hier: Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann
Sachverhalt:
Anlass / bisheriges Verfahren
Der Kreis
Mettmann hat nach § 8 f. des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zur Sicherung und Verbesserung des
Öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen bzw. bei
Bedarf fortzuschreiben. Mit der inhaltlichen Erarbeitung seines 3.
Nahverkehrsplans hat er 2010 eine Arbeitsgemeinschaft aus drei Planungsbüros
beauftragt[1].
In das seit 2010 laufende Erarbeitungsverfahren wurde die Stadt Haan zunächst informell eingebunden. Die Verwaltung hat über den diesbezüglichen Sachstand regelmäßig im Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss (BVVFA) als zuständigen Fachausschuss berichtet, zuletzt in der Sitzung des BVVFA am 19.09.2013.
Nach Beschluss
des Kreistags am 14.10.2013 wurde nun auf der Grundlage des inzwischen
vorgelegten Entwurfs des 3. Nahverkehrsplans das formale Mitwirkungs- und
Beteiligungsverfahren gem. § 9 ÖPNVG NRW eröffnet. Die Stadt Haan hat in diesem
Rahmen die Möglichkeit, eine weitere Stellungnahme abzugeben und wurde gebeten,
dies bis zum 18.12.2013 zu tun.
Um der Stadt Haan
die Meinungsbildung zu erleichtern, haben Vertreter der Kreisverwaltung und der
Planungsgemeinschaft den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans in der Sitzung des
Arbeitskreises ÖPNV der Stadt Haan am 12.11.2013, zu der auch die Mitglieder
des BVVFA eingeladen worden
waren, vorgestellt. In einer
weiteren Sitzung am 25.11.2013 hat der Arbeitskreis ÖPNV die in Anlage 1
beigefügte Empfehlung für eine Stellungnahme erarbeitet. Da im
Beteiligungszeitraum keine Sitzung des BVVFA stattfindet, wurde mit diesem
vereinbart, dass die Beratung über die Stellungnahme im Haupt- und
Finanzausschuss bzw. Rat stattfindet.
Inhalte des Nahverkehrsplan-Entwurfs
Der rd. 400 Seiten
umfassende Entwurf des 3. Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann[2] wurde den im Rat der Stadt Haan vertretenen
Fraktionen in digitaler Form und den Vertretern dieser Fraktionen im
Arbeitskreises ÖPNV in analoger Form zur Verfügung gestellt.[3]
Der Entwurf des 3.
Nahverkehrsplan reicht bis 2018. Er enthält u. a. Ergebnisse und Festlegungen
zu folgenden Themenbereichen:
- Gesetzliche, finanzielle und planerische Rahmenvorgaben
- Definition von Bedienungs- und Qualitätsstandards als Leitbild für
die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV
- Stadtspezifische Bestandsaufnahme der Einwohner- bzw.
Altersstruktur, der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur sowie von
Bildungs- sowie Freizeiteinrichtungen im Status Quo und für den
Planungszeitraum
- Bestandsaufnahme des ÖPNV-Angebotes und der Mobilität im Kreis
Mettmann, Bewertung des ÖPNV-Angebotes in Form einer
Stärken-Schwächen-Analyse (u. a. im Bereich der Angebotsqualität,
Konkurrenzfähigkeit der Reisezeiten, Systemtransparenz, Barrierefreiheit
etc.) auf Basis der zuvor definierten Bedienungs- und Qualitätsstandards
und den Ergebnissen der Bestandsaufnahme
- Prognose der Verkehrsentwicklung und -nachfrage im ÖPNV bis
einschl. 2018 als Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung des
ÖPNV-Angebotes im Kreis Mettmann
- Erarbeitung stadtspezifischer Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge
für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes im Kreis
Mettmann; diese wurden hinsichtlich ihres strategischen Ansatzes wie folgt
strukturiert:
-
Handlungsfeld
I „Verbesserung Netz und Fahrplanangebot“
-
Handlungsfeld
II „Modernisierung und Ertüchtigung der ÖPNV-Infrastruktur“
-
Handlungsfeld
III „Fahrgastinformation und Marketing“
-
Handlungsfeld
IV „Sicherheit und Service“
- Ableitung von Auswirkungen und Konsequenzen auf das zukünftige
ÖPNV-Angebot im Kreis Mettmann
- Darstellung der Finanzierungsstrukturen des ÖPNV im Kreis Mettmann
sowie des VRR-Finanzierungssystems
Die Analyse, die
mit Hilfe eines Verkehrsmodells durchgeführt wurde, ergab, dass der ÖV in Haan
2011 einen Anteil von 13,9% am motorisierten Gesamtverkehr hatte. Dieser Modal
Split-Anteil wurde vom Gutachter in der Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV im
Hinblick auf die vorhandene Siedlungsstruktur als „durchschnittlich“ bezeichnet
(zum Vergleich Kreis Mettmann: 12,5 %, Hilden: 18,4 %). Die Bewertung des
ÖPNV-Angebotes zeigte, dass der vorhandene ÖPNV weitgehend den gesetzten
Standards entspricht. Gemäß der Prognose der Verkehrsentwicklung und -nachfrage
im ÖPNV würde der Modal Split-Anteil des ÖV ohne gegensteuernde Maßnahmen bis
zum Jahr 2018 voraussichtlich um etwa 0,8%-Punkte auf 3,1% sinken. Die u. a.
vor diesem Hintergrund getroffenen Maßnahmenvorschläge und Prüfauftrage setzen
im Wesentlichen an bekannten Problemen, etwa dem Erschließungsdefizit in Teilen
des Gewerbe- / Industriegebiets Haan Ost an.
Stellungnahme der Stadt Haan
Die vom Arbeitskreis ÖPNV erarbeitete Stellungnahme zum Entwurf des 3. Nahverkehrsplans ist Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, diese als Stellungnahme der Stadt Haan zu beschließen und beim Kreis Mettmann einzureichen.
Weiteres
Verfahren
Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die im Beteiligungsverfahren
vorgebrachten Anregungen und Bedenken in Form einer Synopse aufzubereiten und
jeweils mit einer Bewertung zu versehen. Diese soll den politischen Gremien des
Kreises zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung über den Nahverkehrsplans
im 1. Quartal 2014 vorgelegt werden.
[1] Büros NahverkehrsConsult, Kassel, plan:mobil, Kassel sowie Helmert, Aachen
[2] Die Anlagen umfassen rd. 200 weitere Seiten.
[3] Der Entwurf einschließlich Anlagen kann auch im Kreistagsinformationssystem (https://kis.kreis-mettmann.de) als Anlage zur Vorlage 20/022/2013 für die Sitzung des Kreistags am 14.10.2013 abgerufen werden.
Beschlussvorschlag:
„Der in Anlage 1
beigefügten Stellungnahme der Stadt Haan zum Entwurf des
3. Nahverkehrsplanes des Kreises
Mettmann wird zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
Die Stadt Haan
wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der Kreis Mettmann muss infolge
seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Umlagebetrag
aufbringen. Der Kreis legt diesen nach buskilometrischen Leistungen auf die
betroffenen kreisangehörigen Städte um, hierbei sind pro Buskilometer je nach
Dienstleister rd. 0,80 - 1 Euro zu zahlen.
Durch den
Beschluss über die Stellungnahme bzw. das Inkrafttreten des 3. Nahverkehrsplans
ergeben sich jedoch keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt
Haan. Die Umsetzung der „Haaner Maßnahmen und Prüfaufträge“ erfolgt nach
Auskunft Kreises Mettmann erst dann, wenn dies durch die Stadt Haan gesondert
bestätigt wurde.