Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013
Vorlage
51/059/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

 1.     Anlass der Vorlage, Rechtsgrundlagen

 

§ 79 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) überträgt dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufga­ben sowie die Planungsverantwortung.

 

Nach § 80 SGB VIII umfasst die Jugendhilfeplanung die Bestandserhebung, Bedarfsplanung, Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung. Bei der Planung sind die Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen.

Die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen ist jähr­lich für jeweils ein Kindergartenjahr  vorzunehmen. Darüber hinaus ist im Hin­blick auf den zum 01.08.2013 eintretenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot (Stichwort: U 3-Ausbau) zu entwickeln.

 

Die Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe erfolgt in einem permanenten Prozess, dies gilt für die jährliche Fortschreibung der Planung und für die mit­telfristige Entwicklung. Ferner wurden die von den Trägern vorgesehenen Gruppenstrukturen berücksichtigt.

 

Die mit dieser Vorlage dargestellte Kindergartenbedarfsplanung beinhaltet die bislang durch den Rat getroffenen Beschlüsse sowie stellt die aktuell für die anstehenden Haushaltsplanberatungen bestehenden Entscheidungsoptionen dar, die in den Plandaten noch nicht aufgenommen werden konnten.

 

Weitere zu berücksichtigende Rechtsgrundlagen im Besonderen sind das

- SGB VIII, insbesondere Zweites Kapitel, Dritter Abschnitt,

- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz   - KiBiz) vom 30.10.2007,

- Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 10.12.2008.


2.      Ist-Situation (Kindergartenjahr 2010/2011)

 

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 25.02.2011 für das Kindergartenjahr 2011/2012 ein Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 1014 Betreuungsplätzen in 52 Gruppen.

 

Gesamt-Übersicht: Anzahl der Betreuungsplätze nach Gruppentypen:

 

Gruppentyp

Ia

Ib

Ic

IIa

IIb

IIc

IIIa

IIIb

IIIc

Summe

Anz. Plätze

0

130

311

8

5

52

47

232

229

1014

 

 

Gesamt-Übersicht: Anzahl der Betreuungsplätze;  Art und Alterszugehö­rigkeit:

 

Altersgruppe

Anzahl Betreuungsplätze

sind die Kinder ab dem Geburtsdatum 01.08.2006 zu berücksichti­gen. Im Hinblick auf die KiBiz-Stichtagsregelung werden für das Kindergar­tenjahr 2012/2013 vom „hereinwach­senden“ Jahrgang (01.08.2009 – 31.07.2010) 3/12 der Kinder dieses Jahr­gangs den „Rechtsanspruchskindern“ und 9/12 den unter Dreijährigen zuge­rechnet.

 

Anzahl Kinder nach Ortsbereichen

Kinder ab dem vollendeten 3. Lbj. bis Beginn der Schulpflicht (Gruppentyp I und III)

 

821

 

davon: integrative Plätze

 

18

davon: Plätze in Waldorf-

einrichtung für Auswärtige

 

15

Unter Dreijährige

180

 

davon: in Gruppentyp I

 

115

davon: in Gruppentyp II

 

65

davon: integrative Plätze

 

2

Schulpflichtige

13

 

Summe:

1014

 

 

 

 

 

 

 

 

Detail-Übersicht: Gruppentypen / Betreuungsplätze je Einrichtung im Kinder­gartenjahr 2011/2012:

 

Träger/Einrichtung

Anz. Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

AWO Kreisverb. Mettmann gGmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Bandenfeld 110

4

 

20

40

 

 

 

 

9

6

75

Bollenberger Busch 29

5

 

 

35

 

 

 

12

13

30

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

5

 

10

30

 

 

10

 

15

25

90

Caritasverband Kreis Mettmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Düsselberger Str. 7

4

 

20

20

 

 

10

 

 

20

70

Ev. Kirchengem. Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bismarckstr. 10

5

 

20

20

 

 

 

 

53

20

113

Kampstr. 70

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

Kurze Str. 4

2

 

10

10

 

 

 

10

15

 

45

Ev. Reform. Kirchengem. Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heinhauser Weg 8

5

 

 

66

 

 

10

 

27

 

103

 

Kath. Kirchengem. Haan/Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Breidenhofer Str. 1

3

 

20

20

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

2

 

10

10

 

 

 

 

25

 

45

Private Kindergruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachstr. 64

4

 

 

20

 

5

5

 

 

40

70

Waldgruppe, Bachstr.

