Betreff
Bürgerantrag des deutschen Schaustellerverbandes
Vorlage
WTK/014/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.

Mit Schreiben vom 11.04.2016 (sh. Anlage 1) wendet sich der Deutsche Schaustellerbund an die Bürgermeisterin mit der Bitte, die Schaffung eines Rundlaufes unter Einbeziehung der Mittelstraße und die Gewährung eines Werbekostenzuschusses in den politischen Gremien zu beraten. Auf die
Vorlage 32-1/008/2016 wird verwiesen.

 

Der Bürgerantrag wurde vom Haupt- und Finanzausschuss  am 03.05.16 zu Punkt 1 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) und zu Punkt 2 an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus (WLSTA) überwiesen.

Der SUVA hat am 16.06.16 einstimmig beschlossen, Punkt 1 des Bürgerantrags (Erweiterung der Haaner Kirmes durch einen Rundlauf über die Mittelstraße unter Mitnutzung der dortigen Hallenbadwiese) abzulehnen.

 

2.

 

Die Kirmesgebühren wurden 2015 für die Jahre 2015 und 2016 neu berechnet und mussten erhöht werden. Auf die Vorlage 32-2/013/2015 und die Beratungen in HFA und im Rat am 09.06.15 und am 16.06.15 wird insoweit verwiesen.

 

Der Deutsche Schaustellerverband beabsichtigt, durch den Werbekostenzuschuss, der mündlich beim zuständigen Fachamt mit 10.000 € beziffert wurde, die Kirmesgebühren stabil zu halten oder zu senken.

 

Angesichts des bestehenden Haushaltssicherungskonzepts sieht die Verwaltung keinen Spielraum für freiwillige Leistungen dieser Art. Eine Kompensation besteht nicht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann hat die Haaner Verwaltung aufgefordert, Gebührenbedarfsberechnungen auf Kostendeckung zu überprüfen.

Auf den Bericht H3/2016 des RPA und die Ausführungen zu den Kirmesgebühren wird überdies verwiesen (TOP N 7, Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.06.2016).

 

Vom Grundsatz der Kostendeckung sollte auch bei den Kirmesgebühren nicht abgewichen werden.

Im Übrigen können Zuschüsse dieser Art können auch nicht an Haaner Unternehmen gewährt werden, um betriebliche Aufwendungen zu bezuschussen.

 

Falls sich in Zukunft zeigen sollte, dass die Höhe der Kirmesgebühren tatsächlich Auswirkungen auf Anzahl der Qualität der Bewerbungen für die Kirmes habe sollte, wäre erneut zu beraten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Bürgerantrag des Deutschen Schaustellerbundes zu 2.) nicht zu entsprechen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag zu Punkt 2.) wird abgelehnt.

Finanz. Auswirkung:

 

keine