten und Standards in Beschlussvorschlägen:
1. Beschlussvorschlag:
In den Beetflächen wird der Einsatz von
Tröpfchen-Bewässerungsleitungen an einer automatischen Bewässerungsanlage mit
Anschluss an eine unterirdische Regenwasserzisterne mit Regenwasserzulauf
vorgesehen.
Gegenüberstellung der Varianten:
A. Automatische
Bewässerung mit Regenwasserzisterne:
Investitionskosten:
Automatische Bewässerung mit Regenwasserzisterne: ca. 120.000 Euro brutto
Einsparung zur Schwammstadtvariante: ca. 130.000 Euro brutto
Betriebskosten:
Wartungsaufwendungen pro Jahr ca.
10.000 € brutto jährlich
Einsparung zur Schwammstadtvariante: ca. 24.000 Euro brutto
B. Rigolen Elemente mit abgedichteten
Wannen:
Investitionskosten:
Mehrkosten Schwammstadtelemente ca.
250.000 Euro brutto
Betriebskosten jährlich:
Reinigung / Pflege des Systems / zusätzliche
Bewässerung 34.000 Euro brutto
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für das Areal
„Fußgängerzone Oberer Neuer Markt“ auf der Grundlage der folgenden Qualitäten
und Standards zu erarbeiten:
- Die Bewässerung der Grünbeete und Bäume
in der Fußgängerzone wird über eine unterirdische Zisterne mit
Regenwasserzulauf (Oberflächenwasser) und eine automatische Bewässerung
erfolgen. Diese Variante ersetzt die unterirdisch abgedichteten
Rigolenkörper mit Überlauf in den Kanal.
- Die Ausführung der Pflanzbeete erfolgt
als Tiefbeete, 15 cm aufgekantet und mit einer Tiefe von 15 cm. Das Niveau
der Pflanzung (Substratoberfläche) befindet sich auf dem Niveau der
umliegenden Pflasterfläche. Durch diese Ausführung entfällt das
Erfordernis des Knieholmgeländers (Vorlage:
70/033/2023 und Präsentation 231117_Präsentation_SPUBA Nov
2023_InHK_A70_B). In den Pflanzbeeten werden mittelhohe
Bepflanzungen in Form von dauerhaften Stauden mit Blüh- und
Blattstrukturaspekten und Gräsern bei einem Rückschnitt auf 15 cm vor der
Haaner Kirmes im Herbst vorgesehen. Nach Erfordernis wird eine Abdeckung
der Beete analog zur derzeitigen Methode der Abdeckung mit nicht
befahrbaren Leimschichtholzplatten vorgesehen.
Finanz. Auswirkung:
Die Kostenschätzung nach der LPH 2 liegt auf
Grundlage der Beschlusslage vom 21.11.2023 bei 3,5 Mio. Euro. Der
Eigenanteil liegt bei 1,4 Mio. Euro.
Die Kostenschätzung nach der LPH 2 in 2024 liegt – wenn die Zisternenlösung mit automatischer Bewässerung gemäß Verwaltungsvorschlag festgelegt wird - bei 3,4 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 1,35 Mio. Euro.
Die jährlichen Betriebskosten für das Rigolensystem liegen bei rd. 34.000 €, die für die Regenwasserzisternen bei 24.000 €.