Betreff
Zuschuss Musikschule Haan e.V.
Vorlage
20/035/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Regelungen aus dem Zuschussbescheid vom 30.03.2011 der Stadt Haan an den Musikschule Haan e.V. enden mit Ablauf des Jahres 2016. Für die Jahre 2017 ff. ist ein neuer Bescheid zu erlassen.

Der Verein Musikschule Haan e.V. beantragte im Februar dieses Jahres für die Jahre einen städtischen Zuschuss i.H.v.

2017               150.000 €,

2018               153.700 € und

2019               157.500 €.

 

Die Stadt Haan befindet sich voraussichtlich noch bis zum Jahr 2020 in der Haushaltssicherung. Das zum Haushalt 2016 fortgeschriebene HSK wurde vom Landrat des Kreises Mettmann mit verschiedenen Auflagen und Hinweisen genehmigt. Gefordert wird, den Bereich der freiwilligen und teilfreiwilligen Leistungen verstärkt in die Haushaltskonsolidierung einzubeziehen. Zudem kommen neue freiwillige und teilfreiwillige Leistungen und Zuschüsse nur in Betracht, wenn eine entsprechende Kompensation durch Verzicht von Aufwendungen an anderer Stelle oder die Generierung zusätzlicher Erträge dargestellt werden kann. Die finanzielle Unterstützung des Musikschule Haan e.V. ist eine freiwillige Leistung der Stadt.

Die Gewährung eines gegenüber den Vorjahren erhöhten Zuschusses ist nach den Vorgaben der Genehmigung daher nur zulässig, wenn eine Kompensation an anderer Stelle bei freiwilligen Leistungen dargestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund wurden zusammen mit verschiedenen Vertretern der Musikschule mehrere intensive Gespräche (zuletzt am 29.08.2016) geführt. Hierbei konnte nachvollziehbar dargestellt werden, dass die Musikschule Haan e.V. auf die Fortgewährung des städtischen Zuschusses in bisheriger Höhe angewiesen ist.

Ein zusätzlicher Deckungsbeitrag ab 2017 wurde seitens der Stadt Haan grundsätzlich anerkannt. Vor diesem Hintergrund werden ab 2017 u.a. zwischen der Stadt Haan und der Musikschule Haan e.V. strategische Gespräche geführt, um eine nachhaltige Deckung des jährlichen Mehrbedarfs zu erreichen. Für 2017 erklärte die Musikschule eine Lösung gefunden zu haben, die den städtischen Haushalt nicht belastet.

Beschlussvorschlag:

Der Verein Musikschule Haan e.V. erhält ab dem Jahr 2017 jährlich einen gleichbleibenden städtischen Zuschuss i.H.v. 130.800 €.

Finanz. Auswirkung:

Soweit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, ist die finanzielle jährliche Belastung auf Höhe des bisherigen Zuschusses i.H.v. 130.800 € begrenzt.