Betreff
Stiftung Städtepartnerschaft Haan-Eu: Anpassungen
Vorlage
WTK/012/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft Haan/Eu wurde im Jahr 1987 die unselbständige Stiftung gegründet. Grundkapital waren 10.000 DM.

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Jugendbegegnungen zwischen Haan und Eu, besonders in sozialen Notfällen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die finanzielle Förderung gemeinsamer Jugendbegegnungen und -veranstaltungen verwirklicht: Dies waren in den letzten Jahren regelmäßige Kontakte der Musikschulen Haan/Eu, verschiedene Begegnungen der Gymnasien sowie das Auffangen von Härtefällen im Jugendaustausch. Die Koordinierungsstelle Städtepartnerschaften stimmt sich hierzu insbesondere mit dem Jugendamt ab.

 

Das Stiftungsvermögen ist auf circa 70.000 € angewachsen. In der Anfangsphase trugen weitere persönliche Anlässe, aber auch Firmenspenden dazu bei. In den letzten Jahren waren es immer wieder die Erträge des Haaner Standes auf dem Weihnachtsmarkt in Eu.

 

Ein Verfügungskonto soll zukünftig Entnahmen sowie die Verteilung von Spenden flexibel ermöglichen. Spenden sind jederzeit erwünscht unter: IBAN DE59 3035 1220 0091 3218 28 | BIC WELADED1HAA – Städtepartnerschaft Haan-Eu – bei der Stadt-Sparkasse Haan. Spendenquittungen werden ausgestellt.

 

 

Anpassungen

 

1. Ausweitung des Satzungszwecks im Benehmen mit dem Bevollmächtigen der Stiftung Fritz Köhler

Auf Basis des Stiftungsvermögens und regelmäßig eingehender Spenden, soll - auch um dem europäischen Gedanken Rechnung zu tragen - der Zweck der Stiftung auf alle drei europäischen Städtepartnerschaften Haans ausgeweitet werden.

Mit den Mitteln sollen tatsächliche Impulse für den Jugendaustausch zwischen Haan und seinen europäischen Partnerstädten gegeben werden: Folgende Erweiterung ist gewünscht: Förderung von Jugendbegegnungen zwischen der Stadt Haan und ihren europäischen Partnerstädten, insbesondere der französischen Stadt Eu/Normandie.

 

2. Verwaltung des Stiftungsvermögens

Aufgrund der Zusammenführung der Funktionen Stadtdirektor und Bürgermeister sollte zur Wahrung des Vieraugenprinzips bei der treuhänderischen Verwaltung des Stiftungsvermögens eine weitere Person eingesetzt werden. Zur Wahrung des Vieraugenprinzips wird neben der Bürgermeisterin Elmar Jünemann (Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung | Kultur | Tourismus) bestimmt.

 

3. Widerruf Bevollmächtigung

Fritz Köhler, Kulturamtsleiter a.D. hat großen Anteil am Aufbau der Stiftung. Hierfür danken Verwaltung und Politik ausdrücklich. Mit dem Ausscheiden aus der Stadtverwaltung Haan wird seine Bevollmächtigung widerrufen.

 

 

Beteiligungen

Die oben beschriebenen Anpassungen sind entscheidend für den weiteren Austausch mit der Stadt-Sparkasse Haan, den Zugriff auf das Verfügungskonto sowie die zukünftige Anlagestrategie des Kapitalkontos.

Da die Bestätigung der neuen Satzung per Ratsbeschluss Voraussetzung für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist, wird die Vorlage für die bereits zugestellten BKSA und JHA nachgetragen und nicht die nächste Beratungsfolge abgewartet.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Satzung der Stiftung Haan-Eu wird erweitert: Förderung von Jugendbegegnungen zwischen der Stadt Haan und ihren europäischen Partnerstädten, insbesondere der französischen Stadt Eu/Normandie.

 

2. Aufgrund der Zusammenführung der Funktionen Stadtdirektor und Bürgermeister soll - zur Wahrung des Vieraugenprinzips bei der treuhänderischen Verwaltung des Stiftungsvermögens und zur Verteilung der Mittel – neben der Bürgermeisterin Elmar Jünemann eingesetzt werden.

 

3. Die Bevollmächtigung für Fritz Köhler wird widerufen.

Finanz. Auswirkung:

keine