Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann
Vorlage
32-2/011/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Beratung im BVFOA am 19.02.2015 und HFA am 10.03.2015 hatte der Rat der Stadt Haan am 17.03.2015 den o. a. Beschluss gefasst. Zur Ausführung ist es seinerzeit nicht gekommen, weil erst auf der Grundlage eines Gutachtens eine Ausschreibung der Rattenbekämpfung erfolgen sollte. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden in der Sitzung des BVFOA am 10.02.2016 (Vorlage 32-2/030/2017) dargestellt. Der Ausschuss ist der Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt.

 

Die nunmehr fertige  Ausschreibung wurde zusammen mit dem Entwurf einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in einer gemeinsamen Sitzung des Kreises und der kreisangehörigen Städte am 14. 06. 2016 vorgestellt. Die voraussichtlichen Kosten wird die Verwaltung unverzüglich angeben, soweit diese - wie angekündigt -noch kurzfristig durch den Sachverständigen ermittelt und vom Kreis weitergeleitet werden.

 

Anders als zunächst beabsichtigt und in der o.a. Sitzungsvorlage dargestellt, ist der Kreis jedoch dahingehend beraten worden, dass der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Grundlage der Ausschreibung ist und daher vorher abgeschlossen sein sollte. Die Änderungen des neuen letztmalig am 20. 06. 2016 übermittelten Entwurfs sind in dem letztjährig vorgelegten Entwurf, welcher seinerzeit kreisweit abgestimmt war, eingearbeitet und kenntlich gemacht. Der Kreis hat die Städte aus den vorgenannten Gründen gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien zu dem neuen Vereinbarungsentwurf Stellung zu nehmen und eine Zustimmung zum endgültig abgestimmten Entwurf bis zum 05. 09. 2016 herbeizuführen.

 

Im neuen Entwurf sind Regelungen zur Einhaltung der unternehmerischen Vertragspflichten (Überwachung und Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen) sowie zur Kostenverteilung eingearbeitet worden. Die Kosten werden nicht nach der Einwohnerzahl der kreisangehörigen Städte, sondern vorrangig nach den in den jeweiligen Städten vorgenommenen Belegungen aufgeteilt. Diese Neuerungen hält die Verwaltung für annehmbar. Ansonsten enthält der Entwurf nur redaktionelle Abweichungen zum Vorgänger. Daher wird die Verwaltung keine Änderungen vorschlagen.

 

Zu klären ist, ob neben den kreisangehörigen Städten auch der Kreis Mettmann eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Rattenbekämpfung erlässt, was sich auch auf den Inhalt der jeweiligen städtischen Verordnung auswirken würde. Daher ist der entsprechende Passus in dem aktualisierten Vereinbarungsentwurf nicht enthalten und wird ein Verordnungstext erst nach dieser Klärung vorgeschlagen.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch geringfügige Änderungen ergeben. Bisher haben 5 Städte ihre Zustimmung endgültig bzw. vorbehaltlich der noch einzuholenden Ratsentscheidung erteilt. Deswegen empfiehlt die Verwaltung aus rechtlichen Gründen wiederum nicht einen Beschluss auf Grundlage der Fassung, sondern auf Grundlage des Entwurfes gemäß der Anlage 1 zu treffen.

 

Weitere Sitzungen des Rates und seiner für diese Angelegenheit zuständigen Ausschüsse sind vor dem 05.09.2016 nicht geplant. Deshalb ist kurzfristig eine Beschlussfassung in diesem Sitzungszyklus geboten. Die Verwaltung wird die auf die Städte entfallenden Kosten der Rattenbekämpfung angeben, sobald die Kostenschätzung vom Kreis mitgeteilt wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in Anlage 1 beigefügten Entwurfs eine "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann" abzuschließen.