Betreff
Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Städte zu den Eckdaten des Entwurfs des Kreishaushalts 2017 und der damit verbundenen Entwickung der Kreisumlage
Vorlage
20/041/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 55 Abs 1 der Kreisordnung NRW (KrO) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Mit Schreiben von Herrn Landrat Hendele vom 31.08.2016 wurde das Benehmensherstellungsverfahren eingeleitet und die Eckdaten für den Kreishaushaltsentwurf 2017 mitgeteilt. Darüber hinaus wurden am 9.9.2016 im Rahmen einer Kämmererkonferenz weitere Einzelheiten vorgestellt.

Wie in den Vorjahren hat sich die Kämmererkonferenz der kreisangehörigen Städte entschieden, eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushaltes 2017 abzugeben. Die Stellungnahme und die Anlage zur Stellungnahme sind der Vorlage beigefügt.

 

Nach § 55 Abs. 2 KrO werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Über die Einwendungen der Gemeinden muss der Kreistag in öffentlicher Sitzung beschließen und den Gemeinden das Beratungsergebnis und dessen Begründung mitteilen.

 

Über die Ergebnisse wird von hieraus nach Beschlussfassung im Kreistag berichtet.

 

 

 

Anlagen:

 

1. Gemeinsame Stellungnahme der ka Städte zum Kreishaushaltsentwurf 2017

2. Anlage zur Stellungnahme zum Kreishaushaltsentwurf 2017

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

Finanz. Auswirkung:

Keine

 

 

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement