Sachverhalt:
Mit der Beschlussfassung über
die Ausschreibung der Abfallentsorgung zum 01. April 2011 werden einige
Änderungen in der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung und der
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Haan erforderlich. Für die Gebührensatzung
ergibt sich folgender Änderungsbedarf:
Der HFA hat beschlossen, dass die Abfallbehälter zukünftig durch die Stadt Haan und nicht mehr vom Entsorger gestellt werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Abfallbehälter mit Transponder-Chips auszurüsten sind.
Daraus ergeben sich
folgende Änderungen in der Gebührensatzung:
bisher: § 6 Kontrollmarken
(1) Dem Festsetzungsbescheid werden die für die Abfallbehälter erforderlichen Kontrollmarken beigefügt.
(2) Die Gültigkeit der Kontrollmarken kann auf mehrere Kalenderjahre ausgedehnt werden.
(3) Bei einer Änderung der Zahl der Abfallbehälter (§ 3 Abs. 3) ist die Stadt berechtigt, die Kontrollmarken durch Beauftragte entfernen zu lassen.
Änderung: §
6 Transponder-Chips
(1) Die in Haan aufgestellten Rest- und
Bio-Abfallbehälter sind mit Transponder-Chips versehen sowie einem Aufkleber
ausgestattet, auf dem die Adresse, die Nummer und die Größe des Behälters
vermerkt sind.
(2) Behälter
ohne Transponder-Chips werden nicht geleert.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die 3. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
keine