Sachverhalt:
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft Haan/Eu wurde im Jahr 1987 die unselbständige Stiftung gegründet. Grundkapital waren 10.000 DM.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Jugendbegegnungen zwischen Haan und Eu, besonders in sozialen Notfällen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die finanzielle Förderung gemeinsamer Jugendbegegnungen und -veranstaltungen verwirklicht: Dies waren in den letzten Jahren regelmäßige Kontakte der Musikschulen Haan/Eu, verschiedene Begegnungen der Gymnasien sowie das Auffangen von Härtefällen im Jugendaustausch. Die Koordinierungsstelle Städtepartnerschaften stimmt sich hierzu insbesondere mit dem Jugendamt ab.
Das
Stiftungsvermögen ist auf circa 70.000 € angewachsen. In der Anfangsphase
trugen weitere persönliche Anlässe, aber auch Firmenspenden dazu bei. In den
letzten Jahren waren es immer wieder die Erträge des Haaner Standes auf dem
Weihnachtsmarkt in Eu.
Ein Verfügungskonto
soll zukünftig Entnahmen sowie die Verteilung von Spenden flexibel ermöglichen.
Spenden sind jederzeit erwünscht unter: IBAN DE59 3035 1220 0091 3218 28 | BIC
WELADED1HAA – Städtepartnerschaft Haan-Eu – bei der Stadt-Sparkasse Haan.
Spendenquittungen werden ausgestellt.
Anpassungen
1. Ausweitung des Satzungszwecks im Benehmen mit dem Bevollmächtigen der
Stiftung Fritz Köhler
Auf Basis des
Stiftungsvermögens und regelmäßig eingehender Spenden, soll - auch um dem
europäischen Gedanken Rechnung zu tragen - der Zweck der Stiftung auf alle drei
europäischen Städtepartnerschaften Haans ausgeweitet werden.
Mit den Mitteln
sollen tatsächliche Impulse für den Jugendaustausch zwischen Haan und seinen
europäischen Partnerstädten gegeben werden: Folgende Erweiterung ist gewünscht:
Förderung von Jugendbegegnungen zwischen der Stadt Haan und ihren europäischen Partnerstädten, insbesondere
der französischen Stadt Eu/Normandie.
2. Verwaltung des Stiftungsvermögens
Aufgrund der
Zusammenführung der Funktionen Stadtdirektor und Bürgermeister sollte zur
Wahrung des Vieraugenprinzips bei der treuhänderischen Verwaltung des
Stiftungsvermögens eine weitere Person eingesetzt werden. Zur Wahrung des
Vieraugenprinzips wird neben der Bürgermeisterin Elmar Jünemann (Leiter der
Stabsstelle Wirtschaftsförderung | Kultur | Tourismus) bestimmt.
3. Widerruf Bevollmächtigung
Fritz Köhler,
Kulturamtsleiter a.D. hat großen Anteil am Aufbau der Stiftung. Hierfür danken
Verwaltung und Politik ausdrücklich. Mit dem Ausscheiden aus der
Stadtverwaltung Haan wird seine Bevollmächtigung widerrufen.
Beteiligungen
Die oben beschriebenen Anpassungen sind entscheidend für den weiteren
Austausch mit der Stadt-Sparkasse Haan, den Zugriff auf das Verfügungskonto
sowie die zukünftige Anlagestrategie des Kapitalkontos.
Da die Bestätigung der neuen Satzung
per Ratsbeschluss Voraussetzung für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen
ist, wird die Vorlage für die bereits zugestellten BKSA und JHA nachgetragen
und nicht die nächste Beratungsfolge abgewartet.
Beschlussvorschlag:
1. Die Satzung der Stiftung Haan-Eu wird
erweitert: Förderung von Jugendbegegnungen zwischen der Stadt Haan und ihren
europäischen Partnerstädten, insbesondere
der französischen Stadt Eu/Normandie.
2. Aufgrund der Zusammenführung der
Funktionen Stadtdirektor und Bürgermeister soll - zur Wahrung des
Vieraugenprinzips bei der treuhänderischen Verwaltung des Stiftungsvermögens
und zur Verteilung der Mittel – neben der Bürgermeisterin Elmar Jünemann
eingesetzt werden.
3. Die Bevollmächtigung für Fritz Köhler wird widerufen.
Finanz. Auswirkung:
keine