Sachverhalt:
Nach Beratung im BVFOA am 19.02.2015 und HFA am 10.03.2015
hatte der Rat der Stadt Haan am 17.03.2015 den o. a. Beschluss gefasst. Zur
Ausführung ist es seinerzeit nicht gekommen, weil erst auf der Grundlage eines
Gutachtens eine Ausschreibung der Rattenbekämpfung erfolgen sollte. Die
Ergebnisse des Gutachtens wurden in der Sitzung des BVFOA am 10.02.2016
(Vorlage 32-2/030/2017) dargestellt. Der Ausschuss ist der Beschlussempfehlung
der Verwaltung gefolgt.
Die nunmehr fertige
Ausschreibung wurde zusammen mit dem Entwurf einer Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung in einer gemeinsamen Sitzung des Kreises und der kreisangehörigen
Städte am 14. 06. 2016 vorgestellt. Die voraussichtlichen Kosten wird die
Verwaltung unverzüglich angeben, soweit diese - wie angekündigt -noch kurzfristig
durch den Sachverständigen ermittelt und vom Kreis weitergeleitet werden.
Anders als zunächst beabsichtigt und in der o.a.
Sitzungsvorlage dargestellt, ist der Kreis jedoch dahingehend beraten worden,
dass der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Grundlage der
Ausschreibung ist und daher vorher abgeschlossen sein sollte. Die Änderungen
des neuen letztmalig am 20. 06. 2016 übermittelten Entwurfs sind in dem
letztjährig vorgelegten Entwurf, welcher seinerzeit kreisweit abgestimmt war,
eingearbeitet und kenntlich gemacht. Der Kreis hat die Städte aus den
vorgenannten Gründen gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien zu dem neuen Vereinbarungsentwurf Stellung
zu nehmen und eine Zustimmung zum endgültig abgestimmten Entwurf bis zum 05.
09. 2016 herbeizuführen.
Im
neuen Entwurf sind Regelungen zur Einhaltung der unternehmerischen Vertragspflichten
(Überwachung und Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen) sowie zur Kostenverteilung
eingearbeitet worden. Die Kosten werden nicht nach der Einwohnerzahl der
kreisangehörigen Städte, sondern vorrangig nach den in den jeweiligen Städten
vorgenommenen Belegungen aufgeteilt. Diese Neuerungen hält die Verwaltung für
annehmbar. Ansonsten enthält der Entwurf nur redaktionelle Abweichungen zum
Vorgänger. Daher wird die Verwaltung keine Änderungen vorschlagen.
Zu
klären ist, ob neben den kreisangehörigen Städten auch der Kreis Mettmann eine
ordnungsbehördliche Verordnung zur Rattenbekämpfung erlässt, was sich auch auf
den Inhalt der jeweiligen städtischen Verordnung auswirken würde. Daher ist der
entsprechende Passus in dem aktualisierten Vereinbarungsentwurf nicht enthalten
und wird ein Verordnungstext erst nach dieser Klärung vorgeschlagen.
Es
ist nicht auszuschließen, dass sich noch geringfügige Änderungen ergeben.
Bisher haben 5 Städte ihre Zustimmung endgültig bzw. vorbehaltlich der noch
einzuholenden Ratsentscheidung erteilt. Deswegen empfiehlt die Verwaltung aus
rechtlichen Gründen wiederum nicht einen Beschluss auf Grundlage der Fassung,
sondern auf Grundlage des Entwurfes gemäß der Anlage 1 zu treffen.
Weitere
Sitzungen des Rates und seiner für diese Angelegenheit zuständigen Ausschüsse sind
vor dem 05.09.2016 nicht geplant. Deshalb ist kurzfristig eine Beschlussfassung
in diesem Sitzungszyklus geboten. Die Verwaltung wird die auf die Städte
entfallenden Kosten der Rattenbekämpfung angeben, sobald die Kostenschätzung vom
Kreis mitgeteilt wird.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in Anlage 1 beigefügten Entwurfs
eine "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Rattenbekämpfung
im Kreis Mettmann" abzuschließen.