Betreff
OGS an den Standorten Bollenberg und Mittelhaan
Antrag des AWO Kreisverbandes als Träger der OGS
Vorlage
51/126/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Antrag des AWO-Kreisverbandes (s. Anlage) wurde in Gesprächen mit der Verwaltung im Vorfeld seitens des Trägers eingehend erläutert. Ergänzend zu dem ursprünglichen Antrag der AWO wurden die Gründe, die zu einer Einsparung am Standort Mittelhaan im zurückliegenden Schuljahr geführt haben, ebenfalls ergänzend schriftlich dargelegt.

 

Seitens der Verwaltung sind diese inhaltlich nachvollziehbar, so dass eine Bewilligung des Antrages befürwortet wird. Kleine Klassengrößen sind ideal zur individuellen Förderung der Schüler/innen, fordern aber ein finanzielles Tribut im Rahmen des rhythmisierten Ganztages, da personelle Ressourcen gebunden sind und nicht „multifunktional“ eingesetzt werden können. Umso günstiger ist es, wenn sich hier Synergien zwischen den Standorten nutzen lassen. Natürlich nur unter der Voraussetzung einer adäquaten Versorgung beider Standorte, weshalb ein entsprechender Antrag schriftlich zu begründen ist.  

 

 

 

Beschlussvorschlag:

An den OGS-Standorten „Bollenberg“ und „Mittelhaan“ wird für die Verwendung der Betriebskostenzuschüsse eine wechselseitige Deckungsmöglichkeit eingerichtet, so dass begründete Einsparungen an einem Standort zur Defizitdeckung am anderen Standort eingesetzt werden können.

 

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Schuljahr 2015/2016 und setzt jeweils einen schriftlichen Antrag des Trägers voraus, aus dem die Gründe sowohl für die Einsparung als auch für das Defizit zu erkennen sind.

 

Finanz. Auswirkung:

Keine