Betreff
Schulstrukturplanung in Haan
Gründung einer Gesamtschule bei gleichzeitger Auflösung von Haupt- und Realschule
Vorlage
51/124/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Gesamtschule bei gleichzeitiger Auflösung von Haupt- und Realschule vorzubereiten.

 

Hierbei ging es im Wesentlichen um die Beteiligung der Schulkonferenzen der  Haaner Schulen sowie der benachbarten Schulträger, einer Konkretisierung des Raumprogramms sowie einer ggf. erforderlichen Überarbeitung/Aktualisierung  der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (SEP) und die Eckpunkte für das Pädagogische Konzept.

 

Die Schulkonferenzen aller Schulen haben von ihrem Recht der Stellungnahme Gebrauch gemacht, ebenso die umliegenden Schulträger. Eine Kopie der Stellungnahmen ist dieser Vorlage beigefügt. Das Ergebnis der Stellungnahmen kann wie folgt zusammengefasst werden:

 

  • Von den fünf Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Haan befürworten drei ausdrücklich die Gründung einer Gesamtschule; zwei geben keine wertende Stellungnahme ab.

 

  • Die Schulkonferenz der „Hauptschule zum Diek“ begrüßt einstimmig die Gründung einer Gesamtschule und akzeptiert die damit verbundene sukzessive

Auflösung der Hauptschule.

 

  • Die Schulkonferenz der „Emil-Barth-Realschule“ lehnt die Gründung  einer Gesamtschule und die damit verbundene sukzessive Auflösung der eigenen Schule einstimmig ab.

 

  • Die Schulkonferenz des Städt. Gymnasiums betrachtet die Gründung der Gesamtschule mit Respekt, verweist auf die zu lösenden Probleme bei Schulwechslern in der Sek I. und betont den „notwendigen konstruktiven kollegialen Austausch zwischen zwei großen Systemen in einem störungsfreien Raum“.

 

 

  • Die Städte Mettmann, Solingen, Wuppertal und Erkrath erheben keine Ein- wände hinsichtlich der Gründung einer Gesamtschule.

 

Die Stadt Solingen geht weiterhin von einer Nachfrage nach dem Bildungsgang der NRW-Sportschule aus während der „normale“ Bildungsgang der Gesamtschule dann eher an der neu zu gründenden Gesamtschule in Haan gewählt würde.


Die Stadt  Erkrath weist zu Recht darauf hin, dass die gute Erreichbarkeit des Schulzentrums zu Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern aus                   Erkrath führen könnten. Für diese Anmeldungen gilt die Gleichbehandlung                  mit Haaner Schülern, solange in Erkrath keine Schule des längeren gemeinsamen Lernens errichtet worden ist. Die geäußerten                                     Bedenken hinsichtlich des Schülerpotentials für das Gymnasium und                        die Gesamtschule sind mit Blick auf die stabilen und leicht zunehmenden Zahlen bei den Grundschulen nicht gerechtfertigt. Die schulrechtlich notwendigen Mindestgrößen werden in allen planungsrelevanten Jahren erreicht.  

 

Eine Einbindung der Waldorfschule ist im Rahmen der aktuell beigefügten SEP erfolgt.

 

Raumprogramm

Der Gutachter, Herr Dr. Garbe, wurde im Rahmen des Gesamtprozesses u.a. damit beauftragt, ein Raumprogramm für die Errichtung einer Gesamtschule bei gleichzeitiger Auflösung von Haupt- und Realschule sowohl für den Übergang als auch für den Endausbau zu erstellen. Dieser wurde bereits im Arbeitskreis Schulstrukturplanung und im BKSA vorgestellt und beraten. Nach einem in den Sommerfeien erfolgten intensiven Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Schulleitungen von Haupt- und Realschule, erfolgte eine Weiterentwicklung des Raumprogramms entsprechend der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Fassung.

 

Ein Start der Gesamtschule am Standort Walder Straße ist auf Basis des v.g. Raumprogramms ab dem Schuljahr 2017/18 für die Übergangsphase (bis einschl. Schuljahr 2022/23) ohne zusätzliche Raumressourcen möglich. Es ist vorgesehen, dass mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 der bisher durch die Hauptschule genutzte Erweiterungsbau der Gesamtschule zur Verfügung gestellt wird. Dieser hält dann neben 5 Klassen und einem Mehrzweckraum ebenfalls Räumlichkeiten für das Lehrerzimmer sowie  Schulleitung und das Sekretariat vor.

 

Eine Neuordnung der Verwaltungsbereiche (Lehrerzimmer, Schulleitung und Sekretariate)  wird aus Sicht des Schulträgers realistisch zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 erwartet, doch auch hier bleibt die Entwicklung abzuwarten, ob dies ggf. ein Jahr früher oder später sein wird.

