Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 die Erstellung eines Spielflächenleitplanes beschlossen.

 

Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens hat die Verwaltung im Herbst 2015 unter geeigneten Fachbüros das Büro plan-lokal in Bietergemeinschaft mit ST Freiraum mit der Erstellung eines Spielflächenleitplanes für Haan beauftragt.

 

Die Büros haben über erste Analyseergebnisse in der Sitzung am 16.02.2016 im SUVA und am 18.02.2016 im JHA berichtet.

 

Im Rahmen der Analyse und ersten Konzeptbearbeitung fand im März 2016 ein Workshop mit Multiplikatoren der Kinder- und Jugendarbeit sowie mit Vertretern des Seniorenbeirats statt. Bedarfe von Kindern und Jugendlichen haben die Büros im Juni 2016 im Rahmen einer stadtweiten Umfrage und einer Unterredung mit dem Jugendparlament eruiert. Die Büros haben anschließend die Ergebnisse ausgewertet und bei der Formulierung der Handlungsempfehlung berücksichtigt.

 

In seiner Sitzung am 29.09.2016 hat der SUVA dem Entwurf des Spielflächenleitplans - Haan 2025 in der Fassung vom 25.08.2016 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diesen der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Diskussionsveranstaltung fand Ende Oktober statt.

 

Nach der Auswertung der Anregungen aus der Bürgerinformationsveranstaltung wurde das Arbeitsergebnis dem JHA am 08.12.2016 zur Beratung vorgelegt. Dem geänderten Entwurf des Spielflächenleitplans in der Fassung vom 23.11.2016 wurde zugestimmt.

 

Der nun vorliegende Abschlussbericht des Spielflächenleitplans - Haan 2025 ist als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Spielflächenleitplan - Haan 2025 in der Fassung vom 12.12.2016 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse umzusetzen und dafür jährlich 150.000 Euro für die Erneuerungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Haaner Spielflächen einzustellen.

 

Finanz. Auswirkung:

Im Sinne eines kontinuierlichen Erneuerungs- und Qualifizierungsprozesses wird jährlich ein Gesamtkostenvolumen von 150.000,- Euro einschl. Planungs- und Baunebenkosten angesetzt, um einen neuen zusätzlichen Spielplatz zu erstellen bzw. einen bestehenden Spielplatz vollständig zu überarbeiten.