a) Hallenbelegung in den Haaner Sporthallen
b) Prüfung einer Nutzung von wasserlöslichen Haftmitteln
Sachverhalt:
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen von Stv. Lukat
Zu der Thematik „Haftmittelverbot“ hat es von Stv. Lukat bereits eine schriftliche Anfrage zur Ratssitzung am 17.09.2013 gegeben. Die dort verteilte schriftliche Anfrage/Antwort wird als Anlage beigefügt. Ferner liegt der Vorlage die aktuelle ergänzende Anfrage bei. Die Antworten hierzu sind in Bearbeitung.
a)
Hallenbelegung in den Haaner
Sporthallen
Die
Hallenbelegung wurde in Zusammenarbeit mit dem Sportverband Haan (SV) im Jahr 2011 neu
überarbeitet. Vorausgegangen war eine Konzeption, die unter Federführung des SV
erarbeitet, der Verwaltung vorgestellt und von dort nach eingehenden Beratungen
befürwortet wurde. Diese wurde danach mit der Sitzungsvorlage 51/054/2011 im
Schul- und Sportausschuss am 22.11.2011 vorgestellt und im Haupt- und
Finanzausschuss am 06.12.2011 einstimmig beschlossen. Basierend auf dieser
Konzeption wurde die Hallenbelegung zum 01.01.2012 neu verteilt. Die Aufgabe
der Gymnastikhalle Blücherstraße (Standort ehemalige Pestalozzischule), die zum
gleichen Zeitpunkt erfolgte, war hier bereits berücksichtigt.
Durch die
danach aus Sicherheitsgründen vorzeitig bereits zum 01.01.2013 notwendig
werdende Schließung der Sporthalle Bachstraße, erfolgte im Vorfeld eine erneute
Absprache mit den Hallennutzenden Vereinen unter Beteiligung des Sportverbandes
Haan am 18.09.2012. Hier wurden unter Berücksichtigung der o.g. Konzeption (Beschluss
06.12.2011) zwischen allen Beteiligten einvernehmliche, den bisherigen
Nutzungen der Bachstraße gerecht werdende, Regelungen getroffen. Auf dieser
Basis wurde der Hallenbelegungsplan zum 01.01.2013 aktualisiert und in seiner
endgültigen Fassung allen nutzenden Vereinen sowie dem Sportverband mit mail
vom 12.12.2012 bekannt gegeben.
Sowohl an
die Verwaltung als auch den Sportverband Haan ist danach kein Verein mit
Anträgen, Anregungen oder Änderungswünschen heran getreten. Nach Eingang des
Antrags von Stv. Lukat wurden alle Vereine seitens der Verwaltung mit der Bitte
angeschrieben, dortigen Handlungsbedarf ggf. aufzuzeigen. Auf dieses Schreiben
haben der Schützenverein Haan, die SSVg und der Shotokan-Karateclub aus Haan
einen Bedarf an zusätzlichen Hallenzeiten angemeldet. Die entsprechenden
Schreiben sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus Sicht
der Verwaltung besteht auch nach Rücksprache mit dem Vorstand des
Sportverbandes (zuletzt am 25.09.2013) derzeit keine Notwendigkeit, die
Hallenbelegung neu zu ordnen, da dies erst im Jahr 2011/2012 im breiten Konsens
erfolgt ist. Die Weiterentwicklung erfolgt mit allen Beteiligten. Fest steht
jedoch, dass die vorhandenen Ressourcen begrenzt sind und nicht allen
Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann.
Der
Vollständigkeit halber wird zur Rechtstellung des SV Haan und in diesem
Zusammenhang bestehender Unklarheiten ein Schreiben des SV Haan beigefügt.
b)
Prüfung der Nutzung von
wasserlöslichen Haftmitteln
In den
Sporthallen der Stadt Haan ist die Benutzung von Haftmitteln verboten. Dieses
Verbot, das sich auf Haftmittel jeglicher Art erstreckt, wurde durch Beschluss
des Rates vom 12.07.2011 (40/029/2011) ausdrücklich bestätigt. Zwecks Umsetzung
wurden vom Bürgermeister der Stadt Haan zum 01.01.2012 Richtlinien in Kraft
gesetzt, die vom Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 13.12.2011
(51/057/2011) einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Seitens des
Sportverbandes Haan wird das Haftmittelverbot ausdrücklich unterstützt.
Änderungsbedarf wird „nur“ in den gewählten Sanktionen gesehen, bei denen nach
dortiger Auffassung das Verursacherprinzip berücksichtigt und hier ein
geeignetes Controlling gefunden werden sollte. Alle infrage kommenden auswärtigen Vereine wurden unter Beifügung
der Richtlinien mit Schreiben vom 26.07.2013 nochmals ausdrücklich über die
Regularien in Kenntnis gesetzt. Zur Information wird mitgeteilt, dass auch in
den Städten Hilden und Mettmann Haftmittelverbot besteht.
Seitens des
Gebäudemanagements in seiner fachlichen Zuständigkeit für das Sachgebiet
„Reinigung“ wurde zu der Thematik „Haftmittel/Wasserlösliche Haftmittel“ eine
Stellungnahme verfasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt wird.
Es war
Ziel, die Sporthalle mit Beginn der Saison 2013/2014 wieder für den
Spielbetrieb der 1. Mannschaft der DJK Unitas zu nutzen. Es wurde im Vorfeld unter Beteiligung des Sportverbandes mit den
Verantwortlichen der Unitas vereinbart, zwecks Umsetzung des Haftmittelverbotes
die Spiele der 1. Mannschaft vor Ort durch die Verwaltung zu begleiten. Die
Erkenntnisse hieraus sollen in die weitere Steuerung einfließen. Die Verwaltung
wird hierüber berichten.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.