Betreff
Konsolidierungsliste 2017
hier: Bauberatung - Einführung einer Beratungsgebühr für die Bauberatung (Nr. 2.29 der Konsolidierungsliste)
Vorlage
61/144/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Eine ausführliche Bauberatung durch die Bauaufsicht der Stadt Haan war bisher kostenfrei. In den letzen Jahren haben sowohl die Anfragen privater Bauwilliger die über die Fragestellung einfacher Fälle hinausgehen, als auch die Anfragen von bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfassern sowohl zahlenmäßig, als auch zeitlich deutlich zugenommen. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese qualifizierte Beratungsleistung nicht kostenfrei angeboten werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend der bewährten zeitlichen Staffelung in der Gebührensatzung der Stadt Haan, eine Beratungsgebühr zu erheben, die Gebühr aber  für „Laien“, bzw. „Experten“ zu differenzieren. Der Gebührensatz für den fachlich nicht geschulten Laien sollte geringer ausfallen als für einen fachlich visierten Entwurfsverfasser (u.a. Architekt, Innenarchitekt, Bauingenieur).

Einfache Auskünfte (z.B. kurze Auskunft, sehr geringer Aufwand) sollten auch weiterhin gebührenfrei angeboten werden.

Die Verwaltung rechnet mit geschätzten Einnahmen von ca. 18.000 EUR

 

Die kalkulierten Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

Beratung für Bauherren, Bürger/innen: ca. 6.240 EUR

(2 Beratungen ca. 30 min pro Woche und Sachbearbeiter; bei 3 Teilgebieten (Haan – Süd -  Gruiten mit Industriepark Ost), kalkuliert auf 10 Monate)

 

Beratung für Personen gemäß § 58 i.V.m. § 70 BauO NRW: ca. 12.480 EUR

(2 Beratungen ca. 30 min pro Woche und Sachbearbeiter;  bei 3 Teilgebieten (Haan – Süd -  Gruiten mit Industriepark Ost), kalkuliert auf 10 Monate)

 

 

Beschlussvorschlag:

„Der Einführung einer Bauberatungsgebühr wird zugestimmt.

Die Gebührensatzung der Stadt Haan wird wie folgt ergänzt:

Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

Für eine ausführliche Beratung wird eine Gebühr berechnet:

13,00 Euro je angefangene 15 min. für Bauherren, Bürger/innen,

26,00 Euro je angefangene 15 min. für Personen gemäß § 58 i.V.m. § 70 BauO NRW

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Vorlage