Betreff
Verwendung der Sportpauschale
Infrastruktur am Standort des Sportlatzes in Gruiten
Vorlage
51/119/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In der letzten BKSA-Sitzung am 15.06.2016 wurde eine Fortführung der Beratungen zur Beschlussvorlage 51/119/2016 für die BKSA-Sitzung am 31. August 2016                    vereinbart. Ferner wurde seitens der Verwaltung in dieser Sitzung erklärt, dass in der Sommerpause ergänzende Gespräche mit dem Vereinsvorstand des TSV Gruiten erfolgen. Diese Gesprächsrunde hat am 4. August 2016 stattgefunden. Gesprächsteilnehmer/innen waren seitens der Verwaltung 1. Bgo. Frau Formella,                Frau Eden (AL 65) und Frau Schmidt (51-3) sowie seitens des Vereinsvorstandes die Herren Boes, Kipper und Ziegert sowie Frau Heiden-Ziegert. Desweiteren hat am 12.07.2016 ein Gespräch zwischen der Bürgermeisterin, der 1. Beigeordneten und dem Vorstand des Sportverbandes stattgefunden. Hierbei ging es im Wesentlichen darum rechtssichere Wege zu finden, die Sportpauschale auch im Rahmen der Haushaltssicherung an Vereine weiter leiten zu dürfen. Hierzu wurde der Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde angeschrieben. Das Antwortschreiben liegt inzwischen vor und ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Sportangebot

Die derzeitigen Sportangebote und die zu erwartenden Bedarfe erfordern u.a.  im Vereins- und Schulbereich erweiterte und flexible  Ressourcen, hierzu besteht Konsens zwischen den Gesprächsteilnehmer/innen.

 

 

Infrastruktur

Die bisherige Nutzung des am Standort vorhandenen Gebäudes durch den Verein  kann aus Gründen der Betriebssicherheit (Brandschutzmängel) nicht fortgeführt werden wie bisher.

 

Infolgedessen mussten in den vergangenen Wochen die Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten für den Verein bereits deutlich eingeschränkt werden. Neben den festgestellten erheblichen Brandschutzmängeln besteht weiterer erheblicher Instandsetzungsbedarf, z.B. Erneuerung der Heizung und der Warmwasserbereitung, Ertüchtigung der Elektroinstallation, umfangreiche Bautrockenlegung, Fenstererneuerung, Dämmung gem. ENEV etc. Die hierzu notwendigen Aufwendungen kommen einer Kernsanierung gleich. Auch eine nur teilweise Nutzung ausschließlich des Sanitär- und Umkleidebereichs ist aus energietechnischen Gründen nicht sinnvoll und nachhaltig. Derzeitig werden die Sanitär- und Umkleidebereiche durch die Sportler/innen weiter genutzt .

 

 

Fazit:

Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Abriss des vorhandenen Gebäudes    sowie die Schaffung einer neuen Infrastruktur für den Sportplatz. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infrastruktur - Elemente

 

In Übereinstimmung der Gesprächsteilnehmer/innen ist für den Bereich des Sportplatzes folgender Standard für die Infrastruktur vorzuhalten:

 

- Umkleideräume

- Sanitäranlagen (WC, Duschen)

- Lagerraum

- multifunktionaler  Raum (nutzbar auch für Sportangebote)

- 1 Büroraum

 

 

Bauherr / Durchführung der Baumaßnahme

 

Das Gebäudemanagement verfügt über keine personellen Ressourcen, um diese neue Baumaßnahme in absehbarer Zeit durchführen zu können.

 

Eine Variante ist die Übertragung der Bauherrenfunktion für das gesamte Projekt (inkl. Abriss der vorhandenen Immobilie) auf den Verein mittels einer vorgeschalteten erbbaurechtlichen Regelung unter Beachtung des Vergaberechtes. Die Sportpauschale 2015 könnte in die Finanzierung eingebunden werden. Die Folgejahre sind neu zu beschließen.

 

Dieses Konzept bietet den Vorteil einer schnellen Umsetzung. Die anwesenden Vorstandsmitglieder/innen erklären bei Zusicherung nachfolgender städtischer Zuschüsse  ihre Bereitschaft zur Finanzierung.

 

Finanzierung

 

Eine teilweise finanzielle Beteiligung der Stadt Haan wäre insbesondere für folgende Bereiche denkbar:

 

Abbruch des Bestandsgebäudes

Errichtung neuer Umkleideräume und Sanitäranlagen

Mehrzweckraum für Sportangebote

Anteilige Planungs-, Vermessungs- und sonstige Nebenkosten

 

Die zukünftige Betriebskostenregelung ist noch zu klären.

 

 

 

Weiteres Verfahren zur Realisierung „neuer Infrastrukturen“

 

Es ist ein politischer Auftrag zur Abklärung der erbbaurechtlichen Fragen sowie                Ermittlung der Baukosten durch den Verein in Abstimmung mit der Stadt erforderlich. Auf dieser Basis ist die Finanzierung zu konkretisieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung

 

Finanz. Auswirkung:


Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der Beschlusslage im                              Rahmen der weiteren Prüfung zu konkretisieren. Die Prüfung betreffend  brandschutztechnischer Vorgaben sowie zur Elektrik werden derzeit durchgeführt. Bei nicht bestehendem Handlungsbedarf wird die Verwaltung den politischen Gremien vorschlagen, dieses Projekt erst nach dem HSK-Zeitraum umzusetzen.