Sachverhalt:
Die Inanspruchnahme gewidmeter
Straßenflächen für private Zwecke ist als Sondernutzung nach dem Straßen- und
Wegegesetz NRW (StrWG NRW) genehmigungspflichtig. Für die Erteilung einer
Erlaubnis erhebt die Stadt Gebühren aufgrund des Gebührentarifs zur Sondernutzungssatzung.
Die z. Zt. geltenden Gebühren für
Sondernutzungen sind seit dem 16. 11. 2002 unverändert in Kraft. Bei der
letzten Gebührenbemessung wurde von einem Grundansatz von 0,61 € / qm
ausgegangen.
Aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen
Bauland- und Straßenbaupreise und geänderten Zinssätze ist eine Anpassung der
Gebühren für die verschiedenen Nutzungsarten geboten. Dieser führt aufgrund
längeren Abschreibungszeitraums (von 20 auf 50 Jahre) sowie geringeren
Verzinsung (von 6 % auf 4 %) und Kostenaufwandes (2 % statt 5 % der Baukosten)
zu einem niedrigeren Grundansatz von 0,37 € / qm. In den angegebenen
Mindereinnahmen sind unveränderte Sätze für die Plakatierungsgenehmigung und
die Verwaltungsgebühr sowie eine anteilige Gebührenerstattung für Genehmigungen
vorgesehen, die über den 30. 06. 2016 hinausgehen.
Der notwendige Grundansatz für den Wert
eines Quadratmeters Straßenland, das für eine Sondernutzung zur Verfügung
gestellt wird, lässt sich nach den Kosten je Quadratmeter Straßenbau (ohne
Grunderwerb9m dem Baulandpreis pro Quadratmeter und dem Grunderwerbspreis pro
Quadratmeter Straßenland ermitteln. Hierbei sind die erforderlichen
kalkulatorischen Verzinsungen, Abschreibungen und der Unterhaltungsaufwand zu
berücksichtigen.
Die Berechnung des bisherigen und des neuen
Grundansatzes stellt sich wie folgt dar:
Grundlagen für
die Ermittlung des Grundansatzes alt neu
·
Mittlere
Kosten je qm Straßenbau (ohne Grunderwerb) 88,00 € 130,00
€
·
Mittlerer
Baulandpreis je qm - Innenstadt - 370,00
€ 407,00
€
·
Grunderwerbskosten
für Straßenland je qm (20 % vom Baulandpreis) 74,00 € 81,40
€
Bemessung des Grundansatzes
Kalkulatorische Verzinsung der Baukosten
(50 % der Baukosten als
pauschale Berücksichtigung der
Fremdmittel und Abschreibung) 6 % von 44,00 € = 2,64 € 4 % von
65,00 € = 2,60 €
Verzinste Grunderwerbskosten für Straßenland 6 % von 74,00 € = 4,44 € 4 % von
81,40 € = 3,26 €
zusammen 7,08
€ zusammen 5,86
€
Jährliche Abschreibung der Baukosten
(5 % Baukosten bei
Zugrundelegung einer 20jährigen Lebensdauer der Straßen) 5 % von 88,00 € = 4,40
€
(2 % Baukosten bei
Zugrundelegung einer 50jährigen Lebensdauer der Straßen) 2 %
von 130,00 €
= 2,60 €
Jährlicher Unterhaltungsaufwand (5 % der Baukosten) 5 % von 88,00 € = 4,40
€
(2 % Unterhaltungsaufwand
bei Zugrundelegung einer 50jährigen Lebensdauer der Straßen) 2 %
von 130,00 €
= 2,60 €
Ermittlung des Grundansatzes
10 % der Zinsen von Bau- und
Grunderwerbskosten für Straßenland (Gemeindeanteil) 10 % von 7,08 € = 0,71
€ 10
% von 5,86 € =0,59 €
50 % der Abschreibung der Baukosten, halber
Abschreibungsbetrag
(pauschalierte
Berücksichtigung von Beiträgen nach § 8 KAG und Zuschüssen) 50
% von 4,40 € = 2,20 € 50
% von 2,60 € =1,30 €
Jährlicher Unterhaltungsaufwand (100 %) 4,40 € 2,60 €
qm Grundansatz jährlich 7,31
€ 4,49
€
qm Grundansatz monatlich, gerundet 0,61 € 0,37
€
Ausgehend von diesem Grundansatz sind nach den gesetzlichen Bestimmungen
und der Rechtsprechung folgende Kriterien bei der Gebührenermittlung zu
berücksichtigen
·
Einwirkung
auf die Straße;
·
Einwirkungen
auf den Gemeingebrauch;
·
Umfang
des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers;
·
Bewertung
des Allgemeininteresses an der Sondernutzung.
Über ein Punkteverfahren bei den einzelnen Kriterien wird die jeweilige
Gebühr pro qm und Monat ermittelt. Das bisherige Punkteschema wird übernommen,
welches auf Erfahrungen der Verwaltungspraxis beruht.
Bei den Einwirkungen auf die Straße wird wie bisher keine der
angegebenen Sondernutzungsarten als überdurchschnittlich oder belastend
angesehen. Die zuletzt vorgenommene Abstufung zwischen einer geringen,
unterdurchschnittlichen oder mittleren Einwirkung unter den jeweiligen
Nutzungsarten wird beibehalten.
Gleiches gilt für die Einwirkungen auf den Gemeingebrauch. Hier
ist die Aufstellung von Tischen und Stühlen nicht anders einzustufen als Werbe-
und Verkaufs- sowie Informationsstände.
Der Umfang des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers ist
bei Baustelleneinrichtungen, Containern und Materiallagerungen höher als bei
nichtkommerziellen Nutzungszwecken. Regelmäßig liegt hier ein zumindest mit der
Realisierung von Bauvorhaben verbundenes Interesse des Antragstellers zugrunde.
Allerdings besteht an der Sondernutzung selbst kein unmittelbares wirtschaftliches
Interesse, diese ist víelmehr als Mittel zum weitergehend verfolgten Zweck. zu
qualifizieren. Daher wird das wirtschaftliche Interesse als
unterdurchschnittlich beurteilt.
Das Allgemeininteresse an der Sondernutzung in den vg. Fällen ist
als gering zu bewerten. Ein Allgemeininteresse besteht vor allem an der Erhaltung
eines ordnungsgemäßen Straßenzustandes und Sicherung der Nutzbarkeit der
Straße. Gegenüber dem Interesse des Antragstellers ist es deutlich
untergeordnet. Des weiteren ist das Allgemeininteresse an der Plakatierung zu
nichtkommerziellen Zwecken nicht höher als an nichtkommerziellen Werbe-
Verkaufs- und Informationsständen einzustufen.
Sondernutzung |
Einwirkun-gen auf die Straße |
Einwirkungen
auf den Gemein-gebrauch |
Umfang
des wirtschaftlichen Interesses der Antragstellers |
Bewertung der Allge-meininteressen an der
Sondernutzung (in %) |
Pun ktzahl Sp 1 – 3 ./. %-Satz in Sp. 4 |
Gebühr Basis €/
qm Monat |
Z. Zt. gültiger Tarif |
Wertepunkte |
1
2 3 4 5 |
1 2
3 4 5 |
1
2 3 4
5 |
10
20 30 40
50 |
|
|
|
Erlaubnispflichtige Automaten, Vitrinen an der Leistungsstätte |
X |
X |
X |
|
8 |
2,96 € |
4,88 € |
Aufstellung von Tischen und Stühlen |
X |
X |
X |
X |
6 |
2,22 € |
3,66 € |
Privatwirtschaftliche Werbe- und Verkaufsstände |
X |
X |
X |
|
10 |
3,70 € |
6,10 € |
Nichtkommerzielle Werbe-, Ver- kaufs- und Inforrmationsstände |
X |
X |
X |
X |
3 |
1,11 € |
1,83 € |
Aufstellung von Verkaufsein- richtungen und Warenauslagen vor Ladenlokalen |
X |
X |
X |
|
12 |
4,44 € |
7,32 € |
Materiallagerungen für die Dauer von mehr als 48 Stunden sowie Bauzäune, -buden, gerüste, -maschinen, Arbeitswagen, Container |
X |
X |
X |
X |
7 |
2,59 € |
4,27 € |
Aufstellung oder Anbringung von
Plakaten zu |
|
|
|
|
|
|
|
a) wirtschafltichen Zwecken |
X |
X |
X |
|
8 |
2,96 € |
4,88 € |
b) nichtkommerziellen Zwecken |
X |
X |
X |
X |
1 |
0,37 € |
0,61 € |
Sonstigen ZwecKen dienende Nutzung |
|
|
|
|
1 - 15 |
0,37 € - 5,55 € |
0,61 € - 9,15 € |
Die vorstehende Berechnung beruht auf der
gegenwärtig zugrunde gelegten Verzinsung von 4 %. Möglich wäre aber auch eine
Erhöhung der kalkulatorischen Verzinsung der Baukosten und Grunderwerbskosten
von 4,0 % auf 6,5 %. Dies ergibt einen Grundansatz von 0,40 € / qm.
Gegenstand Grundbetrag Zinssatz 4 % Zinssatz 6,5 %
Baukosten 65,00
€ 2,60 € 4,23 €
Grunderwerb 81,40
€ 3,26 € 5,29 €
Summe 5,86
€ 9,52 €
Gemeindeanteil 10 % 0,59
€ 0,95 €
Sonstige Beträge 3,90
€ 3,90
€
qm Grundansatz jährlich 4,49
€ 4,85 €
qm Grundansatz monatlich, gerundet 0,37 € 0,40 €
Ein Grundansatz von 0,40 € / qm führt zu einer entsprechenden Erhöhung der sondernutzungsgebühren. Dies ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
Sondernutzung |
Einwirkun-gen auf die Straße |
Einwirkungen
auf den Gemein-gebrauch |
Umfang
des wirtschaftlichen Interesses der Antragstellers |
Bewertung der Allge-meininteressen an der
Sondernutzung (in %) |
Pun ktzahl Sp 1 – 3 ./. %-Satz in Sp. 4 |
Gebühr Basis €/
qm Monat |
Z. Zt. gültiger Tarif |
Wertepunkte |
1
2 3 4 5 |
1 2
3 4 5 |
1
2 3 4
5 |
10
20 30 40
50 |
|
|
|
Erlaubnispflichtige Automaten, Vitrinen an der Leistungsstätte |
X |
X |
X |
|
8 |
3,20 € |
4,88 € |
Aufstellung von Tischen und Stühlen |
X |
X |
X |
X |
6 |
2,40 € |
3,66 € |
Privatwirtschaftliche Werbe- und Verkaufsstände |
X |
X |
X |
|
10 |
4,00 € |
6,10 € |
Nichtkommerzielle Werbe-, Ver- kaufs- und Inforrmationsstände |
X |
X |
X |
X |
3 |
1,20 € |
1,83 € |
Aufstellung von Verkaufsein- richtungen und Warenauslagen vor Ladenlokalen |
X |
X |
X |
|
12 |
4,80 € |
7,32 € |
Materiallagerungen für die Dauer von mehr als 48 Stunden sowie Bauzäune, -buden, gerüste, -maschinen, Arbeitswagen, Container |
X |
X |
X |
X |
7 |
2,80 € |
4,27 € |
Aufstellung oder Anbringung von
Plakaten zu |
|
|
|
|
|
|
|
a) wirtschafltichen Zwecken |
X |
X |
X |
|
8 |
3,20 € |
4,88 € |
b) nichtkommerziellen Zwecken |
X |
X |
X |
X |
1 |
0,40 € |
0,61 € |
Sonstigen ZwecKen dienende Nutzung |
|
|
|
|
1 - 15 |
0,40 € - 6,00 € |
0,61 € - 9,15 € |
Beschlussvorschlag:
Die Änderungssatzung wird in der Fassung der
Variante (1 oder 2) beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Gebührenmindereinnahme jährlich ca. 34.000 €, 2016 ca. 17.000 € bei 4,0 % Zinsen
Gebührenmindereinnahme jährlich ca. 28.000 €, 2016 ca. 14.000 € bei 6,5 % Zinsen