1

 

 

 

 

 

 

18

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

4

 

 

 

 

 

17

 

25

28

70

Stadt Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alleestr. 8

2

 

20

20

 

 

 

 

 

 

40

Waldorfkindergarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parkstr. 29

2

 

 

 

 

 

 

 

25

20

45

Friedrichstr. 54

1

 

 

 

8

 

 

7

 

 

15

 

52

 

130

311

8

5

52

47

232

229

1014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.         Angebotsstruktur im Kindergartenjahr 2012/2013

 

3.1       Planungsgrundlage, Anzahl der Kinder

 

Folgend wird eine Übersicht der in der Stadt Haan lebenden und die für die Bedarfsplanung relevanten Kinder in einer Übersicht dargestellt. Die Darstel­lung erfolgt nach Geburtenjahrgänge (Stand Einwohnermeldedatei: November 2011) sowie nach Ortsbereichen. Für die Bedarfsplanung im Kindergartenjahr 2012/2013

 

Geburtsjahrgänge

Haan-Ost

Haan-Mitte

Haan West

Gruiten 

Insgesamt

01.08.2006-31.07.2007

78

58

99

56

291

10.08.2007-31.08.2008

62

61

79

66

268

01.08.2008-31.07.2009

67

55

83

36

241

"Kernjahrgänge"

207

174

261

158

800

01.08.2009-31.07.2010

52

49

90

51

242

01.08.2009-31.07.2010 x 3/12

13

12

23

13

61

Anz. Kinder im Rechtsanspruch

220

186

284

171

861

01.08.2009-31.07.2010

52

49

90

51

242

01.08.2009-31.07.2010 x 9/12

39

37

68

38

182

01.08.2010-31.07.2012

108

130

146

96

480

Kinder unter 3 Jahre

147

167

214

134

662

Kinder insgesamt

367

353

498

305

1523

 

Die vorstehende Darstellung nach Ortsbereichen weist in den einzelnen Jahr­gängen (auch gegenüber den Vorjahren) zum Teil stärker abweichende Kin­derzahlen aus. Die Ausrichtung der Bedarfsplanung an Ortsbereiche würde jährlich zu starken "Verwerfen" in der Bedarfsdeckung führen und könnte dann nicht die für die Träger erforderliche Planungssicherheit bieten. Die Bedarfs­planung muss daher gesamtstädtisch betrachtet werden.

Die Kinderzahl für den Geburtsjahrgang 01.08.2011 bis 31.07.2012 kann nur geschätzt werden, in den weiteren Berechnungen werden für diesen Geburts­jahrgang die Zahlen des davor liegenden Geburtsjahrganges übernommen.

Im Laufe des Jahres kommt es durch Zu- und Wegzüge zu Veränderungen.

 

Für die Bedarfsplanung im Kindergartenjahr 2012/2013 sind im Rechts­an­spruch (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) rd. 861 Kinder zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung für unter Dreijährige ist auf insgesamt rd. 662 Kinder aus­zurichten.

 

Anmerkung:

Im Hinblick auf den zum 01.08.2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ist für die Bedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 die bisherige Unterscheidung in die zwei Alters­gruppen "Über Dreijährige" und "Unter Dreijährige" nicht mehr angebracht. Der ab 01.08.2013 dann gegebene Rechtsanspruch ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Schulpflicht ist dann in seiner Gesamtheit zu betrachten. Die Unterscheidung in über und unter Dreijährige hat – bei unveränderter Fortführung der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes – nur noch finan­zielle Auswirkungen (Höhe der Kindpauschalen).

 

 

3.2       Bedarfsfeststellungen für das Kindergartenjahr 2012/2013

 

Für die Bedarfsfeststellung im Kindergartenjahr 2012/2013 sind folgende Berechnungen / Eckpunkte zu Grunde  gelegt:

 

-    Der „hereinwachsende“ Jahrgang wird anteilsmäßig mit 3/12 für Kinder im „Rechtsanspruch“ und mit 9/12 für unter Dreijäh­rige berechnet. Nach § 19 Abs. 4 KiBiz ist für das Kindergartenjahr das Alter maßgeblich, welches ein Kind zum Stichtag am 1. November hat. Im Hinblick auf die bereits vorhan­dene hohe Bedarfsdeckungsquote für Kinder, die als Dreijährige zu berück­sichtigen sind, wird die Bedarfsdeckungsquote der „Kernjahrgänge“ berück­sichtigt.

-    Das „Waldorf-Kontingent“ für auswärtige Kinder bleibt in den Berechnungen für den „Rechtsanspruch“ unberück­sichtigt.

-    Mit dem am 30.03.2011 verabschiedeten 5. Schulrechtsänderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2012/2013 festgelegt, dass die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. Septembers das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für die Kindergartenbedarfsplanung wird der entspre­chende „letzte“ Jahrgang mit einem Anteil von 10/12 berücksichtigt.

-    In die Bedarfsdeckungsquote für unter Dreijährige werden die auf Grund der Pflegeerlaubnisse nach § 43 SGB VIII in der Kindertagespflege zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze eingerechnet. Seit 2010 werden die Pflegeerlaubnisse für die gleichzei­tige Betreuung von unter Dreijährigen durch „Einzelpersonen“ auf bis zu drei Kinder beschränkt. Dies erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung der "Deutsche Liga für das Kind". In Großta­gespflegestellen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 9 Kin­der gleichzeitig betreut werden.

 

Bedarfsfeststellung für Kinder mit Rechtsanspruch (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) für das Kindergartenjahr 2012/2013

 

Zu berücksichtigen sind:

5 – 6 Jahre    291 x 10/12*                          243 Kinder

4 – 5 Jahre                                                    268 Kinder

3 – 4 Jahre                                                    241 Kinder

2 – 3 Jahre          < 1.11                    61 Kinder

Insgesamt:                                         813 Kinder

 

 

3.3       Betreuungszeiten / Angebotsstrukturen in Einrichtungen

 

In den folgenden zwei Übersichten werden die zwischen den Trägern und der Verwaltung abgestimmten bzw. zusammen entwickelten Betreuungsstrukturen für das Kindergartenjahr 2012/2013 je Einrichtung dargestellt nach

- Gruppentypen und Platzzahlen sowie

- Art der Betreuungsplätze und der Altersgruppe.


Übersicht nach Gruppentypen und Platzahlen im Kindergartenjahr 2012/2013

 

Träger/Einrichtung

Anz. Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

AWO Kreisverb. Mettmann gGmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Bandenfeld 110

4

 

10

40

 

 

5

 

9

6

70

Bollenberger Busch 29

5

 

 

35

 

 

 

12

13

30

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

5

 

7

35

 

 

10

 

10

30

92

Caritasverband Kreis Mettmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Düsselberger Str. 7

4

 

20

20

 

 

10

 

 

20

70

Ev. Kirchengem. Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bismarckstr. 10

5

 

20

20

 

 

 

 

25

43

108

Kampstr. 70

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

Kurze Str. 4

2

 

10

10

 

 

 

10

17

47

Ev. Reform. Kirchengem. Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heinhauser Weg 8

5

 

 

66

 

 

10

 

27

103

Kath. Kirchengem. Haan/Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Breidenhofer Str. 1

3

 

10

30

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

2

 

27

17

 

 

 

 

44

Private Kinder­gruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachstr. 64

4

 

 

20

 

5

5

 

 

40

70

Waldgruppe, Bachstr.

1

 

 

 

 

 

 

18

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

4

 

 

 

 

 

17

 

25

28

70

Stadt Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alleestr. 8

2

 

20

20

 

 

 

 

 

40

Waldorfkindergar­ten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parkstr. 29

2

 

20

 

 

 

 

 

 

20

40

Friedrichstr. 54

1

 

 

 

8

 

 

7

 

15

Insgesamt

52

0

144

333

8

5

57

47

151

257

1002

 

 

Übersicht nach Art der Plätze und Altersgruppen im Kindergartenjahr 2012/2013

 

Einrichtungen

alt / neu *)

Plätze nach Art und Alter

3 J. - Schul- pflicht

3-6 J. inte- grativ

U 3

2-3 J.

