Sachverhalt:
Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und
Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen/
Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen vorgeschlagen.
Diesen Vorschlag hat die Verwaltung aufgegriffen und die vorgeschlagenen
Änderungen,
a) die Zugrundelegung der KGSt-Werte und
b) eine Erhöhung des Zinssatzes von 4 % auf 6,5
%,
geprüft.
Zu a): Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Zugrundelegung
der KGSt-Werte im Vergleich zu der Berechnung der konkreten Kosten der
Querschnittsämter eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeiten verursacht. Es
ist gem. Aussage des Städte- und Gemeindebund (StGB) aber durchaus möglich,
eine innerhalb einer Stadtverwaltung differenzierende Verfahrensweise
anzuwenden, d.h., nicht sämtlichen Gebührensatzungen die KGSt-Werte zugrunde zu
legen (vgl. Anlage).
Zu b): Die kalkulatorische Verzinsung dient dazu, Kommunen einen
Ausgleich für die finanzielle Belastung durch die Aufbringung des in der
öffentlichen Anlage ihrerseits gebundenen Kapitals zu gewähren. Der
kalkulatorische Zinssatz bestimmt sich nicht nach den in der jeweiligen
Gebühren(-erhebungs-)periode am Kapitalmarkt (voraussichtlich) herrschenden
Verhältnissen. Für die Höhe des Zinssatzes sind die langfristigen
Durchschnittsverhältnisse am Kapitalmarkt maßgebend. Nach der Rechtsprechung
des OVG NRW dürfen sich Kommune bei der Wahl des kalkulatorischen Zinssatzes am
langjährigen (50-Jahres-)Durchschnitt der Emissionsrendite für festverzinsliche
Wertpapiere inländischer öffentlicher Einrichtungen orientieren. Das VG
Düsseldorf hält in seinem Urteil vom 21.10.2012 daher den Ansatz von 6,94 % kalkulatorischer Zinsen für
rechtmäßig.
Gegenübergestellt werden nachfolgend die pauschalen KGSt-Werte und die
konkret berechneten Kosten der Querschnittsämter sowie die unterschiedlichen
Zinssätze. Im Einzelnen werden die Auswirkungen auf die im Jahr 2015
beschlossenen Gebührensatzungen sowie die zur Beschlussfassung anstehende
Sondernutzungssatzung dargestellt.
1. Kirmesgebührensatzung
Verzinsung 4,0 % 437,00
€
Verzinsung 6,5 % 710,13
€
Differenz 273,13
€
Personalaufwand Ämter 32-1, 32-2 und 66: 25.757,18
€
Personalaufwand Amt 70 42.052,23
€
Summe 67.809,41
€
Gemeinkosten (10 % PK-Zuschlag, nur
Verwaltungs-Overhead) 6.780,94
€
Sachkosten Ämter 32 und 66 (60/205 x 9.700
€) 2.839,02
€
Sachkosten Amt 70 (10 % PK-Zuschlag) 4.205,22 €
Summe 13.825,18
€
Querschnittsämter 15.575,20
€
Arbeitsplatz, Versicherung, AMD/Schutzkleidung 2.122,05
€
TUI-Zuschlag 980,49 €
Summe 18.677,74
€
Bei Anwendung der KGSt-Werte ergibt sich
eine Mindereinnahme von 4.852,56 €
und bei einem Zinssatz von 6,5 % eine
Mehreinnahme von 273,13 €
so dass die Differenz von 4.579,43 €
zu einer Gebührensenkung um ca. 2,5 % führt.
2.
Rettungs- und Krankentransportgebührensatzung
Amts-Overhead ist im Personalaufwand
enthalten.
RTW KTW
Personalaufwand Amt 32-1, 32-2 und 32-4: 642.689,16 € 370.344,09 €
Gemeinkosten (10 % PK-Zuschlag) 64.268,92 € 37.034,41 €
Sachkosten Fahrzeugbesatzung (10 % PK) 50.947,55 € 26.688,95 €
Sachkosten Verwaltung (68 % x 9.700 €) 3.298,00 € 3.298,00 €
Sachkosten Abrechnung 3.520,17 € 6.179,83 €
Sachkosten Zentralist 6.305,00 € 3.395,00 €
Summe 128.339,63
€
76.596,19 €
Querschnittsämter 50.292,62 € 52.345,38 €
Arbeitsplatzkosten 7.388,08 € 7.394,76 €
Summe 57.680,70 € 59.740,14 €
Bei Anwendung der KGSt-Werte ergibt sich
eine
Mehreinnahme von 70.658,93 € 16.856,05 €
Verzinsung
4 %
Gebäude 39.542,34 € 37.991,66
€
RTW 1 3.797,00 €
RTW 2 1.888,00 € 1.888,00
€
KTW 2 4.002,00
€
PC/Software 146,52 € 260,48
€
Einrichtungsgegenstände 1.820,13 € 1.820,13
€
Geräte 1.470,84 € 1.413,16 €
Summe 48.664,83 € 47.475,43
€
Verzinsung 6,5 % 79.080,35 € 77.147,57
€
Die höhere Verzinsung führt zu einem Plus
von 30 415,52 € 29.672,14
€
KGSt-Werte und 6,5 % Zinsen ergeben ein Mehr
von 101.074,47 € 46.528,19 €
bzw. eine höhere Gebühr um 39,64 € 10,46 €
3.