 

Die Schaffung von zusätzlichen Raumressourcen ist für die Oberstufe der Gesamtschule zum Schuljahr 2023/24 erforderlich. Für das o.g. Raumkonzept war es Vorgabe der Verwaltung an den Gutachter, eine angemessene und wirtschaftliche Lösung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz am Standort Walder Straße sowie der finanziell begrenzten Möglichkeiten zu entwickeln. Das Raumprogramm von Herrn Dr. Garbe stellt somit einen sparsamen Lösungsansatz für den Betrieb einer bis zu 5-zügigen Gesamtschule mit prognostizierten Baukosten in Höhe von 720.000 € dar. Diese Konzeption basiert nicht wie der Neubau des Gymnasiums auf dem sog. „Kölner Modell“. Wenn das Kölner Modell im Sinne einer Gleichbehandlung beider Schulformen angewendet wird, ergibt sich für eine bis zu             5-zügigen Gesamtschule mit 3-zügiger Oberstufe ein theoretisch zusätzlicher Raumbedarf von ca. 2.300 qm Bruttogeschossfläche (BGF). Dies entspricht einem Erweiterungsgebäude mit Kosten für das Bauvolumen in Höhe von ca. 6,9 Mio €.

 

In den letzten Haushaltsplanberatungen wurden durch das Gebäudemanagement ebenfalls die unabhängig hiervon erforderlichen zusätzlichen Sanierungsmaß- nahmen am Bestandsgebäude dargestellt. Dies betrifft die Instandsetzung des Bestandsgebäudes sowie auch tlw. der Ertüchtigung für Barrierefreiheit und Inklusion in einer Größenordnung von mindestens 4,3 Mio €. Diese Kosten fallen auch bei Fortbestand von Haupt- und Realschule an. Die Landesregierung hat das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Aussicht gestellt. Die Förderrichtlinien hierzu bleiben abzuwarten. Diese Fördermittel Mittel sind bisher nicht im Haushalt bzw. der Finanzplanung vorgesehen.

 

Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmungen für die baulich notwendigen Maßnahmen ist, eine Konkretisierung der planerischen Vorgaben zeitnah in 2017 durchzuführen. Das hierfür erforderliche pädagogische Konzept wird mit externer Begleitung in Eckpunkten bis Ende 2016 erarbeitet. Es ist daher im Haushaltsplan 2017 für diese Vorarbeiten ein Budget in Höhe von  150.000 € vorzusehen. Darüber hinaus setzt der mit dieser Vorlage zu fassende Grundsatzbeschluss einen Ratsbeschluss voraus, dass in den Folgejahren die erforderlichen Mittel für die Raumressourcen bereit gestellt werden. Die Verwaltung geht dabei von rd. 720.000 € aus. Dies steht unter dem Vorbehalt einer mit der neuen Schulleitung der Gesamtschule vorzunehmenden Konkretisierung des Raumkonzeptes.   

 

Weitere Vorgehensweise

Unter der Voraussetzung eines der Vorlage entsprechenden Ratsbeschlusses                         am 20.09.2016 durch den Rat wird die Verwaltung den Antrag bei der                          Bezirksregierung Düsseldorf unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen (Schulentwicklungsplanung einschl. Ergebnis der Elternbefragung, Raumkonzeption, Stellungnahme der Schulen und benachbarten Schulträger) zeitnah im Monat September einreichen. Parallel hierzu werden die Eckpunkte für das Pädagogische Konzept in der hierfür gegründeten Arbeitsgruppe mit externer Begleitung erarbeitet.  Ein Elterninformationsabend ist im Dezember und ein Tag der offenen Tür im Januar geplant. Zustimmung durch die Bezirksregierung vorausgesetzt, sollen die Anmeldetermine direkt nach den Halbjahreszeugnissen in der Woche vom 06.02. – 10.02.2017 stattfinden.   

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Zum Schuljahr 2017/2018 wird auf Basis der als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügten aktuell erstellten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung  gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Gesamtschule (5-zügig von Klasse 5-10, optional 4-zügig) mit gymnasialer Oberstufe in gebundener Ganztagsform errichtet.

 

2.         Die städt. Hauptschule „Hauptschule Zum Diek“ und die städt. Realschule „Emil-Barth-Realschule“ werden gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 sukzessive aufgelöst. Eine endgültige Auflösung erfolgt danach zum Ende des Schuljahres 2021/2022. Die Auflösung erfolgt weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Anmeldezahlen für die Gründung einer Gesamtschule (100 Anmeldungen) für das Schuljahr 2017/2018 vorliegen.

 

3.         Die räumliche Unterbringung der Gesamtschule erfolgt auf Basis der Ausführungen in dem  als Anlage beigefügten Raumprogramm. Für den Endausbau der Gesamtschule sind räumliche Erweiterungsmaßnahmen für den Endausbau der Oberstufe ab Schuljahr 2023/24 in Höhe von mindestens 720.000 € notwendig. Zwecks Konkretisierung und Einstellung des Betrages in die Haushalts- und Finanzplanung wird für das Haushaltsjahr 2017 im Produkt 030800 für die planerische Vorermittlung (Gesamtschule, einschl. Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude) ein Planungskostenansatz in Höhe von  150.000 € eingestellt. 

 

4.         Die städt. Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen Städt. Gesamtschule, Schule der Sekundarstufe I und II, Walder Straße 15, 42781 Haan, geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport durch Beschluss des Rates und vorheriger Beteiligung der Schulkonferenz.  

 

Finanz. Auswirkung:

Planungskostenansatz in Höhe von  150.000 € in 2017

Baukosten in Höhe von 720.000 € in den Jahren 2021 ff