U 3 inte- grativ

Schul- pflichtige

Insge-samt

Am Bandenfeld 110

alt

57

18

75

neu

50

5

15

70

Bollenberger Busch 29

alt

73

13

2

2

90

neu

73

13

2

2

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

alt

70

5

10

5

90

neu

71

6  **)

10

5

92

Düsselberger Str. 7

alt

48

10

12

70

neu

48

10

12

70

Bismarckstr. 10

alt

88

12

13

113

neu

96

12

0

108

Kampstr. 70

alt

59

6

65

neu

59

6

65

Kurze Str. 4

alt

39

6

45

neu

41

6

47

Heinhauser Weg 8

alt

75

10

18

103

neu

75

10

18

103

Breidenhofer Str. 1

alt

48

12

60

neu

48

12

60

Hochdahler Str. 14

alt

39

6

45

neu

36

8

44

Bachstr. 64

alt

54

10

6

70

neu

54

10

6

70

Waldgruppe, Bachstr.

alt

18

18

neu

18

18

Guttentag-Loben-Str. 14

alt

53

17

70

neu

53

17

70

Alleestr. 8

alt

30

10

40

neu

30

10

40

Parkstr. 29

alt

45

45

neu

34

6

40

Friedrichstr. 54

alt

7

8

15

neu

7

8

15

   Insgesamt

alt

803

18

65

113

2

13

1014

neu

793

19

70

118

2

0

1002

Veränderung +/-

-10

1

5

5

0

-13

-12

   *)          alt:   Kindergartenjahr 2011/2012    **) erfordert Genehmigung durch LJA

               neu: Kindergartenjahr 2012/2013

  Erläuterungen:

-    Das Betreuungsangebot für Kinder im Rechtsanspruch verringert sich um 9 Plätze auf insgesamt 812 Plätze, die Anzahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige erhöht sich um 10 Plätze auf insgesamt bis zu 190 Plätze. Da im Gruppentyp I die Platzzahl für unter Dreijährige je Gruppe zwischen 4 und 6 Plätzen variieren kann, handelt es sich bei der Darstellung um eine „Maximalzahl“.

-    Für das kommende Kindergartenjahr stehen für Kinder im Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 1 SGB VIII in den Einrichtungen 797 Plätze (insgesamt 812 Plätze abzgl. 15 „Waldorf-Plätze“ für Auswärtige) sowie 190 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung.

 

 

3.3.1   Betreuungsangebot im Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2012/2013

 

            Im Rechtsanspruch werden im Kindergartenjahr 2012/2013 bei 813 zu berück­sichtigenden Kindern 797 Betreuungsplätze (812 Betreuungsplätze abzgl. 15 Plätze „Waldorfkontingent“ für Auswärtige) angeboten, dies entspricht einer Versorgungsquote von rd. 98 v. H. (also annähernd eine Vollversorgung).

 

 

3.3.2   Ausbau der U 3 Betreuung für das  Kindergartenjahr 2012/2013

 

Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtun­gen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 10.12.2008 weitet mit Wirkung ab 01.08.2013 den Rechtsanspruch auf früh­kindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege auf Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres aus.

Als Übergangsregelung bis zum 31.07.2013 besteht für die Träger der öffentli­chen Jugendhilfe die Verpflichtung, ausreichend Plätze für unter Dreijährige nach gesetzlicher Maßgabe vorzuhalten bzw. ein nicht ausreichendes Ange­bot stufenweise auszubauen.

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 die zu errei­chende Bedarfsdeckungsquote für Kinder unter drei Jahre auf 37 v. H. festge­setzt.

 

Als unter Dreijährige sind im Hinblick auf den Ausbau der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu berücksichtigen:

 

 2 – 3 Jahre          geb. ab 1.11                   182 Kinder

 < 2 Jahre                                                       480 Kinder

Insgesamt:                                                     662 Kinder

 

Nach heutigen Erkenntnissen stehen im Kindergartenjahr 2012/2013 folgende Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung:

 

- in Einrichtungen bis zu                            190 Betreuungsplätze

- in Kindertagespflege bis zu                       55 Betreuungsplätze *)

insgesamt bis zu                                          245 Betreuungsplätze

*) Durchschnittlich befinden sich im laufenden Kindergartenjahr rd. 50 unter Dreijährige in Kindertagespflege, 5 zusätzliche Betreuungsplätze werden zur Zeit in Gruiten in einer Großtagespflegestelle geschaffen.

 

 

4.         U 3-Ausbau; Rechtsanspruch 2013

 

4.1       Kinderförderungsgesetz (KiföG)

 

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) weitet ab dem 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr aus. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjah­res gilt die objektiv-rechtliche Verpflichtung, ein ausreichendes Platzangebot vorzuhalten. Hinsichtlich des Betreuungsausbaus ist das Ziel der Bundesre­gierung bis zum Jahr 2013, die Versorgungsquote für unter Dreijährige auf 35 v. H. zu erhöhen. Aufgrund der vorgelegten Gruppenstrukturen sind hier er­höhte Ressourcen für unter Zweijährige (geringe Zahl an Betreuungsplätzen im entsprechenden Gruppentyp) zu schaffen.

 

Ob die vom Bund und den Ländern für das Jahr 2013 angestrebte Bedarfs­deckungsquote von 35 % bei unter Dreijährigen tatsächlich dem zu erwarten­den Bedarf entspricht, ist inzwischen mehr als zweifelhaft. Inzwischen wird all­gemein davon ausgegan­gen, dass der Bedarf deutlich höher ausfallen wird. Es gibt Fachmeinungen, die im städtischen Raum von einem Bedarf in Höhe von 50 – 60 v. H. ausgehen. 

 

Bereits in der Vorlage im Februar 2009 (Vorlage: 51/024/2009) wird für die Stadt Haan von einem höheren Bedarf ausgegangen; durch Ratsbeschluss vom 17.02.2009 wurde eine Bedarfsdeckungsquote von 37 v. H. für Kinder unter 3 Jahren festgelegt. Es ist erkennbar, dass auch in Haan der Betreu­ungsbedarf für Kin­der unter 3 Jahren kontinuierlich ansteigt. Aus dem herein­wachsenden Jahr­gang (2 - 3 Jährige) werden im laufenden Kindergartenjahr aktuell 171 Kinder in Tageseinrichtungen und Tages­pflege betreut, was einer Versorgungsquote von rd. 70 v. H.  für diesen Jahrgang entspricht.

 

Die Ende Oktober 2011 (nicht vollständig für alle Einrichtungen) ausgewerte­ten Voranmeldungen für den U 3-Bereich ergab einen Fehlbedarf von rd. 150 Betreuungsplätzen gegenüber der Aufnahmekapazität im kommenden Kinder­gartenjahr. Diese Zahl ist jedoch aufgrund nicht vollständig herausgefilterter Doppelanmeldungen zu relativieren. Trotzdem verbleibt ein erheblicher nicht gedeckter Mehrbedarf.  Die kurzfristig am 22.01./23.01.2012 durchgeführte Umfrage (kein vollständiger Rücklauf) bestätigte die Situation, gemeldet wurden 157 voraussichtlich zu erteilende Absagen.

 

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens durch die Einrichtungen wird die Verwaltung zusammen mit den Trägern bzw. den Einrichtungen die Situation analysieren.

 

 

 

4.2       Tagespflege

 

Der Gesetzesgeber geht davon aus, dass 30 % des Betreuungsbedarfes für unter Dreijährige mit Plätzen in der Tagespflege abgedeckt werden kann.

 

Die Anzahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege für unter Dreijäh­rige konnte in 2011 weiter ausgebaut werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass im Kindergartenjahr 2012/2013 im Jahresdurchschnitt rd. 55 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen werden.

 

 

4.3       Ausbaubedarf U 3

 

            Die Kommunen und Spitzenverbände der Kommunen gehen davon aus, dass die vom Bund und den Ländern definierte Versorgungsquote von 35 v. H. für unter Dreijährige nicht ausreichen wird.

 

Festzuhalten bleibt, dass im Bestand nur noch marginale Veränderungen zur Erhöhung des Platzangebotes für unter Dreijährige möglich sind. Unterstellt, rückläufige Kinderzahlen lassen mittelfristig zwei Gruppen (Typ IIIb = 50 Plätze) umwandlungsfähig werden, schafft dies nur zwei Gruppen des Typs II mit insgesamt 20 Plätzen. Dies macht deutlich, dass bei einer Bedarfslage (deutlich) über der bisherigen Zielmarke hinaus die Bedarfs­deckung dann nur über Neuerrichtungen erfolgen kann.

 

Gegenüber dem aktuellen Kindergartenjahr sind hinsichtlich der Betreuungs­plätze für unter Dreijährige folgende Änderungen beabsichtigt bzw. erkennbar:

 

- Bestand Kindergartenjahr 2011/2012:                              180 Betreuungsplätze

- Beantragte bzw. abgewickelte Fördermaßnahmen: +    24 Betreuungsplätze

(Einrichtungen in der Breidenhofer Str. 1,

Hochdahler Str. 14 und Parkstr. 29)

- Ab 01.08.2013 nicht mehr genehmigungsfähig:         -    10 Betreuungsplätze

(Einrichtung Alleestr. 8)

- Kindertagespflege künftig durchschnittlich:                 +    55 Betreuungsplätze

Summe:                                                                                      249 Betreuungsplätze

Die Gesamtzahl der Kinder im Alter von unter drei Jahren beträgt derzeit 722. Somit wären notwendig bei einer Versorgungsquote (= Bedarf) von

- 37 v. H.                     rd. 270 Betreuungsplätze

- 50 v. H.                     rd. 360 Betreuungsplätze

- 60 v H.                      rd. 435 Betreuungsplätze

 

Die staatliche Förderung in bzw. ab 2012 zum weiteren U 3-Ausbau ist derzeit ungewiss bzw. nicht überschaubar. Zur Sicherung bereits bestehender U 3-Plätze (vorläufige Betriebserlaubnisse im Vorgriff von baulichen Maßnahmen bzw. Ausstattungsmaßnahmen) bzw. zur Schaffung der U 3-Plätze, die zur Förderung beim Landesjugendamt vorliegen, wird die Verwaltung für die Haushaltsberatung 2012 entsprechende Mittelbereitstellungen vorschlagen.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Einrichtung

Art der Maßnahme

Anz. Plätze

Aufwand insges.

Veranschlagung

2012

2013

Breidenhofer Str.1

Neubau

22 *1)

460.000 €

306.666 €

153.334 €

Hochdahler Str. 14

Neubau

12  *2)

255.000 €

170.000 €

  85.000 €

Düsselberger Str. 7

Umbau/Einrichtung

6  *3)

58.000 €

58.000 €

 

Anmerkung:    *1) Bereits 12 Plätze in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.

                        *2) Bereits 8 Plätze in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt

                        *3) Bereits alle Plätze in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.

 

Hinweis:

In 2011 wurden bzw. in 2012 werden folgende Maßnahmen aus den „Sonder­pro­grammen“ des Landes abgewickelt:

-       Aus dem Nachtragshaushalt des Landes NRW 2010 wurde die Umbau- / Ein­rich­tungsmaßnahme zur Schaffung von 8 U 3-Plätzen für die Einrich­tung in der Fried­richstr. 54 in Höhe von 61.740 € aufgewendet.

-       Aus dem U 3-Ausbau – Sonderprogramm 2011 - 2012 wurden baulich umge­setzt bzw. befinden sich noch in der Abwicklung:

·       In der Einrichtung in der Parkstr. 29 wurde zur Schaffung von 6 zusätz­lichen U 3-Plätzen aus dem Sonderprogramm 2011 ein Betrag von 40.800 € und aufgewendet. Die Maßnahme ist abgeschlossen.

·       Für eine Großtagespflegestelle in Gruiten wurde zur Schaffung von 5 zusätz­lichen U 3-Plätzen aus dem Sonderprogramm 2011 ein Betrag von 34.000 € aufgewendet.

·       Für die Einrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a wurden zur Schaf­fung einer zusätzlichen Gruppe (10 U 3-Plätze) aus dem Sonderpro­gramm 2011 60.000 € aufgewendet und aus dem Sonderprogramm 2012 bescheidmäßig eine Zuwendung in Höhe von 110.000 € gewährt. Die Plätze sollen zum 01.08.2012 zur Verfügung stehen.

Die durch die drei vorstehenden Maßnahmen entstandenen bzw. entste­henden Plätze sind in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013 berücksichtigt.

 

Für die städtische Einrichtung in der Alleestr. 8 ist die bauliche Herrichtung für die Betreuung von unter Dreijährigen nicht möglich. Da es sich um ein inzwischen langjähriges Provisorium handelt und auch sonst diverse Problemstellungen gibt, die einen ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen, können auch die Plätze für über Dreijährige nur durch eine Verlagerung in eine andere / neue Einrichtung gesichert werden. Eine Einrichtung ohne U 3-Betreuung kann als nicht „überlebensfähig“ betrachtet werden.

