Sachverhalt:
Gemäß § 7 der Haushaltssatzung 2012 sind die
im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen bei der
Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. In dem vom Rat beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept
(vgl. hierzu Haushaltsplan 2012 S. 659
ff.) ist für 2013 die
Anhebung der Realsteuerhebesätze enthalten :
Gewerbesteuer von 398 v.H. auf 411 v.H.,
Grundsteuer A von 200 v.H. auf 209 v.H.,
Grundsteuer B von 398 v.H. auf
413 v.H..
Diese Konsolidierungsmaßnahme ist jetzt
auszuführen.
Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) grundsätzlich mit der Haushaltssatzung festgesetzt. Entsprechend §
82 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW darf die Gemeinde Realsteuern nach den Sätzen des
Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist. Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wurde am 23.04.2013 im Rat eingebracht und
weist die neuen Realsteuerhebesätze aus.
Die Haushaltssatzung 2013 soll am 22.05.2013
vom Rat beschlossen werden und kann nur bekannt gemacht werden, wenn der Landrat
des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde das Haushaltssicherungskonzept 2013
genehmigt hat.
Wenn das Haushaltssicherungskonzept 2013
nicht genehmigt wird, kann die Haushaltssatzung nicht öffentlich bekannt
gemacht werden; d.h. die Steuerhebesätze werden dann für 2013 nicht angehoben.
Eine Änderung der Realsteuerhebesätze mit
dem Ziel der Erhöhung kann nur bis zum 30.06. eines Jahres erfolgen. Wie in den
Vorjahren soll daher für 2013 eine Hebesatz-Satzung erlassen werden, die nicht
der Genehmigung des Landrates bedarf. Ist eine Hebesatzsatzung erlassen, haben
die dennoch in die Haushaltssatzung 2013 aufzunehmenden Steuersätze für die Gemeindesteuern
nur deklaratorische Bedeutung.
Die entsprechenden Mehrerträge durch die
Steuerhebesatzanhebungen (Grundsteuer A
+0,001 Mio. EUR, Grundsteuer B +0,207
Mio. EUR, Gewerbesteuer +0,690 Mio. EUR für 2013) wurden im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.
Beschlussvorschlag :
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2013
wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:
Grundsteuer A 209 v.H. -
land- und forstwirtschaftliche Betriebe -
Grundsteuer B 413 v.H. -
bebaute u. unbebaute Grundstücke -
Gewerbesteuer 411 v.H.