Betreff
Prognose zur Haushaltsentwicklung 2016 zum Stichtag 30.09.2016
Vorlage
20/031/2016
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Planung des Ergebnishaushaltes 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 7,2 Mio. € aus, so dass lt. Haushaltssatzung in 2016 eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in dieser Höhe zum Ausgleich des Fehlbetrages vorgesehen ist. Die Haushaltssatzung bedurfte daher gem. § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung des Landrates Mettmann als Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde u.a. mit der Auflage erteilt, unverzüglich zu berichten, sobald sich der voraussichtliche Fehlbedarf erhöht.

Um unterjährig die Haushaltsentwicklung abschätzen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sobald sich Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Planung abzeichnen, wird daher fortlaufend von Amt 20 ein Finanzcontrolling durchgeführt, bei dem es ausschließlich um das Ziel „Einhaltung der geplanten Ansätze“ geht. Siehe hierzu auch Vorlage Nr. 20/025/2016 mit der erstmals unterjährig eine Prognose zur Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr 2016 abgegeben wurde. Die Prognose zum Stichtag 31.5.2016 beruhte auf der Betrachtung eines Großteils der Erträge und Aufwendungen und ergab, bezogen auf diesen Anteil ein gegenüber der Planung 2016 um rd. 1,7 Mio. € verbessertes Ergebnis 2016. Mit der heutigen Vorlage erfolgt eine Aktualisierung zum Stichtag 30.9.2016. Die aktualisierten Zahlen umfassen jetzt jedoch den vollständigen Haushalt 2016. Da vorsichtig geschätzt wird, dass von den bislang in der Prognose nicht berücksichtigten Erträgen pauschal lediglich 50% realisiert werden können, die Aufwendungen jedoch vollständig zum Tragen kommen, reduziert sich die zu erwartende Verbesserung entsprechend um rd. 1 Mio. €.

 

Erträge:

 

Hinsichtlich der Erträge wurde die Entwicklung der 50 ertragreichsten Einzelkonten auf Produktebene betrachtet. Darüber hinaus wurden die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten mit in die Betrachtung einbezogen. Diese 50 Konten bilden zusammen mit den Sonderposten 96,4% der in 2016 insgesamt geplanten Erträge ab.

Die Prognose zum Stand 30.9.2016 führt bei diesen Produktsachkonten zu einem erwarteten Ertrag in Höhe von rd. 84,9 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine negative Abweichung zu den zu betrachtenden Einzelansätzen in Höhe von 3,6 Mio. €.

 

Aufgrund der gegenüber der Planung geringeren Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergeben sich Mindererträge im Umfang von rd. 1,3 Mio. € bei den Gebühren für die Wohnunterkünfte. Ebenso werden die Kosten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen um 0,23 Mio. € und die eingeplanten Erstattungen für den Betrieb der Notunterkunft um 0,13 Mio. € hinter den Ansätzen zurückbleiben. Diesen Mindererträgen in Höhe von insgesamt 1,66 Mio. € stehen jedoch auf der anderen Seite entsprechende Minderaufwendungen gegenüber, da hier eine 100%-ige Erstattung der Aufwendungen eingeplant wurde, so dass sich durch die Ertragsausfälle insgesamt keine Nettobelastung für den Haushalt ergibt.

Weitere Mindererträge sind bei der Einkommensteuer (-0,44 Mio. €) und der Gewerbesteuer (-1,22 Mio. €) zu erwarten. Bei der Einkommensteuer erfolgte die Planung auf Basis der Steuerschätzung vom November 2015 und den im Landeshaushalt 2016 kalkulierten Mittel in Höhe von 7,951 Mrd. € unter Berücksichtigung des auf die Stadt Haan entfallenden Anteils. Dieser Betrag wird zwar weiterhin im aktuellen Orientierungsdatenerlass des Landes für den Planungszeitraum 2017 – 2020 als zu erwartendes Ergebnis 2016 zu Grunde gelegt, es ergeben sich jedoch Zweifel, dass das gelingt. Um den Ansatz noch erreichen zu können, ist eine überdurchschnittliche Steigerung aus der Abrechnung der noch ausstehenden zwei Quartale gegenüber den beiden ersten Quartalen erforderlich, so dass zum jetzigen Zeitpunkt vorsichtshalber von geringeren Erträgen ausgegangen wird. Auch bei der Gewerbesteuer muss aufgrund der von den Finanzämtern vorgenommenen bisherigen Abrechnungen wie in den Nachbarstädten unterstellt werden, dass die Planzahlen nicht erreicht werden.

Darüber hinaus sind auch verschiedene Investitionen bislang nicht im geplanten Umfang umgesetzt worden, so dass vorsorglich auch bei den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten mit Minderungen (-0,25 Mio. €) gerechnet wird.

Hinsichtlich der auf den übrigen Produktsachkonten geplanten Erträge wird pauschal lediglich eine Realisierungsquote von 50% zum Ansatz 2016 berücksichtigt, so dass hier weitere Mindererträge in Höhe von 1,0 Mio. € unterstellt werden.

 

Insgesamt geht die Prognose zum 30.9.2016 somit von Mindererträgen in Höhe von 4,68 Mio. € aus.

 

 

Aufwendungen:

 

Hinsichtlich der Aufwendungen wurde die Entwicklung der aufwandsstärksten Konten/Kontengruppen auf Kontenebene sowie der Abschreibungen betrachtet. Die Konten bilden zusammen mit der AfA 99,1% der in 2016 insgesamt geplanten Aufwendungen ab. Um auch hier die geplanten Aufwendungen vollständig zu berücksichtigen, wurde bei den übrigen Ansätzen pauschal eine 100%-ige Inanspruchnahme einkalkuliert.

 

Die aktualisierte Prognose führt zu erwarteten Aufwendungen in 2016 in Höhe von rd. 92,6 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine negative Abweichung zu den geplanten Gesamtaufwendungen in Höhe von 5,2 Mio. €, von denen rd. 2,1 Mio. € auf Minderaufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem AsylbLG entfallen. Unter Berücksichtigung der Ertragsausfälle (s.o.) ergibt sich durch die geringeren tatsächlichen Hilfeempfängerzahlen, auch unter Berücksichtigung der Neuzuweisungen im September, insgesamt jedoch eine Nettoentlastung in Höhe von rd. 0,4 Mio. €, da nicht für alle Aufwendungen eine 100%-ige Kostenerstattung eingeplant wurde. Durch die geringeren Flüchtlingszahlen und die dadurch mögliche frühzeitige Räumung provisorischer Unterkünfte werden bei den Bewirtschaftungskosten inkl. des Sicherheitsdienstes Einsparungen in Höhe von 0,92 Mio. €, sowie bei der Bauunterhaltung in Höhe von 0,84 Mio. € erwartet.

Weitere Minderaufwendungen ergeben sich zwangsläufig durch die geringeren Gewerbesteuereinzahlungen bei der an das Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage bzw. dem Fonds Deutsche Einheit (-0,5 Mio. €). Darüber hinaus wird mit weiteren Minderaufwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (-0,5 Mio. €) gerechnet, während für den Personaletat die Auskömmlichkeit der Ansätze unterstellt wird.

 

 

Jahresergebnis:

 

Insgesamt wird damit zum Stichtag 30.9.2016 mit einem gegenüber der Planung 2016 verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Die aktuell prognostizierte Verbesserung von saldiert rd. 0,5 Mio. € stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die ursprünglich in der Planung berücksichtigten Flüchtlingszahlen nicht erreicht wurden und hier entsprechende Minderaufwendungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Minderaufwendungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden

 

 

Die bislang zu den verschiedenen Stichtagen durchgeführte Prognose auf das Jahresende (unter Berücksichtigung aller Erträge und Aufwendungen) zeigt sowohl im Ertrags- als auch im Aufwandsbereich jeweils eine stabile Unterschreitung der für 2016 insgesamt geplanten Ansätze.

 

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Keine

 

 

 

 

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement