Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Haan und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
20/027/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 08.03.2016 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb am 09.06.2016 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss 2014 der Stadt Haan in der Fassung vom 11.05.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 09.06.2016 unterzeichnet worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2016

 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 und § 101GO NRW den Jahresabschluss für 2014 der Stadt Haan festzustellen.

 

 

Der im Haushaltsjahr 2014 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.460.433,40 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 448.626,23 Euro und erstmalig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.011.807,17 Euro gedeckt.

 

Von der Möglichkeit gem. § 101 Abs. 2 GO NRW vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt Haan zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat die Bürgermeisterin mit Stellungnahme vom 19.05.2016 Gebrauch gemacht.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2014 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2014 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2014 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2014) sind zum Rechnungsprüfungsausschuss am 09.06.2016 an alle Ratsglieder verteilt worden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Haan wird gem. § 96 und § 101GO NRW festgestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2014 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.460.433,40 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 448.626,23 Euro und erstmalig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.011.807,17 Euro gedeckt.

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.

 

Finanz. Auswirkung: