- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2013 haben sich intensive Gespräche zwischen dem Kreis Mettmann und den kreisangehörigen Städten über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kommunalstatistik ergeben. Hierbei geht es neben einem allgemeinen Informationsaustausch um Absprachen über den (lesenden) Zugriff des Kreises auf die Raumbezugsinformationen (Kleinräumige Gliederung) der kreisangehörigen Städte sowie die gegenseitige Bereitstellung von statistischen Daten.
Bereits am 15.01.2015 schlossen die Stadt Monheim am Rhein und der Kreis Mettmann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von statistischen Aufgaben. In der Präambel dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bietet der Kreis Mettmann auch den übrigen kreisangehörigen Städten den Abschluss einer vergleichbaren Vereinbarung an. Es ist beabsichtigt, von diesem Angebot jetzt Gebrauch zu machen.
In der mit dem Kreis Mettmann abgestimmten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden in § 2 die Aufgaben definiert. Ein besonderer Schwerpunkt sind die in Zuständigkeit des Amtes 51 liegenden Planungsangelegenheiten (siehe § 2 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung). Die Zuständigkeit für die jeweiligen Planungsprozesse verbleibt vollständig bei der Stadt Haan.
Für die Stadt Haan ergibt sich durch die beabsichtige Zusammenarbeit mit dem Kreis entsprechend der Aufgabendefinition in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Möglichkeit, Planungsprozesse durch vertiefte / verbreiterte Planungsgrundlagen zu optimieren.
Die operative Umsetzung der Vereinbarung soll in beiden Verwaltungen durch Technikeinsatz weitgehend automatisiert erfolgen unter Nutzung der bereits vorhandenen Technikausstattung. Manuelle Tätigkeiten werden mit dem vorhandenen Personal durchgeführt. Beide Partner gehen davon aus, dass nur geringfügiger finanzieller Aufwand entsteht. Vor dem Hintergrund des geringen Aufwands und der Möglichkeit für den Kreis, die Auswertungsergebnisse für Kreisaufgaben bei der Stadt Haan anfordern zu können, verzichten beide Seiten auf die wechselseitige Abrechnung ihrer Kosten.
Aus Datenschutzgründen besteht außerhalb der Zentralen Statistikstelle des Kreises kein Zugriff auf die für die Auftragsdatenverarbeitung von der Stadt Haan übermittelten Rohdaten.
Damit die Aufgabe durch den Kreis Mettmann übernommen werden kann, ist der Abschluss einer mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Die in Anlage 1
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist zwischen der Stadt Haan und
dem Kreis Mettmann abgestimmt und liegt der Bezirksregierung Düsseldorf
gegenwärtig zur Abstimmung vor und ist durch die vorgenannte Aufsichtsbehörde
zu genehmigen.
Beim Kreis Mettmann
ist Beratung wie folgt vorgesehen:
26.09.2016
Kreisausschuss
06.10.2016 Kreistag
Beschlussvorschlag:
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis
Mettmann und der Stadt Haan zur Wahrnehmung von statistischen Aufgaben der
Stadt Haan durch die Zentrale Statistikstelle des Kreises Mettmann wird in der
Fassung der Anlage1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Nach § 3 der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung verzichten die beiden Partner auf wechselseitige Abrechnung der
Kosten.