Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Fahrtenangebot auf der Linie SB 50
Vorlage
61/155/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung hat auf der Grundlage der im letzten Jahr an sie erteilten Prüfaufträge bei der Rheinbahn Optionen zur Taktverdichtung auf der Linie SB 50 angefragt.

 

Diese betreffen

a)    einen zeitlichen Lückenschluss im Übergangsbereich in die Schwachverkehrszeit montags – freitags;

b)    eine Taktverdichtung samstags und

c)    ein Nachtverkehrsangebot am Wochenende aus dem Bereich der Düsseldorfer Altstadt nach Haan

 

Die Berechnung der Mehrleistungen erfolgte für folgendes zusätzliches Fahrtenangebot:

a)    montags - freitags eine zusätzliche Fahrt von Düsseldorf, Rheinterrasse - Haan, Nachbarsberg zwischen 19:08 und 20:18 Uhr

b)    samstags Verdichtung 60-Min.-Takt auf 30-Min.-Takt zwischen 7 und 14 Uhr

(+ 7 Fahrten / Richtung)

c)    in den Nächten von Fr/Sa und Sa/So Einrichtung von 2 zusätzlichen Fahrten ab Düsseldorf Rheinterrasse - Haan, Nachbarsberg (und Verlängerung einer Fahrt von Haan, Markt Nachbarsberg und einer zusätzlichen Fahrt von Haan, Nachbarsberg - Düsseldorf, Rheinterrasse)

Die Rheinbahn teilte am 15.12.2016 zu den Optionen mit, dass die zusätzliche Fahrt im zeitlichen Übergangsbereich zur Schwachverkehrszeit montags - freitags zwischen 19:00 und 20:00 Uhr von der Rheinbahn befürwortet werde, da zu diesem Zeitpunkt noch eine erhöhte Fahrgastnachfrage vorliege.

Zu den beiden zusätzlichen Fahrten in den Nächten am Wochenende gebe es Alternativverbindungen mit der S8 und dann mit der Linie O1. Allerdings hätten die Fahrgäste dann eine neue, zusätzliche Direktverbindung aus dem Bereich der Düsseldorfer Altstadt nach Haan.

Schwer einschätzbar sei das Potential einer Taktverdichtung samstags (Verdichtung auf 30-Min.-Takt). Momentan gebe es eine erhöhte Nachfrage zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr in Richtung Düsseldorf und zwischen 14:00 und 19:00 Uhr in Richtung Haan. In dieser Zeit seien alle Sitzplätze im Bus besetzt. Ein dichterer Takt könnte samstags evtl. auch eine vermehrte Fahrgastnachfrage generieren. Exemplarisch sei hier eine Km-Mehrleistung von 7 Fahrten pro Richtung gerechnet worden.

 

Die Optionen sind mit folgenden Mehrleistungen verbunden

a)    rd. 1.500 km Buskilometer / Jahr

b)    rd. 4.500 km Buskilometer / Jahr

c)    rd. 2.000 km Buskilometer / Jahr

Insgesamt ergibt sich eine Mehrleistung in der Höhe von rd. 8.000 Buskilometer / Jahr in Haan.

 

Die Optionen wurden im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs zum Entwurf des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Düsseldorf am 19.12.2016 (hier: ÖPNV-Angebot der Stadtgrenzen überschreitenden Linien) mit den beiden Aufgabenträgern erörtert.

 

Die Rheinbahn wurde seitens der Stadt Düsseldorf gebeten, die Mehrleistungen für diese Optionen auch für die Stadt Düsseldorf zu ermitteln. Die Rheinbahn wies darauf hin, dass sie hierbei ggf. noch Variationen vornehmen wird. Seitens des Kreises Mettmann wurde angeregt, auch eine Ausweitung des Bedienungsangebots bis ca. 23:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt montags bis freitags zu prüfen (vierter Prüfauftrag), da diese als Prüfauftrag im Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann enthalten ist.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Dem zusätzlichen Fahrtenangebot auf der Linie SB 50, wie in dieser Vorlage beschrieben, wird vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann (Aufgabenträger) zugestimmt. Die zusätzlichen Aufwendungen von etwa 7.000,-- € werden im Haushalt 2017 eingestellt.

 

2.     Der Kreis Mettmann als Aufgabenträger für den ÖPNV im Kreis Mettmann wird aufgefordert, die Angebotsausweitung auf der Linie SB 50 zum nächst möglichen Fahrplanwechsel umzusetzen. Der entstehende Mehraufwand wird über die VRR-Umlage entsprechend den geltenden Modalitäten abgerechnet.“

 

Finanz. Auswirkung:

Die Stadt Haan wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der Kreis Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Umlagebetrag aufbringen. Der Kreis legt diesen nach buskilometrischen Leistungen auf die betroffenen kreisangehörigen Städte um, hierbei sind pro Buskilometer rd. 0,80 bis 1,-- Euro zu zahlen.

Die o. g. Mehrleistung entspricht Mehrkosten von ca. 6.400 Euro/ Jahr für die zusätzliche Leistung auf Haaner Stadtgebiet.