Betreff
Beratung und Beschluss des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013
a) Haushalt 2013, Stellenplan 2013 und Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ff. (Fortschreibung) für den Bereich des Jugendamtes
b) Stellenplan 2013 der Stadt Haan
c) Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. (Fortschreibung), Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013 und Haushaltssatzung 2013
Vorlage
20/036/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Beratung der Haushaltssatzung 2013 werden noch folgende

Unterlagen vorgelegt:

 

1. Änderungen  bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der Haushalts-

    satzung 2013

 

In Anlage 1 sind eingetretene bzw. erkennbare Änderungen zum

Haushaltsplan enthalten.

 

2. Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, vom 08.04.2013 auf Anhebung

    des städtischen Zuschusses in 2013 für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt.

 

 

Anlage 2 enthält den Antrag vom 08.04.2013 und die Antwort der Verwaltung.

 

 

3. Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 24.04.2013: „Der HFA/Rat

    beschließt für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt OV Haan einen Zuschuss

    von 15.600,- € in den Haushalt 2013 einzustellen“.

 

 

Anlage 3 enthält den Antrag vom 24.04.2013. Auf  die Antwort der Verwaltung zu dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt (Anlage 2) wird verwiesen.

 

 

4. Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 23.04.2013: „Der HFA/Rat

    beschließt für einen Dreck-Weg-Tag 2014 einen Betrag von 2.000,- € in den

    Haushalt 2013 einzustellen“.

 

 

Anlage 4 enthält den Antrag vom 23.04.2013.

 

 

5. Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 25.04.2013: „Der HFA/Rat

    beschließt für eine Ordnungspartnerschaft „Sicherheit und Ordnung in der Stadt

    Haan“ einen Betrag von 10.000,- €  in den Haushalt 2013 einzustellen. Der

    HFA/Rat beschließt, dass hierfür die von der Verwaltung unter Produkt 020110

    eingestellten 10.000,- € für eine Citystreife, welche durch externe

    Sicherheitsunternehmen wahrgenommen werden sollte, verwendet wird“. 

 

 

Anlage 5 enthält den Antrag vom 25.04.2013.

 

 

 

6.  Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 26.04.2013: „Der

     HFA/Rat beschließt für die Erstellung und Realisierung eines Konzepts Kaufhaus

     Innenstadt einen Betrag von 15.000,- € in den Haushalt 2013 einzustellen“.

 

 

Anlage 6 enthält den Antrag vom 26.04.2013.

 

 

 

7.  Schreiben der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten und der Evangelisch-

     reformierten Kirchengemeinde Gruiten vom 24.04.2013 zur Entwicklung und

     zum Ausbau der Offenen Ganztagesschule: „Wir bitten daher den

     Rat der Stadt Haan, kurzfristig die Planung für die notwendige bauliche

     Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten und alsbald die Durchführung

     der Bauarbeiten durch Bereitstellung finanzieller Mittel und Vergabe von

     Planungs- und Bauaufträgen sicherzustellen, so dass die erforderlichen Pläne

     zum Schuljahresbeginn 2015/2016 zur Verfügung stehen“.

 

 

Anlage 7  enthält das Schreiben vom 24.04.2013.

 

 

 

8. Schreiben der AWO Kreis Mettmann gGmbH, 40622 Mettmann vom

    19.04.2013 zur Offenen Ganztagsschule und einer Kindertagesstättengruppe der

    AWO am Standort Robert-Koch-Straße

 

 

Anlage 8 enthält das Schreiben vom 19.04.2013.

 

 

 

9.  Anfragen der GAL-Haan vom 27.04.2013  zum Entwurf des Haushaltsplanes

     2013.

 

     Hinweis der Verwaltung: Die schriftliche Beantwortung wird nachgereicht.

 

 

Anlage 9 enthält die Anfragen vom 27.04.2013.  

 

 

 

10. Antrag der GAL-Haan vom 27.04.2013:  „Einstellung von Planungsmitteln für

      den Ausbau der Grundschule Gruiten in den Haushalt 2013“.

 

 

Anlage10  enthält den Antrag vom 27.04.2013.

 

 

 

11. Antrag der GAL-Haan vom 27.04.2013:  „Herausnahme der Projekte „Ausbau

      der Polnischen Mütze“ und „Ausbau der Knotenpunkte der Anschlussstelle Haan-

      Ost“ aus dem Haushalt“.

 

 

Anlage 11 enthält den Antrag vom 27.04.2013.

 

 

 

12. Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2013 zum Stellenplan 2013 für das

     Jugendamt.

 

 

Anlage12 enthält den Antrag vom 28.04.2013.

 

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Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für 

Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von

Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund  von

Instandhaltungsrückstellungen im Finanzplan

hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2012 nach 2013

 

Sachverhalt:

 

Ermächtigungen (=  Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

 

Für 2013 weiterzuführende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund von in der Bilanz gebildeten Rückstellungen sind ebenfalls Ermächtigungsübertragungen erforderlich.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2013 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2012 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 8,489 Mio. EUR und für Auszahlungen aufgrund von Instandhaltungsrückstellungen von rd. 0,119 Mio. EUR nach 2013 übertragen werden (siehe Anlage  13). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses  2012 können sich die Beträge verändern.

 

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2013. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel (bei den Investitionen handelt es sich um Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) finanziert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)     Haushalt 2013, Stellenplan 2013, Haushaltssicherungs-

              Konzept  2010 ff. Jugendamt  /  TO - Punkt 3.1.8 HFA -

 

              Siehe hierzu die Vorlage 51/114/2013 (Sitzung des Jugendhilfeausschusses

             am 30.04.2013).

 

 

Zu b)    Stellenplan 2013 der Stadt Haan  /  TO - Punkt 3.2 HFA -

 

              Siehe hierzu die Vorlage 10/161/2013 (Einbringung im Rat am 23.04.2013).

 

 

Zu c)     Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.

 

              Beschlussvorschlag:

 

 

              Das Haushaltssicherungskonzept – bis 2020 für den Ergebnisplan und für

              2013 bis 2016 für die Auszahlungen für Investitionen zuzüglich der 2019 

eingeplanten  Bau- und Einrichtungskosten für den Neubau des Gymnasiums

am Altstandort – wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem

Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und  

Finanzausschusses vom 14.05.2013 ergibt.

 

 

Zu c)     Hebesatz-Satzung für 2013

 

              Beschlussvorschlag  gemäß Vorlage 20/034/2013

 

 

              Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für

              die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2013 wird mit folgenden  

Steuersätzen beschlossen:

 

              Grundsteuer A        209 v. H.        - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -

 

              Grundsteuer B        413 v. H.        - bebaute und unbebaute Grundstücke -

 

              Gewerbesteuer       411 v. H.       

 

Zu c)   Haushaltssatzung 2013

 

             Beschlussvorschlag:

 

 

Die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wird in der Fassung

            beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungs-

            ergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.05.2013 ergibt.

 

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Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für 

Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von

Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund  von

Instandhaltungsrückstellungen im Finanzplan

hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2012 nach 2013

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und für Auszahlungen aufgrund von Instandhaltungsrückstellungen von 2012 nach 2013 entsprechend der Anlage  13  zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.