Sondernutzungssatzung
Personalkosten fallen nicht an. Somit
entfällt auch ein Ansatz von KGSt-Werten.
Der seit 2002 geltende Grundansatz von 0,61
€ / qm beruht u. a. auf einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren, einem
Erhaltungsaufwand von 5 % der Baukosten und einer Verzinsung von 6 %. In der
Vorlage zur Satzungsänderung hat die Verwaltung eine Abschreibungsdauer von 50
Jahren, einen Erhaltungsaufwand von 2 % der Baukosten und den aktuellen Zinssatz
von 4 % zugrundegelegt. Dies führt zu einem Grundansatz von 0,37 € / qm.
Im Vergleich hierzu führt eine Erhöhung der
kalkulatorischen Verzinsung der Baukosten und Grunderwerbskosten von 4,0 % auf
6,5 % zu einem Grundansatz von 0,40 € / qm. Die in der Vorlage zur
Satzungsänderung bezifferte Mindereinnahme von jährlich ca. 34.000 € würde sich
dann auf jährlich rund 28.000 € verringern.
Gegenstand Grundbetrag Zinssatz 4 % Zinssatz 6,5 %
Baukosten 65,00
€ 2,60 € 4,23 €
Grunderwerb 81,40
€ 3,26 € 5,29 €
Summe 5,86
€ 9,52 €
Gemeindeanteil 10 % 0,59
€ 0,95 €
Sonstige Beträge 3,90
€ 3,90
€
qm Grundansatz jährlich 4,49
€ 4,85 €
qm Grundansatz monatlich, gerundet 0,37 € 0,40 €
4.
Sonstige Gebührensatzungen/ Amt 60
Seitens des Bauverwaltungsamtes wurden die
Auswirkungen der zur Diskussion stehenden Änderungen auf die jährlich
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen überschlägig auf Basis der letzten
Kalkulationen ausgerechnet.
Die Anwendung der KGSt-Werte würde bei den Satzungen des Amtes 60 zu einer Mindereinnahme von 105.141 € führen:
Veränderung durch
KGSt-Pauschalen
in
Euro in %
Abfallentsorgung -55.297 EUR -2,4%
Kanalunterhaltung -24.331 EUR -0,45%
Straßenreinigung -21.391 EUR -8,61%
Winterdienst -10.577 EUR -7,93%
Friedhof +8.880 EUR +4,18%
Grundstücksentwäs- -2.426 EUR -4,7%
serungsanlagen
Summe -105.141 EUR -1,26%
Die Verwaltung schlägt eine differenzierte
Vorgehensweise vor, welche vorab mit dem StGB besprochen wurde (Anlage). Anders
als bei den unter Pkt. 1 bis 3 genannten Satzungen sollten bei den vom Amt 60
vorzulegenden Satzungen die Kosten der Querschnittsämter wie bisher konkret
berechnet werden.
Der Optimierungsvorschlag des RPA, eine Änderung des Zinssatzes von 4,0 % auf 6,5 %
vorzunehmen, würde sich bei den unter Pkt. 4 genannten Satzungen wie folgt
auswirken:
Veränderung durch
Erhöhung Zinssatz
in
Euro in %
Abfallentsorgung +108 EUR +0,005%
Kanalunterhaltung +314.319 EUR +5,82%
Straßenreinigung +1.824 EUR +0,73%
Winterdienst +2.917 EUR +2,19%
Friedhof +11.683 EUR +4,18%
Grundstücksentwäs- keine Verzinsungen
serungsanlagen
Summe +330.851 EUR +3,96%
Beschlussvorschlag:
Die vorgeschlagenen Änderungen
(Zugrundelegung der KGSt-Werte und Änderung des Zinssatzes auf 6,5 %) werden
für die unter Pkt. 1 bis 3 genannten Satzungen übernommen. Für die unter Pkt. 4
genannten Satzungen wird die Änderung des Zinssatzes auf 6,5% übernommen.
Finanz. Auswirkungen:
Mehreinnahmen im städtischen Haushalt, die sich auf über 500.000 € belaufen