 

Für die Errichtung einer neuen viergruppigen Einrichtung als Ersatz für die bzw. Verlagerung der städtischen Einrichtung Alleestr. 8 sowie mit  Auswir­kung auf das U 3-Angebot In Haan wird die Verwaltung in den Verwaltungs­entwurf für den Haushalt 2012 entsprechende Mittel für die Planjahre 2014 / 2015  einsetzen. Die Neuerrichtung ist aus Sicht der Verwal­tung finanziell nur auf einem verfügbaren städtischen Grundstück (z. B. auf dem früher von der Musikschule / zur Zeit von der VHS genutzten Grundstück an der Dieker Str.) umsetzbar.

 

Eine weitere Option für zusätzliche Betreuungsplätze könnte sich durch die im entsprechenden Bebauungsplan (befindet sich in der Bearbeitung) ausgewie­sene Fläche im Wohngebiet „Hasenhaus“ bei Realisierung ergeben. Im Rah­men der Haushaltsplanberatung stehen zur Beschlussfassung mit entspre­chenden Mittelbereitstellungen weitere Optionen an. Dies betrifft insbesondere die Projekte Breidenhofer Str. 1 und Hochdahler Str. 14. Die Verwaltung hat ferner eine gesonderte Sachdarstellung zu dem Projekt Waldkindergarten­gruppe in Gruiten vorgelegt.

 

 

5.         Überbelegung Kindertageseinrichtung Heinhauser Weg 8

 

Bereits im Kindergartenjahr 2011/2012 arbeitet die Einrichtung mit insgesamt 8 Überbelegungen, dies ist nach dem Kinderbildungsgesetz rechtlich zulässig. Diese Überbelegung wurde im Hinblick auf die Bedarfslage in Gruiten und zur Sicherung der ortsnahen Versorgung vereinbart.

Mit Schreiben vom 17.11.2011 (siehe Anlage 2) bittet die Evangelisch-refor­mierte Kirchengemeinde Gruiten um Prüfung, ob zur Schaffung von Planungs­sicherheit diese Überbelegung mittelfristig (beschlussmäßig) abgesichert wer­den kann.

Die Verwaltung möchte dieser Bitte folgen und schlägt daher die Sicherung der Überbelegung für einen Zeitraum von fünf Jahren vor.

Bei rückläufigen Kinderzahlen im Bereich der über Dreijährigen kann dieses Kontingent in die Planung für den unter Dreijährigen-Bereich mit ein­flie­ßen.

 

 

 

 

Produkte 060110 und 060120

 

Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2012:

 

Ertrag:

LZ Kindpauschalen (§ 21 KiBiz):                                                  rd.  2,890 Mio. EURO

LZ anstelle Elternbeitrag

   letztes Kindergartenjahr (§ 23 Abs: 3 KiBiz)                            rd.  0,263 Mio. EURO

LZ Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz)                                             0,052 Mio. EURO

Elternbeiträge (§23 Abs. 1 KiBiz):                                     rd.  0,864 Mio. EURO

 

Aufwand:

Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz):                                             rd.  6,535 Mio. EURO

Vertragliche städt. Zuschüsse:                                                      rd.  0,367 Mio. EURO

Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz)                                                   0,052 Mio. EURO

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das Kindergartenjahr 2012/2013 (01.08.2012 - 31.07.2013) wird als Ergeb­nis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen zu bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2012 zu melden.

 

2.         Auf Antrag vom 17.11.2011 (siehe Anlage 2) wird der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gruiten für die Kindergartenjahre 2012/2013 bis 2016/2017 die Möglichkeit zur Überbelegung der derzeit fünf Gruppen um bis zu 8 Betreuungsplätze zugesichert. Sofern die Überbelegungsplätze für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Rahmen der Jugendhilfeplanung nicht mehr erforderlich ist, kann die Jugendhilfeplanung diese Betreuungsplätze zur Deckung des Bedarfs im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen für unter Dreijährige heranziehen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

 Produkte 060110 und 060120

 

Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2012:

 

Ertrag:

LZ Kindpauschalen (§ 21 KiBiz):                                                  rd.  2,890 Mio. EURO

LZ anstelle Elternbeitrag

   letztes Kindergartenjahr (§ 23 Abs: 3 KiBiz)                            rd.  0,263 Mio. EURO

LZ Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz)                                             0,052 Mio. EURO

Elternbeiträge (§23 Abs. 1 KiBiz):                                                 rd.  0,864 Mio. EURO

 

Aufwand:

Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz):                                             rd.  6,535 Mio. EURO

Vertragliche städt. Zuschüsse:                                                      rd.  0,367 Mio. EURO

Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz)                                                   0,052 Mio. EURO