Betreff
Perspektiven für den leistungsbezogenen Handballsport in Haan
Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2016
Vorlage
51/128/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In ihrem Schreiben vom 10.08.2016 bittet die CDU-Fraktion für die BKSA-Sitzung am 31.08.2016 um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Perspektiven für den leistungsbezogenen Handballsport in Haan“. Mit diesem Schreiben werden einige Fragen an die Verwaltung gerichtet, die nachstehend beantwortet werden.

 

Bericht zur Haftmittelnutzung

 

Hierzu ist zunächst fest zu stellen, dass Aussagen zur zurückliegenden Handball-Saison durch die mehrmonatige Sperrung der Sporthalle Adlerstraße diesbezüglich keinen repräsentativen Charakter haben. Die Bedingungen der Ausnahmeregelung zur Haftmittelnutzung für die 1. Mannschaft der DJK Unitas Haan wurden im Wesentlichen eingehalten. In der Sporthalle Adlerstraße kam es jedoch wiederholt zu unerlaubten Haftmitteleinsatz durch andere Mannschaften der DJK Unitas und des HTV.

 

 

Welche Kosten entstehen der Stadt und den Vereinen bei der jetzigen Nutzungssituation?

 

Die Kosten ergeben sich aus bisher angefallen und erstatteten Kosten. Diese belaufen sich für die Haftmittelentfernung einschl. externer Kontrollen auf 2.780,28 € im Jahr 2015 und 1.594.49 € bis Juni 2016. Der DJK Unitas wurden bzw. werden hiervon Kosten in Höhe von 2.051,77 € für 2015 und 1.032.49  € für 2016 (bis Juni) in Rechnung gestellt.

 

Kosten für Steuerungsleistungen und Kontrollen städt. Mitarbeiter/innen sind in diesen Beträgen nicht enthalten. Wie bereits oben erwähnt stand die Halle zudem in der Zeit von Mitte Oktober bis Ende Februar nicht zur Verfügung und wurde danach auch erst zeitverzögert wieder durch die 1. Mannschaft belegt. Darüber hinaus sind auch Kosten für unerlaubte Haftmittelnutzungen durch andere Mannschaften/Vereine in Höhe von 744,42 € für 2015 und 855,49 € in 2016 entstanden, die in den v.g. Kosten nicht enthalten sind.

 

Sind bereits Abnutzungserscheinungen am Hallenboden oder anderen Bestandteilen der Sporthalle festzustellen, die auf eine verkürzte „Lebensdauer“ schließen lassen? Ist diese bereits in Jahren abzusehen?

 

Aufgrund der Kürze des Zeitraumes der bisherigen Haftmittelnutzung können darauf noch keine Rückschlüsse gezogen werden. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass jede Grundreinigung oder vergleichbare Sonderreinigungen eine Abnutzungswirkung auf Bodenbeläge haben. An dieser Stelle ist auch nochmal darauf hinzuweisen, dass Haftmittelnutzung nicht nur zu Verschmutzungen des Bodenbelags führt. Betroffen sind vor allem auch der Prallschutz, die Hallenwände, Türen, Türdrücker, Umkleiden und Sanitärbereiche bis hin zu den Duscharmaturen. Eine allabendliche gründliche Reinigung dieser Oberflächen ist praktisch nicht durchführbar. Hinzu kommen Verunreinigungen der Sportsachen und damit verbundene Beschwerden von Eltern.

 

Ist es möglich, die Hallenbelegung insoweit zu ändern, dass in der Halle Adlerstraße eine Haftmittelnutzung durch beide Vereine durchgeführt werden kann.

 

Diese Frage wurde mit den Verantwortlichen beider Vereine geklärt. Ein einvernehm-licher Tausch von Hallenzeiten ist danach möglich.

 

Sind die Kosten einer begrenzten Ausweitung der Haftmittelnutzung zu beziffern?

 

Diese Kosten wären einer ersten Kostenschätzung des Gebäudemanagements zufolge in Höhe von 52.000 €/Jahr zu beziffern. Hierbei wurden neben hochgerechneten Kosten für die Haftmittelentfernung inkl. Materialkosten auch Kosten für die Kontrolle der Ausnahmeregelung zur Haftmittelnutzung durch städt. Hausmeister berücksichtigt und zwar unter der Annahme, dass sich das Training für alle Mannschaften mit Haftmittelerlaubnis insgesamt auf 1 Halle, 3 Tage und 3 Stunden/Tag beschränkt.

 

Ist mit den Sportvereinen über eine Beteiligung an den Abnutzungskosten gesprochen worden?

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Vertretern von DJK Unitas und HTV (Handballabteilung) am 08.08.2016 wurde eine Kostenbeteiligung von beiden Vereinen zugesichert. Detaillierte Angaben hierzu wollen beide Vereine aber erst machen, wenn die Kosten bekannt sind.

 

Seitens der Verwaltung wird eine weitergehende Ausweitung der Haftmittelnutzung unter Bezugnahme auf die v.g. Antworten nicht befürwortet. Für die weitere Vorgehensweise bedarf es allerdings klarer Entscheidungen was bedeutet, dass im Falle einer Nichtausweitung die bestehenden Vereinbarungen strikt umzusetzen, d.h. Verstöße entsprechend der Vorgaben zu sanktionieren sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der weiteren Beschlusslage.