Betreff
Antrag von Stv. Lukat
a) Hallenbelegung in den Haaner Sporthallen
b) Prüfung einer Nutzung von wasserlöslichen Haftmitteln
Vorlage
51/137/2013
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen von Stv. Lukat

 

Zu der Thematik „Haftmittelverbot“ hat es von Stv. Lukat bereits eine schriftliche Anfrage zur Ratssitzung am 17.09.2013 gegeben. Die dort verteilte schriftliche Anfrage/Antwort  wird als Anlage beigefügt. Ferner liegt der Vorlage die aktuelle ergänzende Anfrage bei. Die Antworten hierzu sind in Bearbeitung.

 

a)            Hallenbelegung in den Haaner Sporthallen

 

Die Hallenbelegung wurde in Zusammenarbeit mit dem Sportverband Haan                    (SV) im Jahr 2011 neu überarbeitet. Vorausgegangen war eine Konzeption, die unter Federführung des SV erarbeitet, der Verwaltung vorgestellt und von dort nach eingehenden Beratungen befürwortet wurde. Diese wurde danach mit der Sitzungsvorlage 51/054/2011 im Schul- und Sportausschuss am 22.11.2011 vorgestellt und im Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2011 einstimmig beschlossen. Basierend auf dieser Konzeption wurde die Hallenbelegung zum 01.01.2012 neu verteilt. Die Aufgabe der Gymnastikhalle Blücherstraße (Standort ehemalige Pestalozzischule), die zum gleichen Zeitpunkt erfolgte, war hier bereits berücksichtigt.

 

Durch die danach aus Sicherheitsgründen vorzeitig bereits zum 01.01.2013 notwendig werdende Schließung der Sporthalle Bachstraße, erfolgte im Vorfeld eine erneute Absprache mit den Hallennutzenden Vereinen unter Beteiligung des Sportverbandes Haan am 18.09.2012. Hier wurden unter Berücksichtigung der o.g. Konzeption (Beschluss 06.12.2011) zwischen allen Beteiligten einvernehmliche, den bisherigen Nutzungen der Bachstraße gerecht werdende, Regelungen getroffen. Auf dieser Basis wurde der Hallenbelegungsplan zum 01.01.2013 aktualisiert und in seiner endgültigen Fassung allen nutzenden Vereinen sowie dem Sportverband mit mail vom 12.12.2012 bekannt gegeben.

 

Sowohl an die Verwaltung als auch den Sportverband Haan ist danach kein Verein mit Anträgen, Anregungen oder Änderungswünschen heran getreten. Nach Eingang des Antrags von Stv. Lukat wurden alle Vereine seitens der Verwaltung mit der Bitte angeschrieben, dortigen Handlungsbedarf ggf. aufzuzeigen. Auf dieses Schreiben haben der Schützenverein Haan, die SSVg und der Shotokan-Karateclub aus Haan einen Bedarf an zusätzlichen Hallenzeiten angemeldet. Die entsprechenden Schreiben sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht auch nach Rücksprache mit dem Vorstand des Sportverbandes (zuletzt am 25.09.2013) derzeit keine Notwendigkeit, die Hallenbelegung neu zu ordnen, da dies erst im Jahr 2011/2012 im breiten Konsens erfolgt ist. Die Weiterentwicklung erfolgt mit allen Beteiligten. Fest steht jedoch, dass die vorhandenen Ressourcen begrenzt sind und nicht allen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann.          

 

Der Vollständigkeit halber wird zur Rechtstellung des SV Haan und in diesem Zusammenhang bestehender Unklarheiten ein Schreiben des SV Haan beigefügt.                    

 

 

 

b)     Prüfung der Nutzung von wasserlöslichen Haftmitteln

 

In den Sporthallen der Stadt Haan ist die Benutzung von Haftmitteln verboten. Dieses Verbot, das sich auf Haftmittel jeglicher Art erstreckt, wurde durch Beschluss des Rates vom 12.07.2011 (40/029/2011) ausdrücklich bestätigt. Zwecks Umsetzung wurden vom Bürgermeister der Stadt Haan zum 01.01.2012 Richtlinien in Kraft gesetzt, die vom Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 13.12.2011 (51/057/2011) einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Seitens des Sportverbandes Haan wird das Haftmittelverbot ausdrücklich unterstützt. Änderungsbedarf wird „nur“ in den gewählten Sanktionen gesehen, bei denen nach dortiger Auffassung das Verursacherprinzip berücksichtigt und hier ein geeignetes Controlling gefunden werden sollte. Alle infrage kommenden  auswärtigen Vereine wurden unter Beifügung der Richtlinien mit Schreiben vom 26.07.2013 nochmals ausdrücklich über die Regularien in Kenntnis gesetzt. Zur Information wird mitgeteilt, dass auch in den Städten Hilden und Mettmann Haftmittelverbot besteht.

 

Seitens des Gebäudemanagements in seiner fachlichen Zuständigkeit für das Sachgebiet „Reinigung“ wurde zu der  Thematik  „Haftmittel/Wasserlösliche Haftmittel“ eine Stellungnahme verfasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt wird.

 

Es war Ziel, die Sporthalle mit Beginn der Saison 2013/2014 wieder für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft der DJK Unitas zu nutzen. Es wurde im Vorfeld  unter Beteiligung des Sportverbandes mit den Verantwortlichen der Unitas vereinbart, zwecks Umsetzung des Haftmittelverbotes die Spiele der 1. Mannschaft vor Ort durch die Verwaltung zu begleiten. Die Erkenntnisse hieraus sollen in die weitere Steuerung einfließen. Die Verwaltung wird hierüber berichten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.