Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann
Vorlage
61/147/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass / bisheriges Verfahren

Der Kreis Mettmann hat nach § 8 f. des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zur Sicherung und Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen bzw. bei Bedarf fortzuschreiben. Mit der inhaltlichen Erarbeitung seines 3. Nahverkehrsplans hat er 2010 eine Arbeitsgemeinschaft aus drei Planungsbüros beauftragt[1].

 

In das seit 2010 laufende Erarbeitungsverfahren wurde die Stadt Haan zunächst informell eingebunden. Die Verwaltung hat über den diesbezüglichen Sachstand regelmäßig im Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss (BVVFA) als zuständigen Fachausschuss berichtet, zuletzt in der Sitzung des BVVFA am 19.09.2013.

 

Nach Beschluss des Kreistags am 14.10.2013 wurde nun auf der Grundlage des inzwischen vorgelegten Entwurfs des 3. Nahverkehrsplans das formale Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 9 ÖPNVG NRW eröffnet. Die Stadt Haan hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, eine weitere Stellungnahme abzugeben und wurde gebeten, dies bis zum 18.12.2013 zu tun.

 

Um der Stadt Haan die Meinungsbildung zu erleichtern, haben Vertreter der Kreisverwaltung und der Planungsgemeinschaft den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans in der Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV der Stadt Haan am 12.11.2013, zu der auch die Mitglieder des BVVFA eingeladen worden waren, vorgestellt. In einer weiteren Sitzung am 25.11.2013 hat der Arbeitskreis ÖPNV die in Anlage 1 beigefügte Empfehlung für eine Stellungnahme erarbeitet. Da im Beteiligungszeitraum keine Sitzung des BVVFA stattfindet, wurde mit diesem vereinbart, dass die Beratung über die Stellungnahme im Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat stattfindet.

 

 

Inhalte des Nahverkehrsplan-Entwurfs

Der rd. 400 Seiten umfassende Entwurf des 3. Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann[2] wurde den im Rat der Stadt Haan vertretenen Fraktionen in digitaler Form und den Vertretern dieser Fraktionen im Arbeitskreises ÖPNV in analoger Form zur Verfügung gestellt.[3]

 

Der Entwurf des 3. Nahverkehrsplan reicht bis 2018. Er enthält u. a. Ergebnisse und Festlegungen zu folgenden Themenbereichen:

 

  • Gesetzliche, finanzielle und planerische Rahmenvorgaben
  • Definition von Bedienungs- und Qualitätsstandards als Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV
  • Stadtspezifische Bestandsaufnahme der Einwohner- bzw. Altersstruktur, der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur sowie von Bildungs- sowie Freizeiteinrichtungen im Status Quo und für den Planungszeitraum
  • Bestandsaufnahme des ÖPNV-Angebotes und der Mobilität im Kreis Mettmann, Bewertung des ÖPNV-Angebotes in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse (u. a. im Bereich der Angebotsqualität, Konkurrenzfähigkeit der Reisezeiten, Systemtransparenz, Barrierefreiheit etc.) auf Basis der zuvor definierten Bedienungs- und Qualitätsstandards und den Ergebnissen der Bestandsaufnahme
  • Prognose der Verkehrsentwicklung und -nachfrage im ÖPNV bis einschl. 2018 als Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Mettmann
  • Erarbeitung stadtspezifischer Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Mettmann; diese wurden hinsichtlich ihres strategischen Ansatzes wie folgt strukturiert:

-       Handlungsfeld I „Verbesserung Netz und Fahrplanangebot“

-       Handlungsfeld II „Modernisierung und Ertüchtigung der ÖPNV-Infrastruktur“

-       Handlungsfeld III „Fahrgastinformation und Marketing“

-       Handlungsfeld IV „Sicherheit und Service“

  • Ableitung von Auswirkungen und Konsequenzen auf das zukünftige ÖPNV-Angebot im Kreis Mettmann
  • Darstellung der Finanzierungsstrukturen des ÖPNV im Kreis Mettmann sowie des VRR-Finanzierungssystems

 

Die Analyse, die mit Hilfe eines Verkehrsmodells durchgeführt wurde, ergab, dass der ÖV in Haan 2011 einen Anteil von 13,9% am motorisierten Gesamtverkehr hatte. Dieser Modal Split-Anteil wurde vom Gutachter in der Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV im Hinblick auf die vorhandene Siedlungsstruktur als „durchschnittlich“ bezeichnet (zum Vergleich Kreis Mettmann: 12,5 %, Hilden: 18,4 %). Die Bewertung des ÖPNV-Angebotes zeigte, dass der vorhandene ÖPNV weitgehend den gesetzten Standards entspricht. Gemäß der Prognose der Verkehrsentwicklung und -nachfrage im ÖPNV würde der Modal Split-Anteil des ÖV ohne gegensteuernde Maßnahmen bis zum Jahr 2018 voraussichtlich um etwa 0,8%-Punkte auf 3,1% sinken. Die u. a. vor diesem Hintergrund getroffenen Maßnahmenvorschläge und Prüfauftrage setzen im Wesentlichen an bekannten Problemen, etwa dem Erschließungsdefizit in Teilen des Gewerbe- / Industriegebiets Haan Ost an.

 

 

Stellungnahme der Stadt Haan

Die vom Arbeitskreis ÖPNV erarbeitete Stellungnahme zum Entwurf des 3. Nahverkehrsplans ist Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, diese als Stellungnahme der Stadt Haan zu beschließen und beim Kreis Mettmann einzureichen.

 

 

Weiteres Verfahren

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken in Form einer Synopse aufzubereiten und jeweils mit einer Bewertung zu versehen. Diese soll den politischen Gremien des Kreises zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung über den Nahverkehrsplans im 1. Quartal 2014 vorgelegt werden.

 

 



[1] Büros NahverkehrsConsult, Kassel, plan:mobil, Kassel sowie Helmert, Aachen

[2] Die Anlagen umfassen rd. 200 weitere Seiten.

[3] Der Entwurf einschließlich Anlagen kann auch im Kreistagsinformationssystem (https://kis.kreis-mettmann.de) als Anlage zur Vorlage 20/022/2013 für die Sitzung des Kreistags am 14.10.2013 abgerufen werden.

Beschlussvorschlag:

 

„Der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Stadt Haan zum Entwurf des
 3. Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann wird zugestimmt.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Stadt Haan wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der Kreis Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Umlagebetrag aufbringen. Der Kreis legt diesen nach buskilometrischen Leistungen auf die betroffenen kreisangehörigen Städte um, hierbei sind pro Buskilometer je nach Dienstleister rd. 0,80 - 1 Euro zu zahlen.

 

Durch den Beschluss über die Stellungnahme bzw. das Inkrafttreten des 3. Nahverkehrsplans ergeben sich jedoch keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt Haan. Die Umsetzung der „Haaner Maßnahmen und Prüfaufträge“ erfolgt nach Auskunft Kreises Mettmann erst dann, wenn dies durch die Stadt Haan gesondert bestätigt wurde.